Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 96472 Rödental sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,3 km vom Suchpunkt

6,9 km vom Suchpunkt

7,6 km vom Suchpunkt

11,1 km vom Suchpunkt

17,0 km vom Suchpunkt

17,9 km vom Suchpunkt

Der DGUV-Grundsatz beschreibt Angaben für die Dokumentation der Schulung und für die Teilnahmebescheinigung. Rödentaler Unternehmen können organisatorische Rückfragen darauf beziehen, welches Dokument gemeint ist. Der benötigte Lehrgang wird mit der ermächtigten Ausbildungsstelle vereinbart, öffentlich oder als Inhouse-Unterricht; die Unterlagen behalten ihren jeweiligen Bezug.
Ein Rödentaler Unternehmen möchte die Schulung eines kleinen Teams vorbereiten. Fragen Sie zuerst nach der passenden Ausbildung oder Fortbildung für die vorgesehenen Personen. Vorhandene Nachweise helfen der Schule, den Bedarf richtig zuzuordnen.
Danach lassen sich offene Plätze oder ein Inhouse-Angebot anfragen. Für Unterricht im Betrieb werden Raum und genaue Anschrift abgestimmt. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Fragen Sie vor der verbindlichen Zusage nach zusätzlichen Leistungen und gesonderten Kosten, damit das bestätigte Angebot zur tatsächlichen Gruppe passt.
Schulungsveranstaltung und personenbezogener Beleg haben verschiedene Funktionen.
Den Bezug zur durchgeführten Schulung erkennen.
Den angefragten Zweck erläutern lassen.
Den persönlichen Nachweis zuordnen.
Der DGUV-Grundsatz nennt für die Aufzeichnungen über durchgeführte Lehrgänge unter anderem Art, Ort und Zeit der Maßnahme, Lehrkraft, Teilnehmerangaben, Arbeitgeber und kostentragenden Unfallversicherungsträger. Die Angaben beziehen sich auf die Schulungsveranstaltung. Wenn die Ausbildungsstelle dafür betriebliche Informationen erfragt, kann die Rückfrage anhand dieses Zwecks eingeordnet werden. Die Dokumentation eines Lehrgangs beschreibt eine andere Aufgabe als die Aufzeichnung einer tatsächlich geleisteten Ersten Hilfe.
Die Teilnahmebescheinigung enthält nach dem DGUV-Grundsatz Namen, Vornamen und Geburtsdatum der teilnehmenden Person sowie Angaben zur Schulung. Der persönliche Bezug gehört damit zur vorgesehenen Bescheinigung. Bei einer Rückfrage benennen Sie die betreffende Angabe und die Veranstaltung, auf die sie sich bezieht. Eine allgemein geführte betriebliche Gruppenliste sollte nicht mit dem personenbezogenen Nachweis des einzelnen Lehrgangsbesuchs gleichgesetzt werden.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber.
Die Übernahmebedingungen für Lehrgangsgebühren erfragen.
Die benötigten Angaben für die Schule vorbereiten.
Worauf achten?
Die durchgeführte Veranstaltung
Worauf achten?
Ein Bestandteil der Schulungsdokumentation
Worauf achten?
Die Teilnahme einer bestimmten Person

Üblich sind zehn bis fünfzehn Teilnehmende. Mit einem Ausbildungshelfer können bis zu zwanzig Personen teilnehmen. Die Angaben betreffen eine einzelne Lehrgangsgruppe und sind nicht mit der betrieblichen Mindestzahl von Ersthelfern gleichzusetzen.
Der DGUV-Grundsatz nennt für die Aufzeichnungen der Ausbildungsstelle eine Aufbewahrungsdauer von fünf Jahren. Sie werden auf Anforderung des Unfallversicherungsträgers vorgelegt; gemeint sind die Angaben zu den durchgeführten Lehrgängen.
Die DGUV sieht eine Bescheinigung in deutscher Sprache vor. Eine gewünschte weitere Sprachfassung sprechen Sie gesondert mit der Ausbildungsstelle ab, damit die tatsächlichen Möglichkeiten und gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen erläutert werden können.