Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 66994 Dahn sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,7 km vom Suchpunkt

13,9 km vom Suchpunkt

23,2 km vom Suchpunkt

25,8 km vom Suchpunkt

29,2 km vom Suchpunkt

31,2 km vom Suchpunkt

Dahn · Rheinland-Pfalz
Für Dahner Betriebe können geeignete offene Lehrgänge oder ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Kurse passen. Die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung zielt auf praktische Fähigkeiten. Themen wie eigenes Schutzverhalten und der Umgang mit Verbandmaterial gehören zum Lernrahmen. Die Lehrgangsart richtet sich nach dem tatsächlichen Qualifikationsbedarf der Beschäftigten.

Ein Dahner Betrieb möchte Beschäftigte schulen, die unterschiedliche Vorkenntnisse mitbringen. Fragen Sie vor der Anmeldung, welcher Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgang für die jeweiligen Personen passt. Vorhandene Bescheinigungen helfen, den tatsächlichen Bedarf mit der Schule zu besprechen.
Danach werden offene Kursplätze oder ein eigener Inhouse-Termin angefragt. Für Unterricht am Arbeitsplatz zählen Raum und konkreter Standort. Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühr unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Die dafür benötigten Arbeitgeberangaben und zusätzliche Leistungen sollten vor der Zusage geklärt sein.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse bestimmt, welche berechtigten Lehrgangsgebühren nach welchem Verfahren übernommen werden. Daraus folgt keine pauschale Kostenfreiheit jedes vereinbarten Inhouse-Auftrags.
Personenkreis und Trägerbedingungen für den geplanten Lehrgang prüfen.
Reguläre Gebühren und zusätzlich vereinbarte Leistungen getrennt betrachten.
Für eine Fortbildung können zusätzliche Themen anhand des Bedarfs der Gruppe und des Unternehmens ausgewählt werden. Schildern Sie bei der Anfrage deshalb, welche Fragen aus dem Arbeitsalltag für die Teilnehmenden wichtig sind. Die obligatorischen Inhalte bleiben daneben Teil des regulären Lehrgangs. Ein besonderer Wunsch macht aus der Veranstaltung nicht automatisch eine andere Qualifikation. Die Abstimmung hilft vielmehr, einen passenden Bezug zur Gruppe innerhalb des vorgesehenen Ausbildungsrahmens herzustellen.
Die benötigte Qualifizierung steht vor der Unterrichtsform.
Anerkannte vorhandene Qualifikationen berücksichtigen.
Den tatsächlich benötigten Einstieg wählen.
Bereits erworbene Fähigkeiten regelmäßig auffrischen.
Der DGUV-Rahmen sieht vor, dass betriebliche Ersthelfer die Inhalte eines Verbandkastens kennenlernen und mit Verbandmitteln praktisch arbeiten. Daneben gehört eigenes Schutzverhalten zur Ausbildung. Diese Themen sind Beispiele dafür, was hinter einer regulären Qualifizierung steht. Sie beschreiben allgemeine Lernziele und keine besondere Zusatzleistung einer einzelnen Schule. Bei der Kursanfrage können Sie den benötigten Lehrgang benennen und betriebliche Fragen ansprechen. Eine Anleitung für die konkrete Versorgung wird dabei im Unterricht vermittelt.
Interne Hilfewege und Zuständigkeiten bleiben neben der Schulung eine eigene Aufgabe des Unternehmens.
| Grundlage | Planungszweck |
|---|---|
| Bedarf | Passende Lehrgangsart bestimmen |
| Durchführung | Praktische Teilnahme der Gruppe ermöglichen |
| Kostenrahmen | Lehrgangsgebühren und Zusätze einordnen |
Betriebliche Ersthelfer sollen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der Regel alle zwei Jahre auffrischen. Die vorhandenen Nachweise helfen bei der Planung. Dieser betriebliche Rhythmus ist nicht mit einer allgemeinen Gültigkeitsfrist für den Erste-Hilfe-Nachweis zum Führerschein gleichzusetzen.
Die neue Benennung allein entscheidet das nicht. Vorhandene geeignete anerkannte Qualifikationen sind bei der Einordnung zu berücksichtigen. Prüfen Sie den tatsächlichen Schulungsbedarf der Person und wählen Sie danach den passenden Lehrgang, statt automatisch eine weitere Grundausbildung anzusetzen.
Beide umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Trotz dieser gemeinsamen Dauer handelt es sich um unterschiedliche Lehrgangsarten. Die Wahl muss zum Ausbildungsstand und zum Bedarf der jeweiligen Person passen; die bloße Zeitangabe beantwortet diese Frage nicht.