Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 52511 Geilenkirchen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Geilenkirchener Betriebe können einzelne Beschäftigte in geeigneten öffentlichen Lehrgängen schulen lassen oder Inhouse-Unterricht für eine passende Gruppe anfragen. Die benötigte Ausbildung oder Fortbildung richtet sich nach dem Schulungsstand. Regulär umfassen beide Lehrgänge neun Unterrichtseinheiten. Anmeldung, Arbeitgeberunterlagen und vollständige Freistellung werden für jede tatsächliche Teilnahme vorbereitet.
Ein kleiner Geilenkirchener Betrieb möchte eine einzelne Person schulen lassen. Fragen Sie nach einem offenen Lehrgang, der zum benötigten Ausbildungsstand passt. Ein eigener Inhouse-Termin ist dafür nicht zwingend die einzige Möglichkeit; entscheidend sind ein freier Platz und eine bestätigte Anmeldung.
Geben Sie den betrieblichen Zweck an und erfragen Sie die erforderlichen Arbeitgeberunterlagen. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Kursgebühren direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Soll später ein Team gemeinsam teilnehmen, können Sie ein Angebot für den Betriebsstandort einholen und Raum, Gruppengröße sowie zusätzliche Kosten besprechen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die mögliche Übernahme betrifft berechtigte Kursgebühren nach Trägervoraussetzungen.
Arbeitgeber und zuständigen Träger klären.
Verfahren und zusätzlichen Leistungsumfang mit der ermächtigten Ausbildungsstelle abstimmen.
Ein gemeinsamer Termin braucht passende Bedingungen.
Personenzahl und Qualifikationsstand nennen.
Unterrichtsanschrift und geeigneten Raum abstimmen.
Gewöhnliche Aufgaben während der ganzen Veranstaltung abdecken.
| Ausgangslage | Nächster Schritt |
|---|---|
| Einzelne Person | Geeigneten öffentlichen Lehrgang prüfen |
| Gemeinsames Team | Inhouse-Möglichkeit abstimmen |
| Offene Vorbildung | Nachweise vor der Auswahl einordnen |
Wenn nur eine Person eine Schulung benötigt, beginnen Sie mit deren vorhandenen Nachweisen und einem geeigneten Lehrgang. Die betriebliche Anfrage muss dafür nicht auf einen eigenen Gruppentag warten. Lassen Sie einen tatsächlichen Platz und die Teilnahmebedingungen bestätigen. Die zentrale Organisation kann Kursdaten, Freistellung und Unterlagen bündeln, auch wenn die Person allein zu einer öffentlichen Veranstaltung kommt.
Beschäftigte können offene Anliegen aus dem Arbeitsalltag sammeln. Die Lehrkraft ordnet diese fachlich ein. Interne Meldewege und betriebliche Notfallregelungen bleiben daneben in der Verantwortung des Arbeitgebers; sie werden nicht allein durch Beispiele während des Unterrichts festgelegt.
Soll ein Team im Betrieb unterrichtet werden, beschreiben Sie den vorgesehenen Raum und die Anzahl der Personen. Die Ausbildungsstelle stimmt mit Ihnen ab, ob dort Erklärungen und praktische Aufgaben für die Gruppe möglich sind. Klären Sie auch, wer für den Zugang sorgt und organisatorisch ansprechbar bleibt. Anschließend können Sie die bestätigten Angaben in die Einladung übernehmen und die gemeinsame Teilnahme vorbereiten.
Auch dafür sind die Regeln des zuständigen Unfallversicherungsträgers und berechtigte Teilnahme maßgeblich. Geben Sie den betrieblichen Zweck an und klären Sie mit der ermächtigten Ausbildungsstelle die erforderlichen Arbeitgeberangaben. Eine mögliche Kursabrechnung ist gesondert von zusätzlich bestellten Leistungen zu betrachten.
Übernehmen Sie die abgeschlossene Schulung in die weitere Fortbildungsplanung und halten Sie den Nachweis bereit. Der Arbeitgeber benennt die Ersthelfenden. Informieren Sie die übrigen Beschäftigten über diese Ansprechpersonen und die geltenden internen Meldewege, damit die Qualifikation im Betrieb eingeordnet ist.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung nach DGUV in der Regel im Zweijahresabstand vorgesehen. Sehen Sie deshalb bei der weiteren Organisation auf die absolvierten Schulungen. Die verantwortliche Person im Unternehmen kann daraus den kommenden Bedarf zusammentragen und geeignete Termine mit den Beschäftigten abstimmen.
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