Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 89168 Niederstotzingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,3 km vom Suchpunkt

10,0 km vom Suchpunkt

16,1 km vom Suchpunkt

18,2 km vom Suchpunkt

22,1 km vom Suchpunkt

22,7 km vom Suchpunkt

Ausgebildete Ersthelfer sind ein Teil der Hilfeorganisation eines Niederstotzinger Betriebs. Weitere Aufgaben betreffen den tatsächlichen Materialbestand und die Information der Beschäftigten. Eine Inhouse-Schulung qualifiziert die vorgesehenen Personen; sie erledigt diese laufenden organisatorischen Aufgaben nicht automatisch. Dafür braucht der Betrieb geeignete Zuständigkeiten und aktuelle örtliche Angaben.
Eine Anfrage an die Ausbildungsstelle ist noch keine Einladung zum Unterricht. Warten Sie die Zusage ab und geben Sie dann die bestätigte Adresse sowie Beginn und Ende gemeinsam weiter. Benennen Sie eine Person für Rückfragen der Beschäftigten.
Für Inhouse-Unterricht am Niederstotzinger Standort werden vorab Raum und Gruppengröße besprochen. Klären Sie intern, ob Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird. Falls sich einzelne Namen oder die Bedingungen ändern, aktualisieren Sie die Vereinbarung mit dem Anbieter. So planen Beschäftigte und Betrieb mit demselben Stand statt mit verschiedenen vorläufigen Angaben.
Lehrgang und laufende Organisation ergänzen sich.
Vorgesehene Personen passend ausbilden oder fortbilden.
Regelmäßige Bestandskontrolle zuordnen.
Die örtlichen Hilfeangaben der Belegschaft vermitteln.
Betriebsangehörige werden nach den DGUV-Hinweisen mindestens jährlich über Erste Hilfe unterwiesen. Dazu gehören die Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen. Verwenden Sie dafür die tatsächlich gültigen Informationen Ihres Unternehmens. Ein allgemeiner Ersthelferkurs für einzelne Personen vermittelt nicht automatisch jeder beschäftigten Person die örtlichen Hilfewege. Die Unterweisung der Belegschaft und die persönliche Ersthelferfortbildung haben deshalb unterschiedliche Adressaten und Aufgaben.
Eine neue Aufgabenbezeichnung im Betrieb verlangt nicht automatisch eine weitere Grundausbildung. Anerkannte persönliche Vorqualifikationen gehören zur Wahl des tatsächlich passenden Lehrgangs.
Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren hängt von den Vorgaben der eigenen BG oder Unfallkasse ab.
Die vorgesehenen Personen und notwendigen Angaben prüfen.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten getrennt berücksichtigen.
Erste-Hilfe-Material kann verbraucht werden. Die DGUV beschreibt regelmäßige Kontrollen der Verbandkasteninhalte als bewährte Praxis und nennt Ersthelfer als mögliche damit betraute Personen. So lässt sich bedarfsbezogenes Auffüllen veranlassen. Art und Menge richten sich nach den betrieblichen Verhältnissen, darunter Beschäftigtenzahl und Gefährdungen. Eine Kursbescheinigung sagt dagegen nichts über den heutigen Inhalt des Verbandkastens aus. Die Qualifizierung und die laufende Versorgung werden deshalb als unterschiedliche Aufgaben vorbereitet.
Gegenstand
Persönliche Ausbildung
Gegenstand
Tatsächlicher Inhalt und Verbrauch
Gegenstand
Information der Betriebsangehörigen
In der Regel ist eine Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen. Sie betrifft die persönliche Qualifizierung der Ersthelfer. Die mindestens jährliche Unterweisung der Betriebsangehörigen ersetzt diese eigene Fortbildungsaufgabe nicht automatisch.
Die reguläre Aus- oder Fortbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Ein ausdrücklich vereinbarter Unterrichtsort im Unternehmen führt nicht zu einer allgemeinen Verkürzung dieses Umfangs.
Die regulären Erste-Hilfe-Lehrgänge nach DGUV Vorschrift 1 setzen Präsenz mit praktischer Lernarbeit voraus. Die Teilnehmenden sollen selbst handeln und üben können. Eine reine Onlineinformation erfüllt diesen regulären Ausbildungsrahmen nicht.
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