Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 08223 Falkenstein/Vogtl. sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,9 km vom Suchpunkt

6,1 km vom Suchpunkt

12,8 km vom Suchpunkt

13,0 km vom Suchpunkt

13,5 km vom Suchpunkt

13,8 km vom Suchpunkt

Falkenstein/Vogtl. · Sachsen
Bei der Vorbereitung eines Lehrgangs für Falkensteiner Beschäftigte werden Qualifikationsbedarf und finanzieller Rahmen zusammen betrachtet. Eine mögliche Übernahme der Standardgebühr deckt nicht jeden Aufwand des Unternehmens ab. Für einen vereinbarten Inhouse-Kurs oder öffentliche Teilnahmen zählt daher der tatsächliche Auftrag mit den jeweils geltenden Bedingungen.

Für eine Inhouse-Schulung sollte nicht nur ein Wunschtermin feststehen. Die Ausbildungsstelle braucht Angaben zum Unterrichtsraum am Falkensteiner Standort, zur Teilnehmerzahl und zur benötigten Ausbildung oder Fortbildung. Lassen Sie sich bestätigen, dass die Veranstaltung dort durchgeführt werden kann.
Klären Sie intern, welche Beschäftigten dieselbe Schulungsart benötigen. Für einzelne Personen oder abweichende Termine können öffentliche Lehrgänge sinnvoll sein. Die betriebliche Koordination sollte die Anmeldungen im Blick behalten.
Bei berechtigten Kursgebühren ist eine direkte Abrechnung nach den Regeln des Unfallversicherungsträgers möglich. Welche Unterlagen dafür vorliegen müssen und welche Zusatzkosten entstehen können, wird vor einer festen Buchung geklärt.
Die tatsächlichen Leistungen unterscheiden.
Die berechtigte Standardgebühr klären.
Eigene Aufwendungen berücksichtigen.
Ausdrücklich gewünschte Abweichungen benennen.
Nach den DGUV-Hinweisen können ausdrücklich verlangte Abweichungen vom Standard zusätzliche tatsächliche Aufwendungen verursachen. Solche Leistungen benötigen eine entsprechende gesonderte Vereinbarung. Entscheidend ist, was im konkreten Auftrag gewünscht und tatsächlich zusätzlich erbracht wird. Die allgemeine Bezeichnung Inhouse-Kurs allein benennt diesen Umfang nicht. Besondere Grenzen für Standardlehrgänge in Kindergärten und Schulen sind bei der Einordnung ebenfalls zu beachten.
Für Beschäftigte in Falkenstein werden anerkannte vorhandene Ausbildungen berücksichtigt. Eine neue Ersthelferfunktion allein verlangt nicht automatisch eine erneute Grundausbildung. Der passende weitere Bedarf kann durch geeignete öffentliche Teilnahme oder einen ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Lehrgang abgedeckt werden.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die DGUV erläutert, dass Arbeitsentgelt für die Teilnahmezeit und Reisekosten der Beschäftigten vom Arbeitgeber zu tragen sind. Berechtigte Standardgebühren des Lehrgangs haben einen anderen Gegenstand. Diese Unterscheidung ist auch dann relevant, wenn ein Unternehmen seine Gruppe gemeinsam schulen lassen möchte. Die Übernahme der Kursgebühr ist damit keine allgemeine Zusage für alle Aufwendungen rund um einen tatsächlichen Schulungsbesuch.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Standardgebühren werden nach den Bedingungen der BG oder Unfallkasse behandelt. Benennen Sie gewünschte weitere Leistungen ausdrücklich und lassen Sie die zugehörige mögliche eigene Vergütung erkennen. So ist der konkrete Auftrag vor einer festen Buchung beschrieben.
Den zuständigen Träger befragen.
Bestellte Leistung und Vergütung zuordnen.
| Frage | Gegenstand |
|---|---|
| Welche Schulung? | Der Bedarf der Personen |
| Welche Leistungen? | Die konkrete Bestellung |
| Welches Gebührenverfahren? | Die zuständige BG oder Unfallkasse |

Der zuständige Unfallversicherungsträger gibt das Verfahren für berechtigte Teilnahmen vor. Er kann die erforderlichen Angaben und Unterlagen erläutern. Die tatsächliche Berechtigung und der bestellte Leistungsumfang werden für den konkreten Lehrgang berücksichtigt.
Betriebliche Ersthelfende werden im Regelfall alle zwei Jahre fortgebildet. Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden einbezogen. Diese betriebliche Regel bezeichnet keine pauschale Zweijahresfrist für private Bescheinigungen zum Fahrerlaubnisantrag.
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung findet in Präsenz mit praktischen Übungen statt. Beschäftigte sollen die vorgesehenen Aufgaben selbst bearbeiten können. Digitale Informationen allein erfüllen diese tatsächliche praktische Qualifizierung nicht.
Alle Erste-Hilfe-Kurse für Falkenstein/Vogtl. · Andere Stadt wählen