Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91257 Pegnitz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,1 km vom Suchpunkt

13,3 km vom Suchpunkt

23,7 km vom Suchpunkt

24,1 km vom Suchpunkt

24,4 km vom Suchpunkt

25,0 km vom Suchpunkt

Pegnitzer Betriebe planen geeignete Schulungen für ihre vorgesehenen Ersthelfenden. Anerkannte Qualifikation wird bei der Auswahl berücksichtigt. Für das weitere Lernen wird der tatsächliche persönliche Abschluss fortgeführt; öffentliche Veranstaltungen oder ein angefragter Inhouse-Tag werden mit vollständiger Teilnahmemöglichkeit organisiert.
Eine Ausbildung und eine Fortbildung sind unterschiedliche Schulungsaufträge. Prüfen Sie, welchen Bedarf die vorgesehenen Beschäftigten haben. Mit diesen Angaben lässt sich die Anfrage an die Ausbildungsstelle vorbereiten.
Für einzelne Personen können Sie ausgeschriebene Termine betrachten. Bei Inhouse-Unterricht muss das Unternehmen geeignete Räume vorstellen und die Gruppengröße nennen. Lassen Sie die Durchführung unter den vereinbarten Bedingungen bestätigen.
Die mögliche direkte Gebührenabrechnung richtet sich nach der betrieblichen Berechtigung und dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers. Erfragen Sie seine notwendigen Nachweise und vereinbaren Sie zusätzliche Leistungen gesondert mit der Schule.

Organisieren Sie die Benennung und machen Sie die Erreichbarkeit der Personen für die Belegschaft bekannt. Bei veränderten Zuständigkeiten werden die Angaben angepasst. Diese örtliche Orientierung ergänzt die Qualifikation, weil ein Lehrgangsabschluss anderen Beschäftigten noch nicht automatisch die tatsächliche Hilfeorganisation vermittelt.
Nennen Sie einschlägige anerkannte Nachweise der vorgesehenen Beschäftigten bei der Anfrage. Eine erste Benennung im Unternehmen bedeutet nicht automatisch erste Ausbildung. Schule oder Unfallversicherungsträger können unklare Voraussetzungen einordnen. Prüfen Sie die passende Ermächtigung und lassen Sie den konkret benötigten Lehrgang bestätigen. Erst auf dieser Grundlage wird eine geeignete Veranstaltung gewählt, statt einen verfügbaren Platz unabhängig vom persönlichen Ausbildungsstand als passenden Anschluss zu behandeln.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Besprechen Sie die Übernahmebedingungen und benötigten Angaben der geplanten Teilnahme mit Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse. Die ermächtigte Schule übernimmt die direkte Abrechnung berechtigter regulärer Gebühren. Zusätzlich ausdrücklich gewünschte Leistungen werden mit eigener Vereinbarung und nachvollziehbaren eigenen Kosten daneben bestellt.
Trägerbedingungen und Unterlagen vorbereiten.
Eigenen Betrag vor der Zusage entscheiden.
Die Schule beurteilt die Bedingungen praktischer Aufgaben.
Zahl und benötigten Lehrgang nennen.
Einrichtung und nutzbare Fläche erläutern.
Mitlernen ohne parallele gewöhnliche Arbeit ermöglichen.
| Schritt | Entscheidung |
|---|---|
| Ziel | Zusätzlichen Schwerpunkt erläutern |
| Angebot | Ergänzenden Umfang und eigene Kosten lesen |
| Auftrag | Gewünschte Leistung bewusst bestellen |
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel im Abstand von zwei Jahren fortgebildet. Führen Sie den absolvierten Lehrgang deshalb bei der Person weiter und sehen Sie rechtzeitig eine geeignete nächste Teilnahme vor. Ist der Zeitraum ausnahmsweise überschritten, beschreibt die DGUV einen Handlungsspielraum: Eine Person kann zunächst weiter eingesetzt werden, die Fortbildung muss jedoch zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Klären Sie offene Einordnungsfragen mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Beide umfassen jeweils neun Einheiten mit 45 Minuten. Das entspricht regulär 405 Minuten Unterricht. Die Pausen kommen zum Aufenthalt hinzu; für die Verfügbarkeit der Personen nutzen Sie deshalb die gesamten bestätigten Veranstaltungszeiten und bei öffentlichen Besuchen die notwendigen Wege.
Nein. Betriebliche Erste-Hilfe-Lehrgänge werden regulär in Präsenz durchgeführt, damit Handlungen praktisch geübt werden können. Die vorgesehenen Personen benötigen dafür tatsächliche Teilnahme am Unterrichtsort. Stimmen Sie die gewöhnlichen Arbeitsaufgaben so ab, dass die ganze Lernzeit verfügbar bleibt.
Ausbildungsstellen können Rücktritts- und Stornoregelungen vereinbaren. Lesen Sie diese vor der Bestellung. Unfallversicherungsträger übernehmen Lehrgangsgebühren nur für tatsächlich anwesende Personen; der noch offene Schulungsbedarf wird nach einer Verhinderung mit einem weiteren geeigneten Besuch in die Planung aufgenommen.