Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 38154 Königslutter am Elm sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,4 km vom Suchpunkt

11,6 km vom Suchpunkt

12,5 km vom Suchpunkt

13,0 km vom Suchpunkt

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Für Ihren Betrieb in Königslutter planen Sie nicht nur Schulungsplätze, sondern geeignete Ersthelfende für den Arbeitsalltag. Prüfen Sie vorhandene anerkannte Qualifikationen und den Bedarf aus der betrieblichen Anwesenheit. Passende Ausbildungen oder Fortbildungen lassen sich öffentlich besuchen oder als eigene Inhouse-Veranstaltung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle vereinbaren.
Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle, welche Personen Ihr Königslutterer Betrieb schulen lassen möchte. Frühere Bescheinigungen geben Aufschluss über vorhandene Lehrgänge. Damit lässt sich der Bedarf an Ausbildung beziehungsweise Fortbildung nachvollziehbar besprechen.
Für eine Inhouse-Schulung müssen alle Beschäftigten vollständig freigestellt sein. Erläutern Sie dem Anbieter außerdem die Räume für Unterricht und Übungen sowie die geplante Teilnehmerzahl. Die Durchführung wird ausdrücklich vereinbart. Bei einzelnen Personen können offene Lehrgänge passen. Wenn Gebühren über den Unfallversicherungsträger laufen sollen, prüfen Sie dessen Voraussetzungen rechtzeitig. Eine direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle folgt dem vorgesehenen Verfahren; erforderliche Angaben und Unterlagen werden vorab abgestimmt.
| Punkt | Was Sie prüfen |
|---|---|
| 2 bis 20 anwesende Versicherte | Mindestens eine Ersthelferperson |
| Mehr als 20, Verwaltungs- und Handelsbetrieb | Mindestens 5 Prozent der anwesenden Versicherten |
| Mehr als 20, sonstiger Betrieb | Mindestens 10 Prozent der anwesenden Versicherten |
Eine Inhouse-Anfrage nennt die benötigte Lehrgangsart, die Personenzahl und den vorgesehenen Ort. Stimmen Sie den Raum für Unterricht und praktische Aufgaben mit der Schule ab. Die Beschäftigten benötigen die ganze Veranstaltungszeit; laufende Arbeit wird währenddessen entsprechend organisiert. Geeignete öffentliche Teilnahmen können den Bedarf ebenfalls erfüllen.
Fragen Sie bei der zuständigen BG oder Unfallkasse nach, unter welchen Bedingungen die reguläre Lehrgangsgebühr für Ihre vorgesehenen Personen übernommen werden kann. Bereiten Sie die verlangten Angaben mit der ermächtigten Schule vor. Diese kann berechtigte Teilnahmen im vorgesehenen Verfahren direkt abrechnen. Wenn der Betrieb darüber hinaus Leistungen bestellt, werden deren Umfang und Vergütung mit der Ausbildungsstelle gesondert vereinbart.
Berechtigung der vorgesehenen Personen und verlangte Angaben klären.
Regulären Lehrgang und weitere vereinbarte Leistungen nachvollziehen.
Eine bereits qualifizierte Person muss nicht allein wegen einer neuen betrieblichen Aufgabe erneut den Grundkurs besuchen. Die DGUV berücksichtigt anerkannte Vorqualifikationen bei der Einordnung der Ersthelferqualifizierung. Lassen Sie sich den bisherigen Stand belegen und besprechen Sie eine offene Frage zur passenden Ausbildung oder Fortbildung vor der Anmeldung. Der gewählte Lehrgang wird den betreffenden Personen zugeordnet. So bleibt nachvollziehbar, welcher Lernbedarf mit einer geplanten Teilnahme tatsächlich abgedeckt werden soll.
Die DGUV-Mindestzahlen unterscheiden nach der Zahl der anwesenden Versicherten und bei größeren Gruppen nach der Betriebsart. Es geht damit nicht einfach um sämtliche Namen auf einer Personalliste. Betrachten Sie die tatsächlichen Anwesenheiten in Ihrem Unternehmen und klären Sie die passende Einordnung. Für besondere Einrichtungen können eigene Vorgaben gelten. Bei Fragen zur betrieblichen Organisation lassen sich die Fachleute im Betrieb oder der zuständige Unfallversicherungsträger hinzuziehen; diese Betrachtung bildet die Grundlage der benötigten Qualifizierungen.
Qualifikation und Organisation werden zusammen vorbereitet.
Anerkannte Nachweise der vorgesehenen Personen einordnen.
Den Bedarf für die tatsächliche betriebliche Situation betrachten.
Den passenden nächsten Lehrgang für die betreffenden Personen wählen.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Rechnen Sie zusätzlich mit den Pausen. Die mit der Schule bestätigten Veranstaltungszeiten sind für die Freistellung maßgeblich; bei externem Unterricht werden auch die Hin- und Rückwege berücksichtigt.
Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Nutzen Sie die vorhandenen Kursbelege, um den Schulungsverlauf der jeweiligen Person nachzuvollziehen. Danach lässt sich rechtzeitig ein geeigneter Lehrgang anfragen und die tatsächliche Teilnahme im Betrieb ermöglichen.
Der Unternehmer wählt die Personen aus und benennt sie. Der Kursanbieter führt die vereinbarte Qualifizierung durch. Machen Sie die betriebliche Zuordnung anschließend für die Beschäftigten verständlich bekannt, damit diese wissen, welche Personen für die Erste Hilfe vorgesehen sind.
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