Für Betriebe, Teams & Einrichtungen

Inhouse-Erste-Hilfe-Kurs in Schönsee

In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.

Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.

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  1. 1 Unverbindlich anfragen
  2. 2 Angebot per E-Mail

Inhouse im Betrieb

Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.

Übungsmaterial & Praxis inklusive

Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.

Strukturierter Ablauf & klare Unterlagen

Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.

Freundlich, direkt, auf Augenhöhe

Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.

Direkte Abrechnung mit BG / Unfallkasse

Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.

Das passende Format für Ihren Anlass

Drei Kursarten. Ein klarer nächster Schritt.

Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.

019 Unterrichtseinheiten

Erste Hilfe-Ausbildung

Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.

Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.

Inhalte & Einsatzfälle ansehen

In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.

  • Notfälle erkennen, Eigenschutz und Notruf
  • Bewusstsein und Atmung prüfen, Wiederbelebung mit AED üben
  • Wunden, Blutungen und weitere typische Notfallsituationen
029 Unterrichtseinheiten

Erste Hilfe-Fortbildung

Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.

Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.

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Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.

  • Vorhandene Kenntnisse überprüfen und vertiefen
  • Wiederbelebung, AED und weitere Hilfeleistungen praktisch trainieren
  • Fragen aus dem Arbeitsalltag mit der Lehrkraft besprechen
039 Unterrichtseinheiten

Erste Hilfe Kinderbetreuung

Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.

Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.

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Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.

  • Hilfe bei Erwachsenen und Kindern einordnen
  • Lebensrettende Maßnahmen mit Blick auf Kindernotfälle üben
  • Typische Notfallsituationen im Betreuungsalltag besprechen

Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.

Schulen für betriebliche Erste Hilfe

Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 92539 Schönsee sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.

Betriebliche Ersthelfer für Schönsee qualifizieren

Schönseer Betriebe wählen den Lehrgang nach den tatsächlichen Voraussetzungen der vorgesehenen Personen. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden einbezogen. Reguläre Ausbildung und Fortbildung bei ermächtigten Stellen umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Die Qualifizierung einzelner Personen und die erforderliche Ersthelferbesetzung im Unternehmen bleiben unterschiedliche organisatorische Fragen.

Erste-Hilfe-Schulungen für Betriebe in Schönsee

Ein Schönseer Unternehmen möchte einen bestätigten Kurstag ungestört ermöglichen. Stimmen Sie intern ab, wie Aufgaben der angemeldeten Beschäftigten in dieser Zeit übernommen werden. Auch ein Inhouse-Termin im eigenen Gebäude braucht einen verlässlichen Platz im Arbeitsplan.

Die Schule erläutert Unterrichtsbeginn und Teilnahmehinweise. Geben Sie diese bestätigten Angaben an die Beteiligten weiter. Ausbildung oder Fortbildung werden nach dem tatsächlichen Bedarf angefragt; die Buchung nennt die vorgesehenen Personen. Bei einer eigenen Gruppe werden zusätzlich Raum und Zugang abgestimmt. Offene Lehrgangsplätze sind jeweils konkret zu bestätigen, damit die interne Freistellung zur tatsächlichen Anmeldung passt.

Die erforderliche Ersthelferzahl auf Anwesenheit beziehen

Für die allgemeinen DGUV-Quoten zählen anwesende Versicherte: Bei zwei bis zwanzig ist mindestens ein Ersthelfer vorgesehen. Bei mehr als zwanzig gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe fünf Prozent, für sonstige Betriebe zehn Prozent. Besondere Einrichtungen sind gesondert geregelt. Die Grundlage ist damit nicht pauschal der gesamte Personalbestand.

Eine verhinderte Teilnahme unmittelbar mitteilen

Für die Gebührenübernahme durch den Unfallversicherungsträger zählt die tatsächliche Teilnahme am Lehrgang. Die DGUV weist darauf hin, dass nur für tatsächlich Teilnehmende Lehrgangsgebühren übernommen werden. Rücktrittsbedingungen der Ausbildungsstelle sind davon gesondert zu betrachten. Lesen Sie diese vor der verbindlichen Anmeldung und melden Sie einen Ausfall direkt beim Anbieter. Eine allgemeine Zusage kostenloser Absage oder ein bestimmter Ausfallpreis lässt sich aus dem Trägerverfahren nicht ableiten.

Den Lehrgang nach den Nachweisen auswählen

Die neue Aufgabe allein verlangt keine automatische Grundausbildung.

  • Vorbildung

    Anerkannte geeignete Qualifikation berücksichtigen.

  • Kursart

    Ausbildung oder Fortbildung passend bestimmen.

  • Träger

    Gebührenverfahren vor der Anmeldung prüfen.

Verschiedene Angaben auseinanderhalten

AngabeBedeutung
Anwesende VersicherteGrundlage der allgemeinen Ersthelferquoten
ErsthelferqualifikationVoraussetzungen der vorgesehenen Person
Tatsächliche TeilnahmeBesuch des vereinbarten Lehrgangs

Die Abrechnung berechtigter Gebühren vorbereiten

Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger ab. Vor der Anmeldung werden die Voraussetzungen der konkreten Teilnahme und gegebenenfalls erforderliche vorherige Anträge nach dem zuständigen Verfahren geklärt.

  1. Zuständigkeit

    Träger und Berechtigung feststellen.

  2. Unterlagen

    Die verlangten Arbeitgeber- und Personendaten bereitstellen.

Symbolbild einer Erste-Hilfe-Schulung
Symbolbild · keine Aufnahme einer Schule vor Ort

Im Präsenzunterricht selbst üben

Reguläre betriebliche Lehrgänge enthalten praktische Aufgaben und werden nicht durch reine Online-Unterlagen ersetzt.

Fragen zu betrieblichen Kursen in Schönsee

Illustration: Fragen rund um den Erste-Hilfe-Kurs
Kann eine Ausbildung statt Fortbildung besucht werden?

Für Zweifelsfälle nennt die DGUV diese Möglichkeit ausdrücklich. Die beiden regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die passende Auswahl folgt den tatsächlichen Voraussetzungen und dem Bedarf der Person; ein grundsätzlicher Ausschluss einer Ausbildung anstelle von Fortbildung gilt nicht.

Muss jede erstmals benannte Person zum Grundkurs?

Die neue Aufgabe allein entscheidet das nicht. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können bereits vorhanden sein. Prüfen Sie deshalb vor der Kurswahl die tatsächlichen Nachweise und stimmen Sie mit der Ausbildungsstelle ab, welche Qualifizierung für die Person benötigt wird.

Welche Aufwendungen trägt der Arbeitgeber selbst?

Arbeitsentgelt und Reisekosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Diese Positionen sind von berechtigten Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Eine direkte Abrechnung der Schulungsgebühr durch die Ausbildungsstelle bedeutet deshalb nicht, dass sämtliche eigenen betrieblichen Aufwendungen vom Träger übernommen werden.

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Testbetrieb: Ihre Anfrage wird ausschließlich an die Portalverwaltung gesendet. Die ausgewählten Schulen erhalten keine Nachricht und keine E-Mail.

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Kurs & Team

Bis zu 20 Teilnehmende pro Kurs. Bei einer größeren Gruppe sind mehrere Kurse nötig.

Eine Anfrage ist noch keine Buchung. Verfügbarkeit, Sprache und Konditionen werden im Angebot bestätigt.

Wann soll der Kurs stattfinden?

Planen Sie den vollständigen Kurstag einschließlich der Pausen ein.

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