Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 02748 Bernstadt a. d. Eigen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,3 km vom Suchpunkt

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Die passende Ausbildung oder Fortbildung richtet sich nach dem Qualifikationsstand der Beschäftigten. Für eine Bernstädter Gruppe werden geeignete vorhandene Schulungen berücksichtigt. Der Lehrgang vermittelt Grundlagen und praktische Fähigkeiten. Eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung kann nach Vereinbarung stattfinden und bleibt auf vollständige Teilnahme an den vorgesehenen Aufgaben angewiesen.
Fragen Sie den zuständigen Unfallversicherungsträger nach den Voraussetzungen für die vorgesehenen Beschäftigten. Eine direkte Abrechnung betrieblicher Kursgebühren ist für Berechtigte nach seinen Regeln möglich. Die Ermächtigung einer Ausbildungsstelle allein stellt keine pauschale Kostenübernahme dar.
Bei einem Inhouse-Angebot in Bernstadt lassen Sie mögliche Zusatzkosten ausdrücklich nennen. Stellen Sie vor der verbindlichen Buchung die erforderlichen Unterlagen zusammen. Schulungsart und Teilnehmergruppe sollten aus der Vereinbarung hervorgehen. So können die intern Verantwortlichen den tatsächlichen Auftrag freigeben, statt offene Abrechnungsfragen erst nach dem Lehrgang klären zu müssen.

Auch ein Lehrgang im eigenen Gebäude braucht Aufmerksamkeit. Klären Sie die Übernahme regulärer Aufgaben vorab, damit Beschäftigte nicht immer wieder aus Erklärungen und Übungen herausgeholt werden.
Betriebliche Ersthelfer sollen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten. Dafür ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Ermitteln Sie den Bedarf anhand der vorhandenen Bescheinigungen und berücksichtigen Sie geeignete Vorqualifikationen. Wer neu für die Aufgabe vorgesehen wird, benötigt nicht allein deshalb automatisch eine wiederholte Grundausbildung. Bei der gemeinsamen Planung bleibt deshalb erkennbar, welcher Lehrgang für die einzelne Person tatsächlich passend ist.
Grundlage
Persönliche Voraussetzungen
Grundlage
Vollständige Veranstaltung
Grundlage
Eigene Zuständigkeiten und Abläufe
Verbandmaterial und Wundversorgung stehen im allgemeinen DGUV-Ausbildungsrahmen. Der Lehrgang bietet den Rahmen, die vorgesehenen Inhalte angeleitet zu bearbeiten. Beschäftigte sollen dazu selbst mitarbeiten können. Ein reines Zuschauen oder eine interne Informationsweitergabe ist kein Ersatz für die reguläre Qualifizierung mit Präsenz und Übungen. Welche Abläufe und Zuständigkeiten am Arbeitsplatz gelten, erklärt das Unternehmen ergänzend, damit die allgemeine Schulung in die eigene Organisation eingebunden wird.
Der persönliche Stand gibt den Ausgangspunkt.
Geeignete absolvierte Schulungen berücksichtigen.
Den regelmäßigen Bedarf einplanen.
Zeit zum eigenen Bearbeiten der Aufgaben vorsehen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Voraussetzungen der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Erforderliche Angaben mit der Ausbildungsstelle vorbereiten.
Gesonderte Leistungen im Angebot getrennt beurteilen.
Regulär sind neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten vorgesehen. Pausen kommen hinzu. Die Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen Rahmen nicht; die Gruppe wird für den vollständigen vereinbarten Zeitraum und die vorgesehenen praktischen Aufgaben eingeplant.
Die DGUV nennt für reguläre betriebliche Lehrgänge insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen zusätzlich zur Unterrichtszeit. Berücksichtigen Sie diese Zeit bei der Freistellung. Die konkreten Veranstaltungszeiten werden mit der Ausbildungsstelle abgestimmt und gehören zur gemeinsamen Planung.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie sind von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Beziehen Sie sie deshalb zusätzlich zum Trägerverfahren und den vereinbarten Leistungen in die Kostenplanung ein.
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