Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 39439 Güsten sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,3 km vom Suchpunkt

7,6 km vom Suchpunkt

8,1 km vom Suchpunkt

8,6 km vom Suchpunkt

11,8 km vom Suchpunkt

16,7 km vom Suchpunkt

Güsten · Sachsen-Anhalt
Güstener Unternehmen wählen passende Ausbildung und Fortbildung nach dem tatsächlichen Bedarf der Beschäftigten. Ein offener Lehrgang oder ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Kurs kann dafür passen. Beim Auftrag sollten reguläre Schulungsbestandteile und zusätzliche Leistungen erkennbar bleiben. Die interne Organisation der Ersten Hilfe wird neben der Qualifizierung betrieblich geregelt.

Beschäftigte aus Güsten, Amesdorf, Osmarsleben und Warmsdorf können unterschiedliche Anfahrten zur Schulung haben. Ein Betrieb kann offene Kursplätze vergleichen oder einen gemeinsamen Inhouse-Tag anfragen. Für die Durchführung vor Ort werden Raum und genaue Adresse mit der Schule abgestimmt.
Teilen Sie Gruppengröße und Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung mit. Die Kostenübernahme sollte vor der verbindlichen Anmeldung geklärt werden. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Fragen Sie nach den benötigten Angaben des Unternehmens und lassen Sie mögliche weitere Kosten im Angebot getrennt aufführen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Unternehmen und ermächtigte Ausbildungsstelle berücksichtigen die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers für berechtigte Lehrgangsgebühren. Eine verbindliche Kostenannahme sollte auf diesen geklärten Bedingungen beruhen.
Personenkreis und erforderliche Angaben klären.
Reguläre Schulung und gesonderte Vereinbarungen auseinanderhalten.
| Bereich | Grundlage |
|---|---|
| Personen | Tatsächlicher Schulungsbedarf |
| Unterricht | Vereinbarte Durchführung und geeignete Bedingungen |
| Auftrag | Reguläre Bestandteile und zusätzliche Leistungen |
Auch bei einer möglichen Übernahme der berechtigten Lehrgangsgebühren bleibt dem Unternehmen eigener Aufwand. Nach der DGUV tragen Betriebe insbesondere das Entgelt für die eingesetzte Arbeitszeit sowie die Reisekosten ihrer Beschäftigten. Diese Positionen sind von der Kursgebühr zu unterscheiden. Berücksichtigen Sie sie in der betrieblichen Entscheidung, wenn Sie offene Kursplätze und eine gemeinsame Veranstaltung vergleichen. Eine Abrechnung durch die Ausbildungsstelle bedeutet deshalb nicht, dass dem Arbeitgeber insgesamt keine Kosten entstehen.
Die Personen können verschiedene Voraussetzungen mitbringen.
Vorhandene anerkannte Qualifikationen berücksichtigen.
Ausbildung und Fortbildung passend zuordnen.
In der Regel alle zwei Jahre planen.
Bei der regulären betrieblichen Gebührenabrechnung gehören übliche Materialien für den Unterricht, Unterlagen und die Bescheinigung zum vorgesehenen Umfang. Eine mögliche zusätzliche Leistung ist davon zu unterscheiden und braucht eine entsprechende Vereinbarung. Sehen Sie sich deshalb an, was das Angebot als reguläre Schulung beschreibt und was gesondert beauftragt werden soll. So kann der Betrieb den Auftrag nachvollziehbar einordnen, ohne aus der Unterrichtsform oder einer einzelnen Kostenangabe den gesamten Leistungsumfang abzuleiten.
Die besuchte Schulung dokumentiert Qualifikation, legt die betrieblichen Zuständigkeiten aber nicht automatisch fest.
Die neue Aufgabe allein begründet das nicht. Geeignete anerkannte Qualifikationen können bereits vorhanden sein und werden berücksichtigt. Prüfen Sie die tatsächlichen Voraussetzungen und die Nachweise der betreffenden Person, bevor Sie den passenden Lehrgang wählen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Der gleiche zeitliche Umfang macht sie nicht beliebig austauschbar. Entscheidend bleiben der Qualifikationsstand und der daraus folgende tatsächliche Bedarf der Person.
Eine solche Zusage folgt nicht aus der Unterrichtsform. Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Zusätzliche Leistungen sowie andere betriebliche Aufwendungen müssen getrennt vom möglichen Übernahmeumfang betrachtet werden.