Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 28195 Bremen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,1 km vom Suchpunkt

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Bremen · Bremen
Betriebliche Erste Hilfe braucht neben einer ersten Ausbildung auch die weitere Fortbildungsplanung. Für Bremer Beschäftigte werden geeignete öffentliche Lehrgänge oder vereinbarte Inhouse-Termine ausgewählt. Führen Sie die bisherigen Teilnahmen nachvollziehbar und klären Sie rechtzeitig, welche Personen welchen Kurs benötigen.

Die Anschrift im Briefkopf beschreibt nicht immer den Ort, an dem geschult werden soll. Geben Sie bei einer betrieblichen Anfrage ausdrücklich an, dass der Lehrgang in der Stadt Bremen stattfindet, und nennen Sie die vollständige Veranstaltungsadresse. Weitere Standorte des Unternehmens können organisatorisch beteiligt sein, ohne Kursort zu werden.
Für einen gewünschten Inhouse-Termin braucht die Ausbildungsstelle Angaben zu genau diesem Raum. Übernehmen Sie die bestätigte Adresse anschließend in die Information an die Beschäftigten. So arbeiten Schule, interne Organisation und Teilnehmende mit derselben Ortsangabe, statt unterschiedliche Firmenadressen als vermeintlichen Treffpunkt zu verwenden.
Wenn ein Lehrgang abgeschlossen ist, sollte die nächste organisatorische Aufgabe bereits einen festen Platz haben: Wer behält die Fortbildung im Blick? Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren vorgesehen. Eine gepflegte Übersicht macht den Handlungsbedarf nachvollziehbar.
Dabei zählen die individuellen bisherigen Teilnahmen. Nicht alle Beschäftigten müssen denselben Kurs am selben Tag besucht haben. Ordnen Sie deshalb den nächsten geeigneten Lehrgang für die betreffenden Personen zu und stimmen Sie die Planung mit der Ausbildungsstelle ab. Die Entscheidung beginnt bei den vorhandenen Kursdaten, nicht erst bei einer zufällig gefundenen freien Veranstaltung.
Ein gemeinsamer Inhouse-Termin kann mehrere Beschäftigte zusammenbringen. Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die geplanten Personen zugleich vollständig am Unterricht teilnehmen können. Der Lehrgang braucht eine verlässliche zeitliche Freigabe; notwendige betriebliche Vertretungen werden daneben organisiert.
Für Standorte in Walle, Neustadt oder Osterholz lässt sich derselbe Planungsgang verwenden, ohne überall dieselbe Durchführung vorzuschreiben. Einige Personen können passende öffentliche Termine besuchen, während für eine andere Gruppe ein eigener Kurs vereinbart wird. Die gewählte Form sollte zum konkreten Lernauftrag und zur tatsächlichen Freistellung passen.
Eine kurze nachvollziehbare Dokumentation ist hilfreicher als mehrere widersprüchliche Erinnerungslisten.
Halten Sie Lehrgang und Teilnahmedatum so fest, dass eine spätere Zuordnung möglich bleibt.
Legen Sie fest, wer die Übersicht pflegt und den nächsten Kursauftrag rechtzeitig anstößt.
Unterscheiden Sie eine offene Anfrage von einer verbindlichen Buchung. Beide haben in der Planung einen anderen Status.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Auch wenn frühere Lehrgangsgebühren übernommen wurden, muss die neue Teilnahme dem zuständigen Verfahren entsprechen. Informieren Sie sich bei Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vorab. Die Übernahme berechtigter Gebühren entscheidet der betreffende Träger; die Ausbildungsstelle benötigt die dafür vorgesehenen Unterlagen.
Personen, Kursart und zuständigen Träger für den konkreten Auftrag zusammenführen.
Genehmigung oder Formulare rechtzeitig bereitstellen und mögliche weitere Kosten gesondert klären.
Ein wiederkehrender Termin ist keine reine Verwaltungsaufgabe. Die Beschäftigten können Grundlagen erneut üben und Fragen aus ihrer bisherigen Rolle bearbeiten. Geben Sie der Fortbildung deshalb denselben zeitlichen Stellenwert wie der ersten Ausbildung, statt sie nur als neuen Eintrag in einer Liste zu behandeln.
Geeigneter Planungsansatz
Grundausbildung anfragen
Vor der Zusage
Tatsächliche Teilnahme ermöglichen
Geeigneter Planungsansatz
Fortbildung anhand der bisherigen Kursdaten
Vor der Zusage
Geeigneten Lehrgang zuordnen
Geeigneter Planungsansatz
Inhouse und öffentliche Wege abwägen
Vor der Zusage
Gruppe und Durchführung bestätigen
Beschreiben Sie den tatsächlichen Raum und die nutzbare freie Fläche für die vorgesehene Gruppe. Die Ausbildungsstelle beurteilt, ob die Bedingungen zum Lehrgang passen. Eine reine Zahl von Sitzplätzen sagt noch nicht, ob praktische Übungen dort sinnvoll durchgeführt werden können.
Neu im Unternehmen bedeutet nicht automatisch neu in der Ersten Hilfe; umgekehrt ersetzt die Einstellung keine vorhandene Ausbildung. Lassen Sie bisherige Nachweise und benötigten Lehrgang für die tatsächliche Person zuordnen. Erst danach wird die passende Teilnahme gebucht.
Vergleichen Sie den bestätigten Schulungsumfang und die dafür vorgesehenen Personen mit geeigneten öffentlichen Teilnahmen. Berücksichtigen Sie auch intern benötigte Räume, Freistellung und mögliche weitere vereinbarte Kosten. Ein einzelner Preis pro Person erklärt den gesamten Auftrag noch nicht.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.