Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 29525 Uelzen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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10,9 km vom Suchpunkt

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Uelzen · Niedersachsen
Für Uelzener Betriebe gehören passende Qualifizierung und klare interne Zuständigkeiten zusammen. Vereinbaren Sie Ausbildung oder Fortbildung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Eine Inhouse-Schulung kann den gemeinsamen Unterricht ermöglichen; Benennung, Arbeitsplanung und betriebliche Notfallorganisation werden zusätzlich im Unternehmen geregelt.

Prüfen Sie in Ihrem Uelzener Betrieb, wer eine Ausbildung benötigt und bei wem eine Fortbildung ansteht. Stimmen Sie die vorgesehenen Personen mit den Verantwortlichen ab. Gemeinsame Tage sollten eine vollständige Teilnahme und eine organisierte Vertretung im Arbeitsablauf erlauben.
Für Inhouse-Unterricht beschreibt die Anfrage die Räume und nennt die Teilnehmerzahl. Lassen Sie die Bedingungen praktischer Übungen und die Durchführung bestätigen. Bei einzelnen Personen können offene Lehrgänge passen. Die Gebührenübernahme klären Sie vorab mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Ob direkt abgerechnet werden kann und welche Angaben dafür nötig sind, richtet sich nach den Voraussetzungen und dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Die Teilnahme an einem Lehrgang macht die betriebliche Zuordnung nicht von selbst bekannt. Der Unternehmer benennt die Ersthelfenden. Besprechen Sie mit den vorgesehenen Beschäftigten, für welche Aufgabe sie qualifiziert werden sollen, und informieren Sie die betreffenden Arbeitsbereiche über die Zuständigkeiten. Halten Sie interne Notfallabläufe zugänglich, damit die fachliche Ausbildung in einer verständlichen betrieblichen Organisation wirksam werden kann.
Abstimmung
Geeigneten Lehrgang mit Ausbildungsstelle bestimmen
Abstimmung
Benennung und interne Zuständigkeiten regeln
Abstimmung
Ort, Zeit und Freistellung verbindlich vereinbaren
Eine Inhouse-Anfrage sollte erkennen lassen, welcher Lehrgang gebraucht wird und für wie viele Personen. Stimmen Sie mit der Ausbildungsstelle den nutzbaren Raum und die praktischen Bedingungen ab. Bevor die Beschäftigten ihre Teilnahme einplanen, benötigen sie den bestätigten Ablauf mit Anfang, Ende und Zugang. Prüfen Sie auch, dass die Arbeitsbereiche von denselben Angaben ausgehen und die Teilnehmenden für die gesamte Zeit freistellen.
Sichten Sie die Belege der vorgesehenen Personen.
Vorhandene Qualifikationen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung bestimmen lassen.
Künftigen Fortbildungsbedarf im Blick behalten.
Bei erfüllten Voraussetzungen kann die ermächtigte Ausbildungsstelle reguläre Gebühren mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse direkt abrechnen. Erfragen Sie rechtzeitig die erforderlichen Angaben und möglichen Schritte vor der Anmeldung.
Zuständigkeit und Berechtigung der Teilnehmenden prüfen.
Reguläre Gebühren und weitere Angebotspositionen abgleichen.

Nicht jede Schulungsplanung muss zu einer eigenen Gruppe führen. Für einzelne Beschäftigte kann ein geeigneter offener Lehrgang passen. Prüfen Sie Kursart und Termin; die betriebliche Zuordnung und vollständige Freistellung bleiben auch bei dieser Form zu klären.
Beide umfassen regulär neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Pausen verlängern den Aufenthalt. Für die Arbeitsplanung sind die vollständigen Veranstaltungszeiten wichtig; der gleiche Umfang bedeutet nicht, dass beide Kursarten für jede Person austauschbar sind.
Sie ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Beziehen Sie die vorhandene Qualifikation in die Planung ein und stimmen Sie den passenden Lehrgang ab. Nach der Schulung bleibt weitere Qualifizierung eine laufende betriebliche Aufgabe.
Nein. Der zuständige Unfallversicherungsträger bestimmt Voraussetzungen und Verfahren. Prüfen Sie die berechtigten Teilnahmen und das konkrete Angebot. Zusätzliche vereinbarte Positionen können außerhalb einer Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren liegen.