Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 37213 Witzenhausen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,7 km vom Suchpunkt

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Benötigt die vorgesehene Gruppe eine bestimmte Unterrichtssprache, gehört dieser Wunsch in die betriebliche Anfrage. Witzenhäuser Unternehmen klären passende Ausbildung oder Fortbildung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Geeignete öffentliche Teilnahmen oder Inhouse-Unterricht werden anhand der tatsächlichen Durchführung ausgewählt.
Eine Gruppe hat den Kurs besucht, einzelne vorgesehene Beschäftigte fehlen aber auf den tatsächlichen Teilnahmeunterlagen. Prüfen Sie im Witzenhäuser Betrieb, für wen noch eine Schulung organisiert werden muss. Der ursprüngliche Plan sollte nicht unverändert als absolvierte betriebliche Qualifikation übernommen werden.
Klären Sie den verbleibenden Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf mit der Ausbildungsstelle. Für diese Personen wird ein geeigneter öffentlicher Lehrgang angefragt oder ein neuer Inhouse-Termin individuell vereinbart. Eine Nachholteilnahme entsteht nicht automatisch aus der ersten Buchung. Die aktualisierte interne Übersicht sollte zeigen, welcher Unterricht tatsächlich besucht wurde und welche bestätigte Anmeldung noch fehlt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

BG oder Unfallkasse klärt die Berechtigung der vorgesehenen Teilnahme und die nötigen Arbeitgeberangaben. Bei einem fremdsprachigen Lehrgang können zusätzliche Kosten entstehen, die der Träger nicht übernimmt. Klären Sie den konkreten Gebührenweg mit der Schule.
Das zuständige Abrechnungsverfahren vorbereiten.
Zusatzleistungen und tatsächliche Mehrkosten ausdrücklich klären.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Zeit | Vollständige Teilnahme ermöglichen |
| Information | Die bestätigten Hinweise weitergeben |
| Vorbereitung | Erbetene Angaben rechtzeitig bereitstellen |
Die Ausbildungsstelle klärt die konkreten Bedingungen.
Zahl und Lehrgangsbedarf mitteilen.
Erklärungen und praktische Aufgaben ermöglichen.
Organisatorische Rückfragen zuordnen.
Entgeltfortzahlung während der Schulung und gegebenenfalls Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Berücksichtigen Sie diese Positionen für die tatsächlich vorgesehenen Beschäftigten. Für die interne Planung helfen die vollständigen Veranstaltungszeiten und die erforderlichen Wege zum Unterricht. Eine mögliche Gebührenübernahme durch den Unfallversicherungsträger beantwortet die Frage nach diesen eigenen betrieblichen Aufwendungen nicht; beide Bereiche werden getrennt kalkuliert.
Für betriebliche Lehrgänge in einer Fremdsprache nennt die DGUV konkrete Vorgaben: Der freigegebene Leitfaden bleibt maßgeblich, der Kurs darf nicht in mehreren Sprachen abgehalten werden und die Teilnahmebescheinigung wird auf Deutsch ausgestellt. Erfragen Sie bei der Ausbildungsstelle die tatsächlich mögliche Durchführung für Ihre Gruppe. Eine passende Unterrichtssprache wird damit für den vollständigen Lehrgang geklärt.
Unabhängig von der Unterrichtssprache brauchen Beschäftigte verständliche betriebliche Informationen: Wo befinden sich Erste-Hilfe-Mittel, welche Ansprechpersonen gibt es und wie werden interne Hilfewege genutzt? Bereiten Sie diese Angaben am Arbeitsort vor.
Die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten. Zusätzlich ist eine Pausenzeit von mindestens 45 Minuten vorgesehen. Die Pausen verlängern damit die gesamte Anwesenheitszeit.
Die DGUV nennt zehn bis fünfzehn Teilnehmende als übliche Gruppe. Bis zu zwanzig sind mit einer zusätzlichen Hilfskraft für die praktischen Übungen möglich. Besprechen Sie die tatsächlich vorgesehene Zahl mit der Ausbildungsstelle.
Darin enthalten sind nach den DGUV-Angaben unter anderem Lehrkräfte, Lehrmittel, Teilnehmerinformationen und Teilnahmebescheinigungen. Fragen Sie bei einer zusätzlichen berechneten Leistung nach dem genauen Umfang und der gesonderten Vereinbarung vor dem Auftrag.
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