Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 78187 Geisingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,4 km vom Suchpunkt

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20,2 km vom Suchpunkt

Für Geisinger Beschäftigte werden theoretische Grundlagen und praktische Aufgaben in einer regulären Schulung verbunden. Der nationale Rahmen beschreibt auch die Struktur des Lehrleitfadens und zeigt ein Unterrichtsbeispiel mit Beobachtungspunkten. Die Qualifizierung erfolgt bei einer ermächtigten Stelle, gegebenenfalls als vereinbarte Inhouse-Durchführung unter den Bedingungen des entsprechenden regulären Lehrgangs.
Für Inhouse-Unterricht muss eindeutig sein, an welchem Standort gelernt werden soll. Nennen Sie die vollständige Adresse im Geisinger Stadtgebiet und beschreiben Sie den Raum. Der Anbieter braucht die Gruppengröße und die vorgesehene Ausbildung oder Fortbildung, um die Durchführung zu prüfen.
Ändern sich Ort oder Teilnehmerzahl, stimmen Sie das erneut mit der Ausbildungsstelle ab. Eine Bestätigung für bestimmte Bedingungen sollte nicht stillschweigend auf andere übertragen werden. Informieren Sie die Beschäftigten anschließend über die verbindliche Veranstaltung.
Für einzelne Personen oder verschiedene Schulungsarten können öffentliche Termine passend sein. Entscheidend bleibt der zuvor im Unternehmen festgelegte Bedarf für die betriebliche Ersthelferrolle.
Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Trägerverfahren beachten.
Arbeitsentgelt und notwendige Fahrten tragen.
Das Gestaltungsbeispiel des DGUV-Grundsatzes nennt bei einer Gruppenaufgabe Beobachtungspunkte: Eigenschutz, keimarmen Umgang mit Material und psychische Betreuung. Diese Überschriften richten den Blick auf unterschiedliche Seiten der praktischen Lernarbeit. Ein sichtbares Ergebnis allein beschreibt damit noch nicht alles, was im Beispiel betrachtet wird. Die Angaben erläutern einen methodischen Ausschnitt aus einem nationalen Beispiel; sie schreiben keiner konkreten Geisinger Veranstaltung genau dieses Arbeitsblatt oder diese Gruppenaufgabe zu.
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.
Der verbindliche Lehrleitfaden enthält Angaben zum Gesamtlernziel, zur zeitlichen Gestaltung, Organisation und Gliederung. Für einzelne Abschnitte nennt der DGUV-Grundsatz unter anderem Teillernziele, Methoden und benötigte Materialien. So sind nicht nur Themenüberschriften, sondern auch ihre geplante Vermittlung beschrieben. Diese Struktur betrifft die Vorbereitung und Durchführung der Lehrkräfte. Sie ist von einer kurzen öffentlichen Kursbeschreibung zu unterscheiden, die zunächst den Überblick für Interessierte bietet.
Beobachtung und Vorbereitung betrachten unterschiedliche Seiten des Lehrgangs.
Unterschiedliche Aspekte einer praktischen Aufgabe betrachten.
Lernziele und Vermittlung strukturieren.
Einen öffentlichen Überblick geben.
Aufgabe
Aspekte der Lernarbeit benennen
Aufgabe
Unterrichtsabschnitt vorbereiten
Aufgabe
Interessierten einen Überblick geben
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Eine vereinbarte Inhouse-Schulung hält denselben entsprechenden regulären Rahmen der Veranstaltung für die Beschäftigtengruppe ein.
Für einen regulären Lehrgang sind höchstens zwanzig Teilnehmende vorgesehen. Diese Grenze betrifft die Unterrichtsgruppe. Die erforderliche qualifizierte Ersthelferbesetzung im Unternehmen richtet sich nach den betrieblichen Anforderungen und den anwesenden Versicherten.
Der tatsächliche Besuch muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattgefunden haben und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Voraussetzungen gelten gemeinsam. Die private Verwendung einer Bescheinigung allein bestätigt die betriebliche Eignung dieser absolvierten Schulung nicht.