Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17309 Pasewalk sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

22,6 km vom Suchpunkt

40,8 km vom Suchpunkt

42,1 km vom Suchpunkt

43,0 km vom Suchpunkt

43,5 km vom Suchpunkt

Die Fortbildung soll vorhandene Fähigkeiten sichern und erweitern. Sie enthält einen verbindlichen Kern und ergänzende Themen nach Bedarf. Für Ihren Pasewalker Betrieb sind außerdem die Unterrichtsbedingungen einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Veranstaltung zu berücksichtigen.
Eine betriebliche Anfrage sollte den Bedarf der vorgesehenen Beschäftigten beschreiben. Halten Sie fest, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung braucht. Stimmen Sie passende Tage für die vollständige Teilnahme intern ab.
Für Inhouse-Unterricht müssen geeignete Räume vorhanden sein. Beschreiben Sie die Bedingungen und die Teilnehmerzahl und lassen Sie die Durchführung bestätigen. Öffentliche Kurse können für einzelne Personen eine andere Möglichkeit bieten.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme ist eine direkte Gebührenabrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers möglich. Erfragen Sie seine Nachweise und klären Sie zusätzliche Leistungen mit dem Anbieter vor der Buchung.
| Angabe | Einordnung |
|---|---|
| Verbindliche Inhalte | Gemeinsamer Fortbildungskern |
| Optionale Inhalte | Ergänzung nach dem tatsächlichen Bedarf |
| Inhouse-Unterricht | Schulung mit geeigneter Ausstattung |
Zu den obligatorischen Fortbildungsthemen zählen eigenes Schutzverhalten, Notruf, psychische Betreuung und Wärmeerhalt. Wundversorgung sowie die Kontrolle von Bewusstsein und Atmung gehören ebenfalls dazu. Wiederbelebung und AED werden praktisch bearbeitet. Hinzu kommen betriebliche Dokumentationsverfahren. Bei den optionalen Ergänzungen führt der Lernrahmen beispielsweise Augenverletzungen, Verätzungen, Sportverletzungen und Vergiftungen auf. Ihre Auswahl erfolgt entsprechend dem tatsächlichen Bedarf der betreffenden Zielgruppe.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erforderliche Lehrleistungen, Materialien und Medien sowie Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen gehören zum regulären Lehrgangsumfang. Für berechtigte Gebührenübernahmen gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Die regulären Unterrichtsbestandteile zugrunde legen.
Die Bedingungen des zuständigen Trägers beachten.
Ein vereinbarter Unterricht im Unternehmen benötigt die vorgesehene Ausstattung für Demonstrationen und Übungen. Der DGUV-Grundsatz nennt beispielsweise Wiederbelebungsgeräte, ein AED-Demonstrationsgerät, Verbandkästen, Übungsmatten und einen Integralhelm. Für die praktische Arbeit ist damit mehr erforderlich als ein Besprechungstisch. Die Ausbildungsstelle muss die geeigneten Unterrichtsmittel sicherstellen. Bei der Vorbereitung können Betrieb und Ausbildungsstelle besprechen, wie die Materialien im vorgesehenen Raum tatsächlich eingesetzt werden können.
Für die vereinbarte betriebliche Schulung.
Die vorgesehenen Grundlagen erneut bearbeiten.
Ergänzende Themen konkret benennen.
Platz und Materialien für praktische Aufgaben mitdenken.
Grundsätzlich sollen betriebliche Ersthelfende alle zwei Jahre an einer Fortbildung teilnehmen. Die regelmäßige Auffrischung gehört zur Qualifizierung für die betriebliche Aufgabe.
Die reguläre Fortbildung wird nach den DGUV-Hinweisen nicht in eine Grundausbildung integriert. Sie baut auf vorhandenen Kompetenzen auf. Benennen Sie bei der Anfrage deshalb die jeweils benötigte Lehrgangsart.
Für die reguläre betriebliche Fortbildung sieht die DGUV Präsenzunterricht und praktische Übungen vor. Ein ausschließlich digital vermitteltes Informationsangebot erfüllt diese Anforderungen nicht. Die Beschäftigten brauchen eine entsprechende Möglichkeit zur persönlichen Teilnahme.
Sie umfasst neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten. Zusätzlich sind mindestens drei Pausen mit zusammen mindestens 45 Minuten vorgesehen. Derselbe Unterrichtsrahmen gilt bei einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Veranstaltung im Betrieb.