Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 35279 Neustadt (Hessen) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,4 km vom Suchpunkt

16,0 km vom Suchpunkt

21,0 km vom Suchpunkt

24,5 km vom Suchpunkt

24,6 km vom Suchpunkt

26,1 km vom Suchpunkt

Ein Inhouse-Lehrgang braucht geeignete räumliche Voraussetzungen. Die erforderliche Ersthelferbesetzung im Betrieb richtet sich dagegen nach den anwesenden Versicherten und der Betriebsart. Für Ihr Neustädter Unternehmen sind diese beiden Zahlenbereiche mit ihrem jeweiligen Zweck zu unterscheiden.
Beschäftigte sollten nicht auf eigene Faust irgendeinen verfügbaren Erste-Hilfe-Termin buchen, wenn das Unternehmen eine bestimmte betriebliche Schulung benötigt. Klären Sie gemeinsam den Auftrag: Ausbildung, Fortbildung und die vorgesehenen Personen.
Ein öffentlicher Kurs kann einzelne Anmeldungen aufnehmen. Soll eine Gruppe stattdessen am Betriebsstandort in Neustadt unterrichtet werden, braucht der Anbieter eine Beschreibung der Räume und eine Teilnehmerzahl. Die Inhouse-Durchführung muss ausdrücklich vereinbart sein.
Für berechtigte betriebliche Teilnahmen kann die Kursgebühr direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet werden. Lassen Sie sich dessen Verfahren erklären. Ein vollständiges Angebot sollte außerdem erkennen lassen, ob weitere Kosten entstehen, die von dieser Abrechnung nicht erfasst werden.
Mindestens fünfzig Quadratmeter nennt der DGUV-Grundsatz für den Unterrichtsraum. Nach der DGUV Vorschrift 1 muss dort theoretischer Unterricht ebenso möglich sein wie praktische Demonstrationen und Übungen mit zwanzig Personen. Ausreichende Beleuchtung, Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten sind ebenfalls vorgesehen. Bei einer Inhouse-Anfrage werden diese tatsächlichen Bedingungen beschrieben. Die räumliche Kapazität bedeutet dabei keine Verpflichtung, einen Lehrgang mit genau zwanzig Personen zu buchen.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten muss mindestens eine ersthelfende Person zur Verfügung stehen. Oberhalb von zwanzig gelten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens fünf Prozent, in sonstigen Betrieben mindestens zehn Prozent. Für besondere Einrichtungen bestehen eigene Vorgaben, etwa mindestens eine Person je Kindergruppe in Kindertageseinrichtungen und zehn Prozent der Beschäftigten an Hochschulen. Diese Mindestzahlen beziehen sich auf die betriebliche Hilfeorganisation und auf die jeweils einschlägige Betriebsart beziehungsweise Einrichtung.
Für Unterricht und betriebliche Organisation.
Die Unterrichtsvoraussetzungen berücksichtigen.
Die Bezugsgröße der Ersthelferbesetzung beachten.
Die einschlägige Mindestvorgabe zuordnen.
Die reguläre Leistung berücksichtigt eigene und gemietete Schulungsräume beziehungsweise die Nutzung eines unentgeltlich vom Unternehmen bereitgestellten Raums. Eine Übernahme berechtigter regulärer Gebühren richtet sich nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Die vorgesehene Raumleistung einordnen.
Die Trägervoraussetzungen für die Teilnahme klären.
| Angabe | Einordnung |
|---|---|
| Raumvorgaben | Bedingungen für die Schulung |
| Betriebliche Mindestzahlen | Erforderliche Ersthelferbesetzung |
| Lehrgangsgruppe | Eigenständige Teilnehmerregeln |
Betriebliche Ersthelfende sollen grundsätzlich im Abstand von zwei Jahren fortgebildet werden. Eine reguläre Fortbildung erfolgt als eigene Lehrgangsart bei einer entsprechend ermächtigten Ausbildungsstelle.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die übliche Gruppengröße liegt bei zehn bis fünfzehn Personen. Zwanzig dürfen auch mit Ausbildungshelfer nicht überschritten werden. Bei von Anfang an geplanten sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung für Übungen und Gruppenarbeit.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Insgesamt wenigstens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Der reguläre Rahmen gilt ebenfalls für eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Veranstaltung im Unternehmen.
Für reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung sind Präsenz und praktische Aufgaben vorgesehen. Ein ausschließlich digitales Informationsangebot erfüllt diesen Rahmen nicht. Die Beschäftigten benötigen die entsprechende Möglichkeit zur persönlichen Teilnahme.
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