Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 19386 Lübz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,8 km vom Suchpunkt

12,9 km vom Suchpunkt

13,5 km vom Suchpunkt

26,9 km vom Suchpunkt

28,8 km vom Suchpunkt

33,8 km vom Suchpunkt

Für Lübzer Unternehmen umfasst eine Schulung mehr als die Lehrgangsgebühr. Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten sind ebenfalls zu berücksichtigen. Bei der personellen Planung wird außerdem die reguläre Unterrichtsgruppe von der benötigten betrieblichen Ersthelferbesetzung unterschieden. Die Qualifizierung erfolgt bei einer ermächtigten Stelle; mögliche Inhouse-Bedingungen werden für die Gruppe vereinbart.
Welche Personen sollen neu als betriebliche Ersthelfer ausgebildet werden und wer benötigt eine Fortbildung? Klären Sie diese Zuordnung, bevor ein gemeinsamer Termin gesucht wird. Ein Betrieb kann mehrere passende Lehrgänge brauchen.
Für einzelne Beschäftigte lassen sich öffentliche Plätze prüfen. Wenn eine Gruppe denselben Bedarf hat, kann Inhouse-Unterricht am Lübzer Standort angefragt werden. Der Anbieter benötigt Angaben zu Räumen und Gruppengröße und bestätigt die Durchführung.
Bei Änderungen der Teilnehmerliste wird auch die Kursart erneut betrachtet. Geben Sie bestätigte Daten je Person eindeutig weiter, damit Ausbildung, Termin und tatsächliche Anmeldung zusammenpassen und die betriebliche Planung nachvollziehbar bleibt.
| Position | Bezug |
|---|---|
| Berechtigte Lehrgangsgebühr | Vorgesehenes Verfahren des Trägers |
| Arbeitsentgelt und notwendige Fahrten | Aufwendungen des Arbeitgebers |
| Unterrichtsgruppe versus Mindestbesetzung | Lehrgangsobergrenze und betriebliche Anforderungen unterscheiden |
Ein regulärer Lehrgang umfasst höchstens zwanzig Teilnehmende. Diese Obergrenze betrifft den Unterricht und bezeichnet nicht die benötigte Zahl betrieblicher Ersthelfer. Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Oberhalb dieser Spanne betragen die Grundquoten fünf Prozent für Verwaltungs- und Handelsbetriebe und zehn Prozent für sonstige Betriebe. Unterrichtsgruppe und Mindestbesetzung werden deshalb anhand unterschiedlicher Grundlagen betrachtet.
Schulungsaufwand, Unterrichtsgruppe und betriebliche Besetzung haben unterschiedliche Bezüge.
Arbeitgeberaufwand während der Schulung berücksichtigen.
Neben Lehrgangsgebühren betrachten.
Anwesenheit und Betriebsart berücksichtigen.
Bei berechtigten Lehrgangsgebühren richtet sich die Übernahme nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Arbeitsentgelt während der Schulung und notwendige Fahrten trägt dagegen der Arbeitgeber. Für die betriebliche Budgetplanung werden diese Positionen deshalb nicht als ein einziger Gebührenbetrag behandelt. Ein Lehrgang kann gebührenbezogen in das vorgesehene Trägerverfahren fallen, während im Unternehmen weiterhin eigener Aufwand entsteht. Die Angaben beschreiben die grundsätzliche Zuordnung und keinen individuellen Kostenvoranschlag.

Die betriebliche Qualifizierung erfolgt bei einer für den entsprechenden Lehrgang ermächtigten Ausbildungsstelle.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte Lehrgangsgebühren sind die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers maßgeblich.
Voraussetzungen des vorgesehenen Verfahrens beachten.
Weitere eigene Aufwendungen im Budget berücksichtigen.

Für reguläre Aus- und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten vorgesehen. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause ergänzen den Unterricht. Auch eine vereinbarte Inhouse-Durchführung hält den entsprechenden regulären Zeitrahmen für die Gruppe ein.
Ein regulärer Lehrgang ist auf höchstens zwanzig Teilnehmende begrenzt. Die Unterrichtsgrenze bestimmt nicht allein den Bedarf eines Unternehmens. Dafür zählen die betrieblichen Anforderungen und die tatsächlich anwesenden Versicherten im jeweiligen Arbeitszusammenhang.
Für die betriebliche Berücksichtigung muss der Führerscheinkurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle besucht worden sein und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Voraussetzungen sind gemeinsam zu prüfen. Ein privater Verwendungszweck allein beantwortet die betriebliche Eignung nicht.