Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 25840 Friedrichstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,6 km vom Suchpunkt

9,5 km vom Suchpunkt

12,1 km vom Suchpunkt

12,6 km vom Suchpunkt

12,8 km vom Suchpunkt

13,6 km vom Suchpunkt

Für betriebliche Ersthelfer wird die passende Ausbildung oder Fortbildung nach vorhandenen Voraussetzungen gewählt. Friedrichstädter Beschäftigte können geeignete absolvierte Schulungen mitbringen. Die regelmäßige Auffrischung erhält Kenntnisse und Fähigkeiten. Der Unterricht verbindet Grundlagen mit praktischer Arbeit; eine gemeinsame Inhouse-Durchführung wird vereinbart und braucht vollständige Teilnahme.
Ein Friedrichstädter Betrieb möchte einen gemeinsamen Unterrichtstag festlegen. Nennen Sie der Schule Teilnehmerzahl und gewünschte Zeiträume und lassen Sie die Verfügbarkeit bestätigen. Der jeweilige Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung gehört von Anfang an zur Anfrage.
Für einen Inhouse-Kurs werden zusätzlich Raum und tatsächliche Betriebsanschrift abgestimmt. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die Arbeitgeberunterlagen zur direkten Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Gesonderte Leistungen und mögliche weitere Kosten werden vor der Zusage vereinbart. Erst nach der Bestätigung sollten Einladungen mit konkretem Unterrichtsbeginn und Veranstaltungsort an die Beschäftigten gehen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Klären Sie mit der Ausbildungsstelle vor der Anmeldung, welche Unterlagen im Verfahren Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse benötigt werden.
Die Berechtigung für die Teilnahme prüfen.
Gesonderte Vereinbarungen im Angebot nachvollziehen.
Persönlicher Bedarf und Arbeitsorganisation gehören zusammen.
Geeignete Nachweise berücksichtigen.
Den regelmäßigen Bedarf einplanen.
Zeit für praktische Mitarbeit ermöglichen.
Eine neue Ersthelferaufgabe allein verlangt keine automatische Wiederholung geeigneter Grundausbildung. Vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen gehören zur Bedarfsermittlung. Für regelmäßig eingesetzte betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Stellen Sie die Unterlagen zusammen, bevor mehrere Personen gemeinsam einem Lehrgang zugeordnet werden. Die Planung soll an den tatsächlichen Qualifikationsstand anschließen, statt unterschiedliche persönliche Voraussetzungen durch die Gruppenorganisation zu verdecken.
Beschäftigte brauchen Informationen über eigene Zuständigkeiten und Abläufe der Ersten Hilfe. Diese Einbindung am Arbeitsplatz ergänzt die allgemeine Qualifizierung und lässt sich nicht allein aus dem Kursbesuch ableiten.
Grundlage
Persönliche Qualifikation
Grundlage
Vollständige Veranstaltung
Grundlage
Interne Zuständigkeiten und Abläufe
Verbandmaterial und Wundversorgung sind allgemeine Themen im DGUV-Ausbildungsrahmen. Die Beschäftigten können die vorgesehenen Inhalte im Lehrgang praktisch bearbeiten und Fragen dazu stellen. Eine reine Informationsweitergabe im Unternehmen ersetzt die reguläre Qualifizierung mit Präsenz und Übungen nicht. Ermöglichen Sie deshalb eine Teilnahme ohne ständige Unterbrechungen. Auch im eigenen Gebäude brauchen Erklärungen und Aufgaben Aufmerksamkeit; laufende Arbeit wird für diese Lernzeit entsprechend vertreten.
Regulär umfasst sie neun Einheiten zu je 45 Minuten. Zusätzliche Pausen gehören zur Veranstaltung. Die Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen Unterricht nicht; Beschäftigte benötigen den vollständigen vereinbarten Zeitraum mit Gelegenheit zur eigenen angeleiteten praktischen Mitarbeit.
Das betriebliche Fortbildungsintervall ist von der geeigneten Bescheinigung beim Fahrerlaubnisantrag zu unterscheiden. Aus der regelmäßigen Zweijahresfortbildung folgt keine allgemeine Ablauffrist für diesen privaten Nachweis. Vorhandene Unterlagen werden anhand ihrer konkreten Eignung für den beabsichtigten Zweck beurteilt.
Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren hängt von den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers ab. Zusätzliche Leistungen sind davon getrennt zu prüfen. Nach den DGUV-Hinweisen verbleiben Arbeitsentgelt und Fahrtkosten beim Arbeitgeber und gehen in dessen eigene Kostenplanung ein.
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