Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17255 Wesenberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,3 km vom Suchpunkt

35,8 km vom Suchpunkt

36,3 km vom Suchpunkt

39,7 km vom Suchpunkt

40,4 km vom Suchpunkt

41,9 km vom Suchpunkt

Wesenberger Unternehmen klären den Schulungsbedarf anhand vorhandener anerkannter Qualifikationen. Ausbildung und Fortbildung können offen oder als vereinbarter Inhouse-Lehrgang organisiert werden. Die reguläre praktische Präsenzschulung vermittelt beziehungsweise erhält Fähigkeiten für die Ersthelferaufgabe; ein neuer interner Einsatz allein verlangt keinen automatischen Ausbildungsneubeginn.
Eine Erste-Hilfe-Schulung für Wesenberger Beschäftigte beginnt mit einer Bedarfsübersicht: Wie viele neue Ersthelfer sollen ausgebildet werden, und für wen steht eine Fortbildung an? Aus diesen Angaben lässt sich mit dem Anbieter ein passender Unterrichtstermin entwickeln.
Für eine Inhouse-Anfrage braucht die Schule einen geeigneten Raum und die genaue Anschrift. Alternativ können Beschäftigte an offenen Lehrgängen teilnehmen. Klären Sie vor der Buchung, welche Unterlagen zur Kostenübernahme erforderlich sind. Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet einen berechtigten betrieblichen Lehrgang direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Zusätzliche Leistungen sollten im Angebot getrennt erkennbar sein.
Der Ausbildungsrahmen umfasst unter anderem Eigenschutz, Notruf und die Betreuung betroffener Personen. Praktische Aufgaben helfen, diese Inhalte in ihrem Zusammenhang zu verstehen. Die Beschäftigten können Fragen aus ihrem Arbeitsumfeld mitbringen. Daraus entsteht jedoch kein selbst zusammengestellter Ersatzlehrplan. Ein vollständiger regulärer Lehrgang bleibt der Maßstab. Benennen Sie einen zusätzlichen speziellen Schulungswunsch gesondert, statt ihn ungeprüft als garantierten Bestandteil jedes angebotenen Kurses zu betrachten.

Die Gruppe braucht einen geeigneten Ort und Freistellung von parallel laufenden Arbeitsaufträgen.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung sind nach den DGUV-Hinweisen reguläre Bestandteile. Besondere weitere Leistungen benötigen eine klare Vereinbarung. Für den Wesenberger Betrieb ist daher zu prüfen, worauf sich der angebotene Umfang bezieht. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren folgt den Trägerbedingungen. Sie bedeutet keine pauschale Erstattung aller anderen betrieblichen Aufwendungen und ergibt sich auch nicht allein daraus, dass der Unterricht im eigenen Haus stattfindet.
Die tatsächlichen Qualifikationen bestimmen die Kurswahl.
Anerkannte Nachweise berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung einordnen.
Zusätzliche Wünsche benennen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Firma stimmt Berechtigung und erforderliche Angaben vor der Anmeldung mit der ermächtigten Ausbildungsstelle ab.
Zuständige BG oder Unfallkasse bestimmen.
Weitere Leistungen ausdrücklich vereinbaren.
Entscheidung
Passender Lehrgang
Entscheidung
Offen oder Inhouse
Entscheidung
Ersthelfereinsatz und Zuständigkeit
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Dadurch sollen Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten bleiben. Dieser betriebliche Abstand ist keine allgemeine Zweijahres-Verfallsfrist geeigneter privater Nachweise für den Fahrerlaubnisantrag.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Pausen werden zusätzlich berücksichtigt. Ein Inhouse-Lehrgang bleibt in diesem regulären Rahmen; die Durchführung im Unternehmen macht daraus keine kurze Ersatzunterweisung für die Gruppe.
Anerkannte vorhandene Qualifikationen können bei der Auswahl berücksichtigt werden. Klären Sie deshalb den Ausgangsstand der Person. Die erstmalige Benennung im Betrieb allein legt nicht fest, dass sie eine neue Grundausbildung beginnen muss.