Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 23948 Klütz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,9 km vom Suchpunkt

11,6 km vom Suchpunkt

15,9 km vom Suchpunkt

17,9 km vom Suchpunkt

21,1 km vom Suchpunkt

26,3 km vom Suchpunkt

Klütz · Mecklenburg-Vorpommern
Klützer Unternehmen bestimmen den Lehrgangsbedarf anhand der Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Für eine Gruppenanfrage sind die konkrete Durchführung und der vereinbarte Umfang zu klären. Die Größe eines Lehrgangs ist von der benötigten Zahl betrieblicher Ersthelfer zu unterscheiden. Gebührenübernahme und mögliche zusätzliche Vereinbarungen werden vor dem Auftrag abgestimmt.

Mehrere Mitarbeiter in derselben Anfrage können unterschiedliche Schulungen benötigen. Stellen Sie deshalb im Klützer Betrieb zusammen, welche Ersthelfernachweise bereits vorliegen. Die Ausbildungsstelle kann darauf aufbauend Ausbildung und Fortbildung mit Ihnen besprechen.
Wenn der Unterricht im Unternehmen stattfinden soll, schildern Sie Räume und Gruppengröße. Die Schule erläutert die Voraussetzungen für die praktischen Übungen; der Inhouse-Auftrag wird ausdrücklich vereinbart. Klären Sie intern die Freistellung und die Übernahme laufender Aufgaben. Für einzelne Personen können offene Lehrgänge eine weitere Möglichkeit sein. Bestätigte Angaben sollten gesammelt an die Teilnehmer weitergegeben werden. Nach dem Lehrgang gehören die neuen Bescheinigungen wieder in Ihre betriebliche Übersicht, damit weitere Schulungen auf einer nachvollziehbaren Grundlage geplant werden können.
Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers abrechnen. Voraussetzungen und nötige Unternehmensangaben werden vor einer verbindlichen Kostenannahme abgestimmt.
Vorgesehene Personen und Trägerbedingungen prüfen.
Gesonderte Leistungen ausdrücklich vereinbaren.
Reguläre betriebliche Lehrgänge sehen praktische Übungen während einer Präsenzveranstaltung vor.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Bei Fragen zur Organisation der Ersten Hilfe nennt die DGUV die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt als wichtigen Ansprechpartner. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt diesen Bereich. Für konkrete betriebliche Fragen steht außerdem die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers zur Verfügung. Beziehen Sie diese Beratung bei Bedarf in die Vorbereitung ein. Die Buchung eines Lehrgangs für Beschäftigte ist ein Teil der Qualifizierung; die gesamte Organisation der Ersten Hilfe im Unternehmen umfasst weitere Aufgaben.
Bei einer vom Unternehmen gewünschten Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von zwölf Personen nennt die DGUV die Möglichkeit einer zusätzlichen Vereinbarung. Abweichungen vom Standardlehrgang und entstehende Mehrkosten sind dabei konkret zu klären; Grundlage ist ein zusätzlicher Vertrag mit der ermächtigten Ausbildungsstelle. Daraus folgt kein allgemeiner Festpreis für kleine Gruppen. Besprechen Sie vor der Zusage, welche Bedingungen und Leistungen für Ihren tatsächlichen Auftrag gelten.
Die neue Rolle allein bedeutet keine automatische neue Grundausbildung.
Geeignete anerkannte Nachweise berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend bestimmen.
In der Regel alle zwei Jahre auffrischen.
Bezug
Betriebliche Anforderungen
Bezug
Konkret vorgesehene Teilnehmende
Bezug
Standardumfang und zusätzliche Vereinbarung

Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Kursart richtet sich nach dem Bedarf der Person. In Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden; die Auswahl wird entsprechend abgestimmt.
Die Benennung allein entscheidet das nicht. Geeignete anerkannte Qualifikationen können bereits vorliegen. Prüfen Sie die tatsächlichen Voraussetzungen und Nachweise der Person, bevor sie einem bestimmten Lehrgang zugeordnet und verbindlich zur Teilnahme angemeldet wird.
Die Unterrichtsform begründet keine allgemeine Zusage zur Kostenfreiheit. Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Zusätzliche Leistungen und eigene betriebliche Aufwendungen müssen von dieser möglichen Übernahme getrennt betrachtet werden.