Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 08258 Markneukirchen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Markneukirchen · Sachsen
Für Markneukirchner Unternehmen haben die Information der Belegschaft und die Ausbildung einzelner Ersthelfer unterschiedliche Aufgaben. Betriebliche Hinweise müssen aktuell sein; reguläre Schulungen erfolgen bei einer ermächtigten Stelle. Eine mögliche Inhouse-Veranstaltung wird für die Beschäftigtengruppe vereinbart. Die Unterrichtsobergrenze bezeichnet dabei die Größe des Lehrgangs.

Wie viele Beschäftigte brauchen eine Ersthelfer-Ausbildung und bei wie vielen steht eine Fortbildung an? Diese Angaben gehören in die erste Anfrage. Unterschiedliche Kursarten können getrennte Anmeldungen erfordern, auch wenn die Personen im selben Unternehmen arbeiten.
Für eine Inhouse-Veranstaltung am Markneukirchner Standort benötigt der Anbieter Informationen über die Räume und die Gruppengröße. Lassen Sie die Durchführungsbedingungen bestätigen. Für einzelne Personen oder andere Terminwünsche können öffentliche Angebote passend sein.
Berechtigte betriebliche Kursgebühren können nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Erfragen Sie die notwendigen Unterlagen und mögliche weitere Kosten, bevor die Buchung feststeht.
Gegenstand
Regulärer Lehrgang
Gegenstand
Mindestens ein Ersthelfer
Gegenstand
Information der Versicherten
Information, Unterricht und Besetzung haben verschiedene Aufgaben.
Örtliche Hinweise durch Unterweisung kennen.
Reguläre Unterrichtsobergrenze beachten.
Bezugsgröße der Mindestbesetzung.
Zum regulären Lehrgang gehören theoretische Inhalte und eigene praktische Übungen. Die notwendigen Unterrichtsmittel müssen vollständig und funktionsfähig verfügbar sein. Alle Teilnehmenden erhalten außerdem eine gedruckte Information mit mindestens den Inhalten des DGUV-Handbuchs zur Ersten Hilfe. Die Teilnahmebescheinigung darf erst nach regelmäßigem Besuch und bei Überzeugung der Lehrkraft von den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten erteilt werden.
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.
Für die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Trägerverfahren beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigen.
An einem regulären Lehrgang dürfen höchstens zwanzig Personen teilnehmen. Daraus folgt keine allgemeine Pflicht, zwanzig Beschäftigte eines Unternehmens auszubilden. Für die Ersthelferbesetzung sind die betrieblichen Anforderungen und die anwesenden Versicherten maßgeblich. Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Die Zahl der Teilnehmenden und die benötigte qualifizierte Besetzung werden deshalb jeweils ihrem eigenen Gegenstand zugeordnet.
Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Zusätzlich kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Der entsprechende reguläre Rahmen gilt auch bei einer vereinbarten Inhouse-Durchführung für die Beschäftigtengruppe.
Der tatsächliche Besuch muss höchstens zwei Jahre zurückliegen und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle erfolgt sein. Beide Voraussetzungen müssen vorliegen. Die frühere private Verwendung einer Bescheinigung allein bestätigt die betriebliche Eignung des absolvierten Lehrgangs noch nicht.
Die reguläre betriebliche Aus- und Fortbildung ist Präsenzunterricht mit praktischen Übungen. Ein reiner Onlinekurs erfüllt diesen Rahmen nicht. Für die Beschäftigten wird ihrem Bedarf entsprechend eine geeignete reguläre Schulung bei einer ermächtigten Stelle organisiert.
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