Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07389 Ranis sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,2 km vom Suchpunkt

16,6 km vom Suchpunkt

17,6 km vom Suchpunkt

19,2 km vom Suchpunkt

24,9 km vom Suchpunkt

25,1 km vom Suchpunkt

Regelmäßige Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Für ein Unternehmen aus Ranis zählt dabei der anerkannte vorhandene Qualifikationsstand der Beschäftigten. Offene Plätze und eine vereinbarte Inhouse-Gruppe sind unterschiedliche Organisationsformen; beide sollen die passende praktische Qualifizierung ermöglichen.
Für ein Unternehmen aus Ranis ist zunächst zu entscheiden, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Mit dieser Information kann die Schule einen offenen Lehrgang oder einen gemeinsamen Termin für die Gruppe prüfen.
Bei einer gewünschten Inhouse-Schulung nennen Sie die Betriebsanschrift, die Zahl der Beschäftigten und die Möglichkeiten des Raums. Klären Sie auch die Abrechnung: Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme rechnet eine ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühr unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Das dafür erforderliche Verfahren sollte vor der verbindlichen Anmeldung zwischen Betrieb, Anbieter und gegebenenfalls Unfallversicherungsträger abgestimmt sein.
Der Lernauftrag geht dem passenden Angebot voraus.
Anerkannte Qualifikationen nennen.
Kursart mit der Schule einordnen.
Weitergehenden Wunsch ausdrücklich benennen.
Eine Fortbildung bietet Raum, Kenntnisse und Fähigkeiten erneut zu bearbeiten. Beschäftigte können Unsicherheiten aus früherem Lernen ansprechen und praktische Aufgaben unter Anleitung aufgreifen. Zum allgemeinen Themenrahmen gehören etwa Eigenschutz, Notruf und die Betreuung betroffener Personen. Daraus folgt keine Garantie einer bestimmten Schule für jeden gewünschten Spezialinhalt. Die Firma kann zusätzliche Anliegen formulieren und den weiteren Umfang gesondert besprechen, während der reguläre Lehrgang seinen vorgesehenen Rahmen behält.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Raniser Firma stimmt mit der ermächtigten Schule die Voraussetzungen und erforderlichen Arbeitgeberangaben für berechtigte Lehrgangsgebühren ab.
Zuständige BG oder Unfallkasse bestimmen.
Weitere Wünsche vor der Beauftragung vereinbaren.

Ein digitales Informationsangebot allein ersetzt den regulären Lehrgang nicht. Auch am Betriebsstandort sollen Beschäftigte selbst unter Anleitung üben können.
| Frage | Bezug |
|---|---|
| Was ist anerkannt vorhanden? | Vorbildung |
| Was soll erhalten oder erlernt werden? | Kursbedarf |
| Wie wird teilgenommen? | Durchführung |
Ausbildung und Fortbildung haben regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die gleiche Länge beantwortet aber nicht, welcher Lehrgang für eine Person sinnvoll eingeordnet wird. Anerkannte Vorqualifikationen sind zu berücksichtigen; eine erstmalige Benennung allein fordert keine neue Grundausbildung. Bei Zweifeln kann nach den DGUV-Hinweisen eine Ausbildung statt einer Fortbildung erfolgen. Nennen Sie deshalb der Schule den tatsächlichen Ausgangsstand, anstatt die Gruppe nur nach einem gemeinsamen freien Datum zusammenzustellen.

Bei 45 Minuten pro Einheit ergeben sich jeweils 405 Minuten Unterricht für die reguläre Ausbildung beziehungsweise Fortbildung. Pausen sind zusätzlich einzuplanen. Ein vereinbarter Inhouse-Lehrgang ändert diesen regulären Umfang nicht.
Notwendige Unterrichtsmittel zählen nach den DGUV-Hinweisen ebenso wie Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung zu den Standardleistungen. Besondere weitere Wünsche brauchen dagegen eine ausdrückliche Vereinbarung über den zusätzlich gewünschten Umfang vor dem Auftrag.
Arbeitsentgelt und Fahrtkosten der Beschäftigten liegen beim Arbeitgeber. Ob berechtigte Lehrgangsgebühren übernommen werden können, bestimmt sich nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Eine solche Übernahme umfasst nicht pauschal alle betrieblichen Aufwendungen.