Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 92539 Schönsee sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
25,7 km vom Suchpunkt

26,6 km vom Suchpunkt

33,1 km vom Suchpunkt

33,6 km vom Suchpunkt

34,9 km vom Suchpunkt

38,9 km vom Suchpunkt

Schönseer Betriebe wählen den Lehrgang nach den tatsächlichen Voraussetzungen der vorgesehenen Personen. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden einbezogen. Reguläre Ausbildung und Fortbildung bei ermächtigten Stellen umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Die Qualifizierung einzelner Personen und die erforderliche Ersthelferbesetzung im Unternehmen bleiben unterschiedliche organisatorische Fragen.
Ein Schönseer Unternehmen möchte einen bestätigten Kurstag ungestört ermöglichen. Stimmen Sie intern ab, wie Aufgaben der angemeldeten Beschäftigten in dieser Zeit übernommen werden. Auch ein Inhouse-Termin im eigenen Gebäude braucht einen verlässlichen Platz im Arbeitsplan.
Die Schule erläutert Unterrichtsbeginn und Teilnahmehinweise. Geben Sie diese bestätigten Angaben an die Beteiligten weiter. Ausbildung oder Fortbildung werden nach dem tatsächlichen Bedarf angefragt; die Buchung nennt die vorgesehenen Personen. Bei einer eigenen Gruppe werden zusätzlich Raum und Zugang abgestimmt. Offene Lehrgangsplätze sind jeweils konkret zu bestätigen, damit die interne Freistellung zur tatsächlichen Anmeldung passt.
Für die allgemeinen DGUV-Quoten zählen anwesende Versicherte: Bei zwei bis zwanzig ist mindestens ein Ersthelfer vorgesehen. Bei mehr als zwanzig gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe fünf Prozent, für sonstige Betriebe zehn Prozent. Besondere Einrichtungen sind gesondert geregelt. Die Grundlage ist damit nicht pauschal der gesamte Personalbestand.
Für die Gebührenübernahme durch den Unfallversicherungsträger zählt die tatsächliche Teilnahme am Lehrgang. Die DGUV weist darauf hin, dass nur für tatsächlich Teilnehmende Lehrgangsgebühren übernommen werden. Rücktrittsbedingungen der Ausbildungsstelle sind davon gesondert zu betrachten. Lesen Sie diese vor der verbindlichen Anmeldung und melden Sie einen Ausfall direkt beim Anbieter. Eine allgemeine Zusage kostenloser Absage oder ein bestimmter Ausfallpreis lässt sich aus dem Trägerverfahren nicht ableiten.
Die neue Aufgabe allein verlangt keine automatische Grundausbildung.
Anerkannte geeignete Qualifikation berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend bestimmen.
Gebührenverfahren vor der Anmeldung prüfen.
| Angabe | Bedeutung |
|---|---|
| Anwesende Versicherte | Grundlage der allgemeinen Ersthelferquoten |
| Ersthelferqualifikation | Voraussetzungen der vorgesehenen Person |
| Tatsächliche Teilnahme | Besuch des vereinbarten Lehrgangs |
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger ab. Vor der Anmeldung werden die Voraussetzungen der konkreten Teilnahme und gegebenenfalls erforderliche vorherige Anträge nach dem zuständigen Verfahren geklärt.
Träger und Berechtigung feststellen.
Die verlangten Arbeitgeber- und Personendaten bereitstellen.

Reguläre betriebliche Lehrgänge enthalten praktische Aufgaben und werden nicht durch reine Online-Unterlagen ersetzt.

Für Zweifelsfälle nennt die DGUV diese Möglichkeit ausdrücklich. Die beiden regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die passende Auswahl folgt den tatsächlichen Voraussetzungen und dem Bedarf der Person; ein grundsätzlicher Ausschluss einer Ausbildung anstelle von Fortbildung gilt nicht.
Die neue Aufgabe allein entscheidet das nicht. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können bereits vorhanden sein. Prüfen Sie deshalb vor der Kurswahl die tatsächlichen Nachweise und stimmen Sie mit der Ausbildungsstelle ab, welche Qualifizierung für die Person benötigt wird.
Arbeitsentgelt und Reisekosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Diese Positionen sind von berechtigten Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Eine direkte Abrechnung der Schulungsgebühr durch die Ausbildungsstelle bedeutet deshalb nicht, dass sämtliche eigenen betrieblichen Aufwendungen vom Träger übernommen werden.