Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 65366 Geisenheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,0 km vom Suchpunkt

5,8 km vom Suchpunkt

7,3 km vom Suchpunkt

13,6 km vom Suchpunkt

13,9 km vom Suchpunkt

14,5 km vom Suchpunkt

Bei einer betrieblichen Schulung für Geisenheim stehen die benötigte Qualifikation und die Mitarbeit der vorgesehenen Beschäftigten im Mittelpunkt. Für einen Inhouse-Lehrgang werden Raum und Gruppe gemeinsam mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Ausbildung, regelmäßige Fortbildung und vorhandene anerkannte Vorkenntnisse werden dabei nach dem persönlichen Stand eingeordnet.
Ein Geisenheimer Betrieb benötigt ein Angebot für Unterricht an einem seiner Standorte. Nennen Sie den tatsächlich gewünschten Ort und den verfügbaren Raum, statt nur die Geschäftsanschrift zu übermitteln. Die Schule kann dann die Inhouse-Anfrage konkret beurteilen.
Die vorgesehene Gruppe wird nach Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf beschrieben. Für einzelne Personen können offene Lehrgänge eine anfragbare Möglichkeit sein. Fragen Sie nach zusätzlichen Kosten sowie nach dem Verfahren der betrieblichen Anmeldung. Die direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger erfolgt über die ermächtigte Ausbildungsstelle und wird vor der verbindlichen Buchung abgestimmt.
In einer regulären betrieblichen Schulung werden praktische Aufgaben bearbeitet. Beschreiben Sie deshalb bei einer Inhouse-Anfrage, wie der vorgesehene Raum tatsächlich genutzt werden kann. Eine Tischordnung für eine gewöhnliche Besprechung erklärt noch nicht, wo Übungen stattfinden sollen. Stimmen Sie mit der Schule ab, welche Fläche und Ausstattung sie für die geplante Gruppe benötigt. Während des Lehrgangs muss der vereinbarte Bereich entsprechend verfügbar sein.
Diese Punkte betreffen die gemeinsame Veranstaltung.
Schulungsbedarf der einzelnen Beschäftigten klären.
Übungsfläche und Ausstattung beschreiben.
Unterricht ohne laufende Arbeitsaufgaben ermöglichen.
Zu klären
Ermächtigung für den benötigten Lehrgang
Zu klären
Vorhandener persönlicher Ausbildungsstand
Zu klären
Geeignete Durchführung am vereinbarten Standort
Die regulären Lehrgangskosten und ein zusätzlich vereinbarter Aufwand für die Durchführung sind bei einem Angebot auseinanderzuhalten. Ob der Unfallversicherungsträger die Gebühren für die vorgesehenen Personen übernimmt, wird nach seinem Verfahren geklärt. Lesen Sie ein Inhouse-Angebot deshalb auch auf gesondert vereinbarte Leistungen und lassen Sie offene Beträge vor der Beauftragung erklären.
Übernahme der regulären Gebühren für die Gruppe klären.
Gesonderte Leistungen und ihren Betrag ausdrücklich prüfen.
Ein gemeinsamer Termin im Betrieb beantwortet zunächst die Frage nach dem Lernort. Ob Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird, richtet sich hingegen nach dem jeweiligen Qualifikationsstand. Teilen Sie der Ausbildungsstelle mit, welche Nachweise die vorgesehenen Personen bereits haben. Bei unterschiedlichen Voraussetzungen lässt sich so klären, welche Veranstaltung jeweils geeignet ist. Die organisatorisch bequeme Zusammenfassung einer Gruppe ersetzt diese fachliche Einordnung nicht.
Wer bereits entsprechend ausgebildet ist, plant die regelmäßige Fortbildung in der Regel im Abstand von zwei Jahren. Ihr Zweck ist die weitere Beschäftigung mit den Kenntnissen und praktischen Fähigkeiten. Fragen aus dem Arbeitsalltag können bei der Abstimmung genannt werden, ohne den regulären Lehrgang durch eine beliebige interne Besprechung zu ersetzen.
Ausbildung und Fortbildung bestehen regulär aus neun Einheiten zu 45 Minuten. Dazu kommen Pausen. Bei betrieblichen Veranstaltungen sieht die DGUV insgesamt mindestens 45 Minuten Pause vor. Organisieren Sie den Arbeitstag nach der vollständigen vereinbarten Veranstaltungsdauer.
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender findet in Präsenz statt. Sie umfasst praktische Arbeit mit der Lehrkraft. Ein digitaler Informationskurs kann daher nicht einfach an die Stelle dieses vorgesehenen Lehrgangs gesetzt werden.
Die Teilnahmebescheinigung bezieht sich auf den besuchten Lehrgang und die betreffende Person. Sie wird im vorgesehenen Rahmen nach dem tatsächlichen Kursbesuch ausgestellt. Bewahren Sie den Nachweis für die betriebliche Schulungsübersicht auf, damit spätere Planungen auf absolvierten Schulungen beruhen.