Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 18230 Rerik sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
18,3 km vom Suchpunkt

18,8 km vom Suchpunkt

24,9 km vom Suchpunkt

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28,9 km vom Suchpunkt

Rerik · Mecklenburg-Vorpommern
Für Beschäftigte Reriker Betriebe wird der Lehrgang nach den tatsächlichen Voraussetzungen ausgewählt. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen sind zu berücksichtigen. Eine neue Aufgabe verlangt nicht automatisch nochmals Grundausbildung. Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten bei ermächtigten Ausbildungsstellen. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; die Auswahl der Personen gehört zur betrieblichen Vorbereitung.

Ein Reriker Arbeitgeber möchte seine Anfrage für eine Schulungsgruppe konkretisieren. Nennen Sie die vorgesehene Teilnehmerzahl und den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung. Geben Sie außerdem an, ob offene Lehrgangsplätze oder eine eigene Inhouse-Durchführung gewünscht sind.
Für Unterricht im Unternehmen kommen Raum und tatsächliche Anschrift hinzu. Rückfragen der Schule lassen sich damit gezielt beantworten. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und den direkten Abrechnungsweg berechtigter Kursgebühren. Gesonderte Leistungen und mögliche weitere Kosten sollten vor dem Auftrag verständlich sein. Erst eine bestätigte Durchführung wird mit konkreten Daten an die Beschäftigten weitergegeben.
Für die Anmeldung werden die konkreten Personen betrachtet.
Geeignete anerkannte Qualifikation einbeziehen.
Ausbildung oder Fortbildung passend bestimmen.
Voraussetzungen des Trägers klären.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger ab. Prüfen Sie vor der Buchung dessen Anforderungen an die konkrete Teilnahme und gegebenenfalls notwendige vorherige Anträge.
Zuständigkeit und Teilnahmevoraussetzungen feststellen.
Die verlangten Arbeitgeber- und Personendaten bereitstellen.
| Bereich | Prüfung |
|---|---|
| Person | Eignung und Qualifikationsstand |
| Lehrgang | Passende Kursart |
| Kosten | Berechtigte Gebühr und eigener Aufwand |
Eine reine Online-Schulung ersetzt den regulären betrieblichen Lehrgang mit eigenen Übungen nicht.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die DGUV nennt körperliche, geistige und persönliche Voraussetzungen für betriebliche Ersthelfer. Motivation spielt bei der Eignung ebenfalls eine Rolle. Sprechen Sie daher mit den vorgesehenen Personen über die Aufgabe. Auch der Unternehmer selbst kann bei erfüllten Voraussetzungen in Betracht kommen. Die Entscheidung richtet sich nach der tatsächlichen Person und ihrer Eignung. Ein passender freier Lehrgangsplatz beantwortet diese betriebliche Auswahlfrage nicht allein.
Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber Arbeitsentgelt und Reisekosten. Diese Aufwendungen sind von berechtigten Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Zum Standardumfang des Lehrgangs gehören unter anderem Unterrichtsmaterial, Teilnehmerunterlagen und Teilnahmebescheinigung. Werden ausdrücklich Abweichungen vom Standard gewünscht und entstehen tatsächliche Mehrkosten, kann eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung nötig werden. Eine mögliche Gebührenübernahme des Trägers bedeutet damit nicht die Übernahme sämtlicher betrieblichen Aufwendungen oder jeder gewünschten Zusatzleistung.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit ausdrücklich für Zweifelsfälle. Beide regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die passende Wahl richtet sich nach dem tatsächlichen Qualifikationsbedarf der Person; eine Ausbildung anstelle von Fortbildung ist deshalb nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Nicht allein wegen der neuen Aufgabe. Geeignete anerkannte Qualifikationen können bereits vorliegen. Prüfen Sie die tatsächlichen Nachweise und klären Sie den benötigten Lehrgang, bevor die betreffende Person bei der ermächtigten Ausbildungsstelle verbindlich zur Schulung angemeldet wird.
Der Unfallversicherungsträger übernimmt im vorgesehenen Verfahren Gebühren nur für tatsächlich Teilnehmende. Rücktrittsbedingungen der Ausbildungsstelle sind davon gesondert zu betrachten. Lesen Sie diese vor der Anmeldung und melden Sie Änderungen direkt; eine kostenlose Absage wird nicht pauschal zugesagt.