Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 64720 Michelstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,1 km vom Suchpunkt

2,5 km vom Suchpunkt

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Michelstadt · Hessen
Michelstädter Unternehmen organisieren geeignete Schulungen anhand der vorgesehenen Personen. Anerkannte Nachweise und bereits absolvierte Lehrgänge helfen bei der Kursentscheidung. Die betriebliche Planung wird nach der Teilnahme weitergeführt; eine eigene Inhouse-Gruppe braucht zusätzlich abgestimmte Bedingungen für den Unterricht.

Eine Erstausbildung und eine Fortbildung richten sich an unterschiedliche Voraussetzungen. Prüfen Sie den Schulungsstand Ihrer vorgesehenen Beschäftigten und geben Sie den jeweiligen Bedarf bei der Anfrage an.
Öffentliche Termine können für einzelne Personen betrachtet werden. Für einen Inhouse-Kurs stellt das Unternehmen die verfügbaren Räume vor. Die Ausbildungsstelle muss den Standort und die Gruppengröße berücksichtigen können und die Durchführung zusagen.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kann die Kursgebühr nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Erfragen Sie die notwendigen Nachweise. Vereinbaren Sie zusätzliche Leistungen gesondert mit der Schule.
Zu berücksichtigen
Vollständigen Unterricht freihalten
Zu berücksichtigen
Anderweitige Abdeckung abstimmen
Zu berücksichtigen
Pausen zusätzlich einplanen

Möchten Sie einen weiteren Schwerpunkt bearbeiten, schildern Sie der Schule das gewünschte Ergebnis. Lassen Sie den ergänzenden Umfang anbieten und entscheiden Sie über die eigenen Kosten. Die zusätzliche Leistung wird dadurch ausdrücklich bestellt und bleibt für die spätere Durchführung nachvollziehbar.
Nach dem Kurstag wird festgehalten, wer den Lehrgang tatsächlich absolviert hat. Für eine verhinderte Person bleibt ein passender Besuch offen. Auch wenn Beschäftigte neu hinzukommen, ist deren anerkannte Qualifikation einzubeziehen. So kann aus der aktuellen Übersicht weiterer Bedarf abgeleitet werden. Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und wird bei den betreffenden Personen weitergeplant.
Eine erworbene Qualifikation sagt anderen Beschäftigten noch nicht, welche Personen vor Ort für Ersthelferaufgaben benannt sind. Regeln Sie die Benennung und stellen Sie verständliche Informationen zur Erreichbarkeit bereit. Bei veränderter Zuständigkeit müssen diese Angaben angepasst werden. Solche örtliche Orientierung ergänzt das Lernen aus der Schulung. Sie wird im Unternehmen organisiert, während der Kurs die entsprechenden Kenntnisse und praktischen Aufgaben bearbeitet.
Die Schule bestätigt die geeignete Durchführung.
Bedarf der vorgesehenen Personen erläutern.
Einrichtung und freie Fläche vorstellen.
Vorgesehene Personenzahl nennen.
Ob und nach welchem Verfahren reguläre Gebühren übernommen werden, besprechen Sie mit Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse. Ermächtigte Schulen können berechtigte Kursgebühren direkt abrechnen. Für zusätzlich gewünschte Leistungen hält der Firmenauftrag daneben einen eigenen vereinbarten Umfang mit den zugehörigen eigenen Kosten fest.
Trägerbedingungen und notwendige Angaben erfragen.
Gesondertes Angebot ausdrücklich entscheiden.

Nennen Sie der Ausbildungsstelle die einschlägigen anerkannten Voraussetzungen der vorgesehenen Person. Bei Unklarheiten kann auch der Unfallversicherungsträger einbezogen werden. Entscheiden Sie den Lehrgang nach dieser Einordnung, nicht allein danach, dass im Unternehmen eine neue Ersthelferbenennung ansteht.
Ausbildung sowie Fortbildung umfassen regulär neun Einheiten von je 45 Minuten, zusammen 405 Minuten Unterricht. Die Veranstaltungszeit enthält darüber hinaus Pausen. Übernehmen Sie daher für die persönliche Verfügbarkeit die gesamten bestätigten Zeiten der ausgewählten Veranstaltung.
Die Person erhält die konkreten Daten und Hinweise des gebuchten Kurses. Prüfen Sie den tatsächlichen Veranstaltungsort und die vollständige Teilnahmemöglichkeit im Arbeitsablauf. Die Raumorganisation für diesen Termin wird mit den Angaben der Schule nachvollzogen, statt als Inhouse-Raumanfrage beschrieben.
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