Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 02943 Weißwasser/O.L. sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,2 km vom Suchpunkt

19,7 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

20,9 km vom Suchpunkt

23,1 km vom Suchpunkt

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Weißwasser/O.L. · Sachsen
Für Ihren Betrieb in Weißwasser gehören zur Ersten Hilfe qualifizierte Personen und verständliche Informationen am Arbeitsort. Organisieren Sie die passende Ausbildung oder Fortbildung mit einer ermächtigten Stelle und prüfen Sie die Bekanntgabe der betrieblichen Hilfewege. Eine Inhouse-Gruppe wird mit den tatsächlichen Standortbedingungen gesondert vereinbart.

Eine betriebliche Ersthelferschulung braucht die ungeteilte Teilnahme der vorgesehenen Beschäftigten. Organisieren Sie in Ihrem Weißwasseraner Unternehmen Vertretungen, bevor der Kurs beginnt. Gerade bei Inhouse-Unterricht darf die Nähe zum Arbeitsplatz nicht zu laufenden Unterbrechungen führen.
Den Lehrgangsbedarf klären Sie mit der Ausbildungsstelle anhand der bisherigen Bescheinigungen. Ausbildung und Fortbildung werden entsprechend angefragt. Für eine eigene Veranstaltung stimmen Sie Räume und Teilnehmerzahl ab und vereinbaren die Durchführung ausdrücklich. Einzelne Personen können offene Kurse besuchen. Eine mögliche Gebührenübernahme richtet sich nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Soll die ermächtigte Schule direkt abrechnen, müssen dessen Verfahren und die erforderlichen Unterlagen vorab geklärt werden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Ihre BG oder Unfallkasse bestimmt die Voraussetzungen einer möglichen Gebührenübernahme. Erfragen Sie deren Verfahren und bereiten Sie die verlangten Angaben mit der ermächtigten Ausbildungsstelle vor. Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren können entsprechend direkt abgerechnet werden. Zusätzlich gewünschte Leistungen werden gesondert bestellt und mit ihrer Vergütung vereinbart; die Übernahme einer Kursgebühr beantwortet diese weiteren Kostenfragen noch nicht.
Berechtigung und verlangte Angaben der Teilnahmen klären.
Zusätzliche Leistungen samt Bezahlung vor der Zusage vereinbaren.
| Anliegen | Vorbereitung |
|---|---|
| Lehrgang | Geeignete Qualifizierung mit der ermächtigten Stelle vereinbaren |
| Unternehmen | Ersthelferfunktion zuordnen und örtliche Angaben bekannt machen |
| Planung | Absolvierte Schulungen und weiteren Bedarf berücksichtigen |
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt Hinweise zur Ersten Hilfe und Angaben zu Notruf, Einrichtungen und Ersthelferpersonal in geeigneter schriftlicher Form. Diese Informationen müssen aktuell gehalten werden. Prüfen Sie die betriebliche Bekanntgabe, wenn sich Zuständigkeiten oder örtliche Angaben verändern. Ein allgemeiner Kurs legt die tatsächlichen Informationen Ihres Standorts nicht fest. Die verantwortlichen Beteiligten im Unternehmen bereiten diese anhand der örtlichen Organisation vor.
Für die Auswahl einer neuen Teilnahme brauchen Sie nachvollziehbare Informationen zur bisherigen Qualifikation. Sichten Sie die anerkannten Belege und halten Sie fest, welche Lehrgänge die betreffenden Beschäftigten absolviert haben. Besprechen Sie daraufhin den geeigneten Anschluss mit der Ausbildungsstelle. Eine Person kann bereits eine anerkannte Vorqualifikation mitbringen, bevor sie im Unternehmen erstmals als Ersthelfer benannt wird. Deshalb wird nicht allein aus einer neuen Rolle auf einen erneuten Grundkurs geschlossen.
Qualifikation und örtliche Organisation haben unterschiedliche Aufgaben.
Absolvierte Lehrgänge der Personen nachvollziehen.
Ersthelferpersonal und örtliche Hilfeinformationen aktuell halten.
Passenden nächsten Lehrgang rechtzeitig organisieren.
Für eine eigene Veranstaltung stimmen Sie Raum, Gruppe und praktische Übungsbedingungen mit der Schule ab. Die Beschäftigten brauchen die vollständige Unterrichtszeit ohne parallele Arbeitsaufträge. Geeignete öffentliche Lehrgänge können ebenfalls passen, wenn sich einzelne Qualifizierungen so organisieren lassen.
Für beide Lehrgangsarten sind jeweils neun Einheiten von 45 Minuten vorgesehen. Pausen kommen hinzu. Verwenden Sie die ganzen bestätigten Veranstaltungszeiten für die Freistellung der Beschäftigten und berücksichtigen Sie bei externer Durchführung auch die notwendigen Wege.
In der Regel alle zwei Jahre. Nutzen Sie die dokumentierten Kursdaten, um den weiteren Bedarf vorzubereiten. Die passende Schulung wird nach dem anerkannten Ausbildungsstand ausgewählt und mit einer vollständigen Teilnahmemöglichkeit im Betrieb verbunden.
Nach den DGUV-Hinweisen können Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers unterstützen. Beschreiben Sie Ihre tatsächliche betriebliche Frage. Die Ausbildungsstelle bleibt der Kontakt für den konkreten Lehrgang und die damit vereinbarte Schulungsdurchführung.
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