Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 78462 Konstanz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,5 km vom Suchpunkt

17,2 km vom Suchpunkt

18,6 km vom Suchpunkt

23,7 km vom Suchpunkt

25,2 km vom Suchpunkt

29,3 km vom Suchpunkt

Für eine Konstanzer Gruppe zählen neben der geeigneten Qualifikation verständlicher Unterricht und praktische Beteiligung. Ein vereinbarter Inhouse-Kurs kann dafür einen gemeinsamen Rahmen schaffen. Beschreiben Sie Sprachbedarf und Teilnahmebedingungen bei der Anfrage, damit Erklärungen, Rückfragen und Übungen für die vorgesehenen Beschäftigten möglich sind.
In einer Konstanzer Einrichtung können Beschäftigte und Studierende am selben organisatorischen Vorhaben beteiligt sein. Das macht ihre benötigten Erste-Hilfe-Nachweise nicht automatisch gleich. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle die tatsächlichen Anforderungen: Geht es um betriebliche Ersthelfer oder um einen Nachweis aus dem Studium?
Lassen Sie klären, welcher Unterricht für die jeweiligen Zwecke geeignet ist. Die anschließende Buchung kann zentral koordiniert werden, auch wenn unterschiedliche Lehrgänge nötig sind. Ein gewünschter Inhouse-Termin wird individuell vereinbart; die gemeinsame Zugehörigkeit zur Einrichtung ersetzt die fachliche Klärung nicht.
Worauf sie sich bezieht
Betrieblicher Schulungsauftrag
Passende Angabe
Ausbildung oder Fortbildung
Worauf sie sich bezieht
Verständlicher vollständiger Unterricht
Passende Angabe
Tatsächliche Unterrichtssprache
Worauf sie sich bezieht
Praktische Arbeit der Gruppe
Passende Angabe
Geeigneter Ort und Teilnehmerbedingungen
Beschäftigte aus derselben Einrichtung können verschiedene Fragen zur Zusammenarbeit mitbringen. In einem eigenen Gruppenkurs lassen sich tatsächliche Tätigkeiten als Hintergrund nennen und mit der Lehrkraft besprechen. Die Beispiele erhalten dadurch einen verständlichen Bezug, während die fachliche Gestaltung bei der Ausbildungsstelle bleibt.
Individuelle Bedingungen für die praktische Teilnahme werden am besten vorab persönlich besprochen. Für die Raumplanung zählt die benötigte Bewegungsfläche ebenso wie die Einrichtung. Ein vollständiger Unterricht mit aktiver Mitarbeit braucht beides: einen passenden äußeren Rahmen und die Möglichkeit, bei Unklarheiten nachzufragen.
Beschreiben Sie den Bedarf, statt selbst einen fertigen Unterrichtsplan zu entwerfen.
Die benötigte betriebliche Ausbildung oder Fortbildung und vorhandene Nachweise nennen.
Die gewünschte Unterrichtssprache ausdrücklich auf die Erklärungen und praktischen Aufgaben beziehen.
Räume sowie besondere persönliche Bedingungen mit der Ausbildungsstelle passend besprechen.
Wenn für die Beschäftigten englischer Unterricht gesucht wird, bezieht sich dieser Wunsch auf den gesamten Lehrgang. Informationen im Internet helfen bei der Orientierung, ersetzen aber keine klare Angabe zur tatsächlichen Unterrichtssprache. Benennen Sie zugleich die benötigte betriebliche Ausbildung oder Fortbildung.
Im Kurs werden Erklärungen gehört, eigene Fragen formuliert und Rückmeldungen auf praktische Aufgaben bezogen. Die passende Sprache unterstützt alle drei Schritte. Bei einer gemischten Gruppe ist deshalb nicht allein entscheidend, ob eine Person ein Anmeldeformular übersetzen kann, sondern ob die Beschäftigten am Unterricht mitarbeiten können.

Nicht jede Person erkennt beim ersten Versuch dieselbe Unklarheit. Wird eine Rückfrage im Unterricht aufgegriffen, können auch andere Beschäftigte ihren Zusammenhang besser verstehen. Ein gemeinsamer Kurs bietet Platz für diesen Austausch. Er lebt davon, dass die Gruppe beteiligt bleibt und fachliche Rückmeldung erhält.
Lassen Sie sich den Leistungsumfang eines angefragten Gruppenkurses konkret anbieten. Über die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren entscheidet der zuständige Unfallversicherungsträger nach seinem Verfahren. Besondere vereinbarte Leistungen werden nicht ohne Prüfung als automatisch mitfinanziert angesehen.
Kursart, Gruppenumfang und vereinbarte Durchführung bei der Angebotsklärung zusammenführen.
Vorgaben von Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einholen und weitere Kosten separat zuordnen.
Die Unterrichtssprache entscheidet nicht allein über den Veranstaltungsort. Ein geeigneter öffentlicher Lehrgang kann ebenfalls passen, wenn Sprache und betrieblicher Nachweiszweck stimmen. Ein eigener Gruppenkurs wird als gesonderte Möglichkeit angefragt; seine Durchführung ergibt sich aus der konkreten Vereinbarung.
Die DGUV sieht die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vor. Halten Sie die tatsächlich absolvierten Kurse nachvollziehbar fest. Die nächste Veranstaltung wird dann anhand der bisherigen Qualifikation gewählt, statt allein einen alten Buchungstermin als ausreichenden Nachweis zu verwenden.
Für organisatorische Angaben kann eine gemeinsame Übersicht nützlich sein. Persönliche Fragen zur praktischen Teilnahme lassen sich dagegen direkt mit der Ausbildungsstelle besprechen. Geben Sie den Beschäftigten einen geeigneten Kontakt, damit individuelle Anliegen nicht erst während der gemeinsamen Übung geklärt werden müssen.