Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 84529 Tittmoning sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,3 km vom Suchpunkt

13,4 km vom Suchpunkt

13,8 km vom Suchpunkt

15,1 km vom Suchpunkt

16,4 km vom Suchpunkt

19,8 km vom Suchpunkt

Ein Tittmoninger Unternehmen braucht ausreichend verfügbare und geeignet qualifizierte Ersthelfer. Maßgeblich sind die einschlägigen Mindestzahlen bezogen auf anwesende Versicherte. Die gewünschte Kursgruppe ist deshalb nur ein Teil der Vorbereitung. Welche Schulung passt, richtet sich nach vorhandenen geeigneten Nachweisen und den tatsächlichen Voraussetzungen der vorgesehenen Personen.
Die Ersthelfer-Schulung ist im Tittmoninger Betrieb genehmigt, der Anbieter wartet aber noch auf die vereinbarte Rückmeldung. Prüfen Sie, welcher Schritt für die verbindliche Buchung nötig ist. Eine interne Freigabe ersetzt die Kommunikation mit der Ausbildungsstelle nicht.
Das gilt für öffentliche Ausbildungs- oder Fortbildungsplätze ebenso wie für einen Inhouse-Termin. Lassen Sie den endgültigen Stand bestätigen und geben Sie erst danach verbindliche Angaben an die Teilnehmenden weiter. Falls frühere Wunschtermine bereits verteilt wurden, kennzeichnen Sie deren vorläufigen Charakter. So wird aus der betrieblichen Entscheidung ein tatsächlich abgestimmter Kurs und keine Einladung zu einer noch offenen Planung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Fragen Sie mit der Ausbildungsstelle nach den Unternehmensunterlagen für berechtigte Teilnahme nach den Vorgaben Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse.
Die Bedingungen des eigenen Trägers berücksichtigen.
Weitere vereinbarte Leistungen gesondert betrachten.
Nach erfolgreicher Teilnahme beschreibt die DGUV die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer. Schulungsbescheinigung und betriebliche Funktion sind unterschiedliche Schritte. Die Belegschaft muss zusätzlich die zuständigen Personen und örtlichen Einrichtungen kennen.
| Grundlage | Bedeutung |
|---|---|
| Mindestzahl und Anwesenheit | Erforderliche Verfügbarkeit |
| Persönliche Voraussetzungen | Passender Lehrgang |
| Benennung | Funktion als Ersthelfer im Unternehmen |
Für gewöhnliche Betriebe mit zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten nennt die DGUV einen Ersthelfer. Oberhalb von zwanzig gelten für Verwaltung und Handel fünf Prozent, für sonstige Betriebe zehn Prozent. Besondere Einrichtungen haben eigene Regeln. Ordnen Sie Ihren Betrieb dem zutreffenden Rahmen zu, bevor die Qualifizierung aus einer beliebigen Zahl gewünschter Kursplätze abgeleitet wird. Der vorhandene geeignete Ausbildungsstand gehört ebenfalls in diese Betrachtung.
Eigenschutz, Notruf und Betreuung gehören zum DGUV-Ausbildungsrahmen. Die Themen zeigen unterschiedliche Aufgaben des Helfens und werden im geeigneten Unterricht bearbeitet. Beschäftigte sollten selbst praktisch mitarbeiten und Verständnisfragen während der Anleitung stellen können. Die allgemeine Übersicht verspricht noch kein bestimmtes Programm einer Ausbildungsstelle. Ein gemeinsames Ansehen von Informationen erfüllt nicht schon allein den regulären Lehrgang; maßgeblich ist die passende vereinbarte Veranstaltung.
Die Auswahl braucht drei Grundlagen.
Den einschlägigen Mindestbedarf einordnen.
Geeignete vorhandene Schulungen berücksichtigen.
Zeit für eigene angeleitete Aufgaben ermöglichen.

Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Geeignete absolvierte Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Auswahl. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine wiederholte Grundausbildung; der persönliche tatsächliche Bedarf bleibt maßgeblich.
Regulär umfasst sie neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Die Durchführung im Betrieb verkürzt diesen Rahmen nicht; Beschäftigte benötigen den vollständigen vereinbarten Lehrgang mit Gelegenheit, die vorgesehenen praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung zu bearbeiten.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie sind von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Beziehen Sie sie zusätzlich zum tatsächlich vereinbarten Leistungsumfang und zu den Bedingungen Ihres Trägers in die interne Kostenplanung ein.