Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 14641 Nauen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,9 km vom Suchpunkt

14,1 km vom Suchpunkt

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20,4 km vom Suchpunkt

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Nauen · Brandenburg
Für den Betrieb werden geeignete Lehrgänge bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle angefragt. Benennen Sie die vorgesehenen Personen und ihren Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf. Ein gemeinsamer Inhouse-Termin kann für Ihre Nauener Gruppe vereinbart werden; bei einzelnen Teilnehmenden kommen passende öffentliche Veranstaltungen infrage.

Mehrere Abteilungen nennen ungefähr, wie viele Personen an einer Ersthelfer-Schulung teilnehmen möchten. Für die Nauener Buchung sollte daraus ein bestätigter Stand werden. Erfassen Sie die tatsächlichen Beschäftigten und ihren Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf, bevor eine Schätzung als endgültige Anmeldung weitergegeben wird.
Fragen Sie die Ausbildungsstelle, wann sie diese Angaben benötigt. Geeignete öffentliche Termine werden konkret gebucht, Inhouse-Unterricht wird individuell vereinbart. Spätere Änderungen laufen über denselben organisatorischen Kontakt. So entsteht eine verlässliche Gruppe und nicht nur eine Sammlung unverbindlicher Interessenbekundungen.
Persönliche Vorbereitung
Den passenden Einstieg für die vorgesehene Person klären
Persönliche Vorbereitung
Nach dem bisherigen Nachweis und Schulungsverlauf fragen
Persönliche Vorbereitung
Die qualifizierten Personen in der eigenen Planung berücksichtigen
Die Teilnahmebescheinigung wird nach den DGUV-Vorgaben bei regelmäßiger Teilnahme erteilt, wenn die Lehrkraft sich von den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt hat. Die praktischen Aufgaben sind deshalb ein wesentlicher Bestandteil des Besuchs. Wenn eine Person Schwierigkeiten beim Unterricht hat, kann sie diese mit der Lehrkraft besprechen. Der Betrieb plant eine vollständige Teilnahme ein; eine allgemeine erlaubte Fehlzeit lässt sich daraus nicht ableiten.
Die Schule und der Betrieb stimmen die Durchführung miteinander ab.
Die geeigneten Räume für den vereinbarten Unterricht klären.
Fragen aus der Gruppe gebündelt weitergeben.
Für betriebliche Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre vorsehen.
Die DGUV nennt persönliche, körperliche und geistige Eignung als Voraussetzungen für die Ersthelfer-Aufgabe. Motivation zur Hilfeleistung ist wünschenswert. Besprechen Sie mit den vorgesehenen Beschäftigten die Aufgabe und ihre Bereitschaft dazu. In kleineren Unternehmen kann auch die entsprechend qualifizierte Unternehmerin oder der Unternehmer als Ersthelfer tätig sein.
Eine reguläre Ausbildung oder Fortbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause sind zusätzlich vorgesehen. Dieser Unterrichtsrahmen gehört auch zur betrieblichen Vorbereitung: Beschäftigte sollen an den Erklärungen und Übungen teilnehmen können. Verwenden Sie für die Freistellung die bestätigten Veranstaltungszeiten der Schule. Informieren Sie die vorgesehenen Personen über den Lehrgang und berücksichtigen Sie gegebenenfalls ihre Wege zum Unterricht.
Die Angaben zur zuständigen BG oder Unfallkasse und zum Unternehmen werden nach dem Verfahren des Trägers bereitgestellt. Klären Sie, welche Unterlagen die ermächtigte Ausbildungsstelle für berechtigte Teilnehmende benötigt. Das Unternehmen plant daneben eigene Aufwendungen ein, beispielsweise für Entgeltfortzahlung und Wege. Der bestätigte Teilnehmerstand hilft, die Anmeldung dem vereinbarten Lehrgang zuzuordnen.
Vorgaben des zuständigen Trägers einholen.
Verbindliche Anmeldungen zum bestätigten Termin zusammenführen.
Bei zwei bis 20 anwesenden Versicherten ist nach den DGUV-Vorgaben ein Ersthelfer erforderlich. Maßgeblich ist die Anwesenheit, nicht nur die Gesamtzahl der Beschäftigten. Der Betrieb berücksichtigt seine Arbeitsorganisation, damit die erforderliche Erste Hilfe während der Arbeit gewährleistet ist.
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung verlangen Präsenzunterricht zur Vermittlung praktischer Handlungskompetenz. Reines Online-Lernen erfüllt diese Anforderung nicht. Ein digitales Informationsangebot kann deshalb nicht an die Stelle des vorgesehenen Lehrgangs treten; wählen Sie eine geeignete Veranstaltung mit persönlicher Teilnahme.
Die DGUV beschreibt unter anderem Lehrkräfte, Lehr- und Übungsmaterial, Teilnehmendeninformationen und Bescheinigungen als Bestandteile des üblichen Gebührenrahmens. Lassen Sie sich gesonderte gewünschte Leistungen erläutern. Eine zusätzliche Vereinbarung setzt bei Abweichungen tatsächlich entstehende Mehrkosten voraus und wird anhand des konkreten Auftrags geklärt.