Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 95460 Bad Berneck i.Fichtelgebirge sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,5 km vom Suchpunkt

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Für Bad Bernecker Unternehmen werden Ausbildung und Fortbildung nach dem tatsächlichen Bedarf der Beschäftigten ausgewählt. Ein vereinbarter Inhouse-Kurs ist eine mögliche Form der Durchführung. Die Veranstaltung braucht einen geeigneten Lernrahmen; der Qualifikationsnachweis und die interne Organisation des Ersthelfereinsatzes bleiben unterschiedliche Aufgaben.
Zwei Angebote für einen Bad Bernecker Betrieb können unterschiedliche Leistungen enthalten. Vergleichen Sie deshalb vor der Zusage, was für den angefragten Inhouse-Tag vereinbart wird und welche Posten zusätzlich berechnet werden. Die Frage nach der Kursgebühr allein reicht für einen vollständigen Angebotsvergleich nicht aus.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle die Lehrgangsgebühr unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Stimmen Sie das Verfahren ab und nennen Sie Teilnehmerzahl, Raum und Schulungsbedarf. So lässt sich die Durchführung mit ihrem gesamten organisatorischen Rahmen beurteilen.
Angaben zu Personen und Durchführung helfen der Ausbildungsstelle.
Bisherige geeignete Nachweise berücksichtigen.
Möglichkeiten für den Unterricht beschreiben.
Vollständige Teilnahme der Beschäftigten einplanen.
Ein gemeinsamer Tag kann organisatorisch günstig erscheinen. Die Wahl des Lehrgangs muss trotzdem zu den vorgesehenen Personen passen. Sichten Sie vorhandene Nachweise und berücksichtigen Sie anerkannte Qualifikationen. Wer neu für eine Aufgabe benannt wird, braucht nicht schon deshalb nochmals eine Grundausbildung. Für geeignete bereits qualifizierte Ersthelfer ist die regelmäßige Fortbildung relevant. Diese Einordnung bildet die Grundlage, um für die Gruppe oder für einzelne Personen tatsächlich passende Veranstaltungen anzufragen.
Zur betrieblichen Grundausbildung gehören unter anderem der Notruf, eigenes Schutzverhalten und der Umgang mit Verbandmaterial. Auch die Betreuung betroffener Personen ist ein Lernbereich. Diese Aufgaben werden nicht nur als einzelne Begriffe behandelt, sondern im Zusammenhang praktischer Hilfeleistung eingeübt. Der DGUV-Rahmen bietet damit eine Grundlage, um eine Kursbeschreibung inhaltlich zu verstehen. Bei einem vereinbarten Inhouse-Lehrgang können betriebliche Fragen aufgegriffen werden; die vorgesehene Qualifizierung bleibt dabei der Maßstab für den Unterricht.
Grundlage
Bedarf der betreffenden Person
Grundlage
Ausdrückliche Vereinbarung mit geeigneten Bedingungen
Grundlage
Bekannte Hilfewege und interne Zuständigkeiten
Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Ein vereinbarter Inhouse-Auftrag ist keine allgemeine Zusage vollständiger Kostenfreiheit.
Vorgesehenen Personenkreis und Abrechnungsverfahren mit dem Träger abgleichen.
Reguläre Schulung und zusätzliche Leistungen im Auftrag mit der ermächtigten Ausbildungsstelle unterscheiden.

Eine Fortbildung gibt qualifizierten Ersthelfern Gelegenheit, Kenntnisse und Fähigkeiten aufzufrischen.

Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Auffrischung vorgesehen. Die bisherigen Bescheinigungen helfen, passende Veranstaltungen vorausschauend zu organisieren. Dieser betriebliche Rhythmus beschreibt kein allgemeines Ablaufdatum für eine Erste-Hilfe-Bescheinigung zum Führerschein.
Regulär sind für beide Lehrgangsarten jeweils neun Unterrichtseinheiten vorgesehen. Der gleiche zeitliche Umfang macht Ausbildung und Fortbildung nicht austauschbar. Für die richtige Zuordnung kommt es auf die vorhandenen Voraussetzungen und den Bedarf der jeweiligen Person an.
Die Nachweise dokumentieren die absolvierte Schulung der Beschäftigten und unterstützen die weitere Qualifikationsplanung. Die interne Organisation der Ersten Hilfe wird dadurch nicht automatisch festgelegt. Sie muss zusätzlich im Unternehmen geregelt und bekannt gemacht werden.
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