Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 92681 Erbendorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
19,4 km vom Suchpunkt

21,3 km vom Suchpunkt

22,1 km vom Suchpunkt

26,3 km vom Suchpunkt

29,2 km vom Suchpunkt

33,0 km vom Suchpunkt

Erbendorfer Unternehmen können ihre vorgesehenen Ersthelfer gemeinsam schulen lassen. Die betriebliche Aufgabenübernahme wird dabei mit der persönlichen Qualifizierung verbunden. Außerdem braucht die gesamte Belegschaft Informationen zur örtlichen Ersten Hilfe. Ein Inhouse-Lehrgang und die betriebliche Unterweisung erfüllen daher unterschiedliche organisatorische Zwecke.
Wer soll künftig als Ersthelfer vorgesehen sein, und welche Schulungsnachweise sind bereits vorhanden? Sammeln Sie diese Informationen im Erbendorfer Betrieb. Die Ausbildungsstelle kann damit Ausbildung oder Fortbildung passend besprechen. Fragen Sie auch nach einzelnen offenen Lehrgängen, falls eine gemeinsame Teilnahme nicht möglich ist.
Nennen Sie die geplante Teilnehmerzahl und schildern Sie die verfügbaren Räume. Die Veranstaltung im Unternehmen wird ausdrücklich vereinbart. Lassen Sie sich die Anforderungen zur Vorbereitung erklären und geben Sie diese gesammelt an die Beschäftigten weiter. Während des Unterrichts müssen andere Personen die laufenden Aufgaben übernehmen können. Eine verantwortliche Kontaktperson kann Rückfragen sammeln und die Unterlagen nach dem Lehrgang zusammenführen.
Qualifizierung, Auftrag und örtliche Information gehören zusammen.
Vorgesehene Ersthelfer qualifizieren.
Die übernommene Aufgabe festhalten.
Die gesamte Belegschaft örtlich informieren.
Das Unternehmen wählt geeignete Ersthelfer aus und bestimmt deren Aufgabenübernahme. Die DGUV-Hinweise schreiben für die Bestellung keine bestimmte Form vor; eine schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Damit lässt sich der Auftrag für die Beteiligten nachvollziehbar beschreiben. Die Bescheinigung über einen Lehrgang hat eine andere Aussage: Sie belegt die absolvierte Qualifizierung. Im Erbendorfer Unternehmen können beide Informationen wichtig sein, ohne dieselbe Entscheidung darzustellen. Ein Kursdokument allein übernimmt nicht jede betriebliche Zuordnung.
Betriebsangehörige werden mindestens jährlich über Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen unterwiesen. Ihre tatsächlichen örtlichen Verhältnisse bilden die Grundlage. Eine Fortbildung einzelner Ersthelfer übermittelt diese Informationen nicht automatisch an alle anderen Beschäftigten. Bereiten Sie deshalb die Inhalte für den jeweiligen Adressatenkreis vor. Die persönliche Qualifizierung und das Wissen der Belegschaft über die betrieblichen Hilfeeinrichtungen ergänzen einander, behalten aber einen eigenen Gegenstand und einen eigenen Rhythmus.
Berechtigung und notwendige Angaben werden nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers geklärt.
Die erforderlichen Informationen vor der Anmeldung vorbereiten.
Zusätzliche ausdrücklich gewünschte Aufträge mit ihrem Umfang vereinbaren.
Körperliche und geistige Eignung sowie Motivation gehören nach den DGUV-Hinweisen zur Auswahl. Eine bestimmte Position im Unternehmen bestimmt die persönliche Eignung für die Ersthelferaufgabe nicht automatisch.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Aussage
Welche Ausbildung wurde absolviert?
Aussage
Welche Aufgabe wurde übernommen?
Aussage
Welche örtlichen Informationen braucht die Belegschaft?
Die mindestens jährliche Unterweisung betrifft die Betriebsangehörigen und die örtliche Organisation. Die persönliche Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Diese Aufgaben werden nach ihrem unterschiedlichen Zweck behandelt.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die ausdrücklich vereinbarte Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen regulären zeitlichen Ausbildungsrahmen nicht.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten bleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Unternehmen. Eine mögliche Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren richtet sich nach der zuständigen BG oder Unfallkasse. Eigene Aufwendungen werden deshalb zusätzlich in der Planung berücksichtigt.