Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 08468 Reichenbach im Vogtland sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,9 km vom Suchpunkt

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Die betriebliche Ersthelferausbildung behandelt auch den Umgang mit Verbandmaterial und Wundversorgung. Für Ihr Reichenbacher Unternehmen bedeutet Qualifizierung deshalb praktische Lernzeit unter Anleitung. Wählen Sie den geeigneten Lehrgang für die vorgesehenen Personen und stimmen Sie eine vollständige öffentliche Teilnahme oder die Bedingungen einer eigenen Inhouse-Veranstaltung ab.
Eine Schulung im eigenen Reichenbacher Unternehmen ist ein eigenständiger Unterrichtstermin. Planen Sie Arbeitsabläufe und Vertretungen so, dass Beschäftigte nicht zwischendurch zurück an ihren Arbeitsplatz müssen. Für die Durchführung bespricht die Ausbildungsstelle mit Ihnen Räume, Übungsmöglichkeiten und Gruppengröße. Lassen Sie den Auftrag bestätigen.
Wer wird zum ersten Mal ausgebildet, und wer benötigt Fortbildung? Frühere Kursnachweise erleichtern diese Einordnung. Einzelne Personen können auch zu offenen Veranstaltungen angemeldet werden. Die Finanzierung wird vor der Teilnahme geklärt: Eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt Gebühren nur nach ihren Bedingungen. Erkundigen Sie sich nach dem Verfahren und den benötigten Angaben, bevor eine ermächtigte Schule direkt abrechnet.
Diese Voraussetzungen gehören zur betrieblichen Vorbereitung.
Den fachlichen Lehrgangsbedarf mit der Schule klären.
Zeit für den angeleiteten Unterricht und die Übungen freihalten.
Öffentliche Teilnahme oder eigene Veranstaltung abstimmen.
Fortbildung erhält erworbene Kompetenzen und trainiert die Bewältigung von Notfallsituationen. Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie die tatsächlichen Abschlussdaten bereit und klären Sie rechtzeitig den nächsten geeigneten Lehrgang mit den erforderlichen Arbeitsfreigaben.
Eine mögliche Übernahme der Gebühr richtet sich nach den Trägervorgaben für die geplanten Personen. Stellen Sie die verlangten Angaben für die ermächtigte Ausbildungsstelle rechtzeitig zusammen, damit eine direkte Abrechnung nach dem vorgesehenen Verfahren vorbereitet werden kann. Lesen Sie den konkreten Auftrag außerdem auf zusätzliche Leistungen und deren Preis; diese sind nicht allein durch eine reguläre Gebührenübernahme automatisch finanziert.
Berechtigung und benötigte Angaben nach den Trägerregeln bestimmen.
Weitere Leistungen und die vereinbarte Vergütung prüfen.
| Grundlage | Organisatorische Folge |
|---|---|
| Bisherige Ausbildungsbelege | Geeigneten weiteren Lehrgang bestimmen |
| Gewählte Veranstaltung | Gruppe und vollständige Zeiten abstimmen |
| Praktische Übungen | Geeigneten Rahmen ohne parallele Arbeitsaufgaben ermöglichen |
Zu den Lernzielen der Grundausbildung gehören Kenntnisse über den Inhalt eines Verbandkastens und die Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmitteln. Der Unterricht verbindet solche Themen mit praktischen Aufgaben. Die Begriffe auf einer Kursbeschreibung allein geben Beschäftigten noch keine eigene Übungserfahrung. Planen Sie die Teilnahme deshalb als angeleiteten Lernbesuch und ermöglichen Sie der Gruppe, sich auf die vorgesehenen Aufgaben zu konzentrieren. Medizinische Handgriffe werden in diesem Rahmen durch die Lehrkraft vermittelt.
Besprechen Sie mit der Schule, welche Ausbildung oder Fortbildung die vorgesehenen Personen benötigen. Dafür sind ihre bisherigen Ausbildungsbelege eine hilfreiche Grundlage. Bei einem Inhouse-Kurs stimmen Sie zusätzlich Personenzahl und Räume für den Unterricht ab. Die Beschäftigten brauchen den gesamten vereinbarten Zeitraum frei von anderen Aufgaben. Öffentliche Teilnahmen können ebenfalls passen. Vergleichen Sie die Bedingungen mit dem tatsächlichen Bedarf und lassen Sie die gewählte Durchführung konkret vereinbaren.
Beide Lehrgangsarten umfassen regulär neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten. Pausen kommen zum Veranstaltungstag hinzu. Fragen Sie nach dem vollständigen zeitlichen Rahmen, damit die vorgesehenen Beschäftigten bei öffentlicher Teilnahme wie auch bei Inhouse-Unterricht den gesamten Kurs besuchen können.
Der Unternehmer benennt die Ersthelfenden. Machen Sie im Team verständlich, welche Personen diese Rolle übernehmen und welche örtlichen Hilfewege gelten. Die fachliche Ausbildung und die Information über Zuständigkeiten ergänzen sich; ein Kursnachweis allein organisiert die betrieblichen Ansprechpersonen nicht.
Maßgeblich sind die Bedingungen Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse für berechtigte betriebliche Teilnahmen. Klären Sie das vorgesehene Verfahren und die nötigen Angaben vorab mit Träger und ermächtigter Schule. Weitere bestellte Leistungen müssen in ihrer Vergütung ausdrücklich gesondert vereinbart werden.
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