Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 98701 Großbreitenbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
19,3 km vom Suchpunkt

21,5 km vom Suchpunkt

22,4 km vom Suchpunkt

25,5 km vom Suchpunkt

26,0 km vom Suchpunkt

26,4 km vom Suchpunkt

Betriebliche Erste Hilfe verbindet praktisches Lernen mit einer passenden Organisation der Teilnahme. Der allgemeine Ausbildungsrahmen behandelt beispielsweise Eigenschutz und Notruf. Ein Großbreitenbacher Betrieb berücksichtigt anerkannte vorhandene Qualifikationen bei der Kurswahl und unterscheidet mögliche Lehrgangsgebühren von eigenen Aufwendungen für Arbeitsentgelt und Fahrten.
In Großbreitenbach gehören Glas-, Metall- und Kunststoffverarbeitung zum örtlichen Gewerbe. Wenn Ihr Unternehmen Beschäftigte aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen zu einem Ersthelferlehrgang anmelden möchte, sammeln Sie deren Fragen schon vor der Anfrage. Nennen Sie der Ausbildungsstelle auch vorhandene Bescheinigungen, damit Ausbildung und Fortbildung passend besprochen werden können.
Für Inhouse-Unterricht erläutern Sie, wie viele Personen teilnehmen sollen und welche Räume zur Verfügung stehen. Eine gemeinsame Veranstaltung kommt nach ausdrücklicher Vereinbarung mit der Schule zustande. Bitten Sie um die Informationen, die Ihre Gruppe für die Vorbereitung benötigt.
Falls eine gemeinsame Teilnahme nicht in den Arbeitsablauf passt, können einzelne offene Lehrgänge angefragt werden. In jedem Fall sollten die Beschäftigten während des Unterrichts von anderen Aufgaben frei sein. Eine verantwortliche Person kann den Austausch mit der Schule und die Weitergabe der Kursunterlagen übernehmen.
Arbeitsentgelt und Fahrten bleiben nach den DGUV-Hinweisen Aufwendungen des Arbeitgebers. Sie sind von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch den zuständigen Träger zu unterscheiden. Für die interne Planung kann die Firma diese Positionen getrennt betrachten: Eine Auskunft zur Kursgebühr beantwortet nicht zugleich die Frage nach dem gesamten eigenen Aufwand. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert das Gebührenverfahren; die Arbeitgeberseite ordnet ihre weiteren Aufwendungen der Teilnahme zu.
Diese Punkte betreffen verschiedene Aufgaben der Vorbereitung.
Anerkannte vorhandene Qualifikation berücksichtigen.
Praktische Grundlagen als Zweck erläutern.
Arbeitsentgelt und Fahrten einordnen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Mögliche Gebührenübernahme folgt den Trägerbedingungen. Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber; die ermächtigte Schule erläutert die erforderlichen Arbeitgeberangaben.
Zuständige BG oder Unfallkasse beachten.
Weiteren Umfang ausdrücklich vereinbaren.
Bezug
Allgemeiner Ausbildungsrahmen
Bezug
Verfahren des zuständigen Trägers
Bezug
Aufwendungen des Arbeitgebers
Eigenschutz und Notruf gehören zum allgemeinen Ausbildungsrahmen der DGUV. Wer zum Lehrgang geschickt wird, soll die Grundlagen selbst kennenlernen und praktisch bearbeiten können. Es geht dabei um Unterricht unter Anleitung: Eine Inhaltsübersicht vermittelt noch keine sichere Anwendung. Der Betrieb kann den Lernauftrag gegenüber Beschäftigten anhand dieser Themen erklären, ohne selbst Handlungsanweisungen zusammenzustellen. Im Lehrgang können Verständnisfragen aufgegriffen werden, die bei einem bloßen Lesen von Begriffen offenbleiben.
Eine neue Ersthelferrolle allein fordert keine neue Grundausbildung. Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind zu berücksichtigen; regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das entspricht jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Ein vereinbarter Unterrichtsort im Unternehmen verkürzt diesen regulären Lehrgangsumfang nicht.
Die reguläre betriebliche Ersthelferschulung verlangt praktische Ausbildung in Präsenz. Digitale Informationen allein ersetzen den Lehrgang nicht. Beschäftigte sollen Aufgaben unter Anleitung selbst bearbeiten und Rückfragen zu den Inhalten stellen können.
Die DGUV nennt einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der höchstens zwei Jahre alt ist. Die Voraussetzung betrifft betriebliche Verwendung und begründet keine allgemeine private Ablaufregel für den Fahrerlaubnisnachweis.
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