Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 08118 Hartenstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,4 km vom Suchpunkt

9,9 km vom Suchpunkt

13,9 km vom Suchpunkt

14,4 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

15,9 km vom Suchpunkt

Für Hartensteiner Unternehmen richten sich geeignete Lehrgänge nach dem Qualifizierungsbedarf ihrer Beschäftigten. Ausbildung und Fortbildung können offen oder nach Vereinbarung als Inhouse-Veranstaltung organisiert werden. Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und dient dem Erhalt von Kenntnissen und praktischen Fähigkeiten.
Ein Hartensteiner Betrieb kann die organisatorischen Fragen zu einem Schulungstag an einer Stelle sammeln. Wer hält Kontakt zur Schule, wer übermittelt die Teilnehmerdaten, und wer bestätigt die Raumfrage? Eine klar benannte Ansprechperson erleichtert die Abstimmung, besonders wenn verschiedene Beschäftigte beteiligt sind.
Die Schule braucht den konkreten Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung und bei einem Inhouse-Wunsch Angaben zum Standort. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Welche Unterlagen und zusätzlichen Leistungen dazugehören, sollte vor der verbindlichen Zusage geklärt werden.
Ein erneuter Lehrgang soll mehr leisten als eine aktualisierte Ablage. Hilfehandlungen werden praktisch wieder aufgenommen, und Fragen aus dem Arbeitsalltag können angesprochen werden. Dafür brauchen die Beschäftigten ungeteilte Lernzeit. Berücksichtigen Sie diese bei der Arbeitsplanung, auch wenn eine Schulung direkt im Betrieb stattfindet. Vorhandene anerkannte Qualifikationen sind der Ausgangspunkt für die passende Kursart; eine neue Aufgabenbezeichnung allein verlangt keine automatische Wiederholung der Grundausbildung.
Eine firmeneigene Gruppe ist eine mögliche Organisationsform. Benötigen nur einzelne Personen einen Lehrgang, können passende offene Veranstaltungen ebenfalls infrage kommen. Für eine Inhouse-Anfrage sind dagegen gemeinsame Verfügbarkeit und ein geeigneter Schulungsort abzustimmen. Prüfen Sie für den Hartensteiner Betrieb, welche Form die vollständige Teilnahme tatsächlich ermöglicht. Der Begriff Inhouse sagt noch nichts über verfügbare Termine oder die Konditionen einer bestimmten Ausbildungsstelle aus.
Die Organisation soll den Lernbedarf unterstützen.
Geeignete offene Lehrgänge berücksichtigen.
Eine interne Durchführung konkret anfragen.
Vorhandene anerkannte Qualifikationen einbeziehen.
| Ebene | Entscheidung |
|---|---|
| Qualifizierung | Welche Lehrgangsart wird benötigt? |
| Organisation | Wo und wann kann die Gruppe lernen? |
| Betrieblicher Einsatz | Wie werden Aufgaben intern geregelt? |
Die geplante Nutzung für Übungen sollte vor einer festen Zusage mit der Ausbildungsstelle abgestimmt sein.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die Hartensteiner Beschäftigten werden Zuständigkeit und Verfahren vor der Buchung geklärt.
Die Voraussetzungen der zuständigen BG oder Unfallkasse beachten.
Mögliche Zusatzvereinbarungen ausdrücklich besprechen.

Beide Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Der gleiche Zeitumfang macht Ausbildung und Fortbildung jedoch nicht austauschbar; die Zuordnung muss zur vorhandenen Qualifikation und zum tatsächlichen Bedarf passen.
Der reguläre Ersthelferlehrgang beinhaltet praktische Ausbildung in Präsenz. Ein eigenständig durchgeführter Onlinekurs ersetzt diesen Rahmen nicht. Digitale Inhalte können informieren, liefern aber ohne die benötigte geeignete Schulung keinen gleichwertigen Nachweis für die betriebliche Qualifizierung.
Maßgeblich sind die Bedingungen der eigenen BG oder Unfallkasse und die berechtigten Teilnahmen. Zusätzliche Leistungen und sonstige betriebliche Aufwendungen sind gesondert zu betrachten. Eine Inhouse-Anfrage ist deshalb keine Zusage einer umfassend kostenfreien Veranstaltung.
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