Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 49186 Bad Iburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,9 km vom Suchpunkt

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Bad Iburg · Niedersachsen
Ein Ausbildungshelfer kann die Lehrkraft bei Gruppenarbeiten, praktischen Übungen und organisatorischen Aufgaben unterstützen. Die DGUV beschreibt dafür konkrete Beispiele. Daneben berücksichtigt die Ermächtigung einer Ausbildungsstelle personelle, sachliche und organisatorische Voraussetzungen als verschiedene Bereiche des geregelten Rahmens der betrieblichen Ersthelferausbildung.

Ob Kursgebühren für Ihre vorgesehenen Beschäftigten übernommen werden können, klären Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger. Dessen Voraussetzungen und Verfahren sind maßgeblich. Eine ermächtigte Schule kann danach direkt abrechnen; die erforderlichen betrieblichen Angaben müssen vollständig vorliegen.
Ihr Bad Iburger Unternehmen kann mit bisherigen Ersthelferbescheinigungen Ausbildung oder Fortbildung bei der Ausbildungsstelle abstimmen. Für eine Inhouse-Gruppe werden Räume, Teilnehmerzahl und Durchführung ausdrücklich vereinbart. Offene Lehrgänge können einzelne Anmeldungen abdecken. Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten die ganze Unterrichtszeit ohne andere Aufgaben verbringen können. Informieren Sie die Teilnehmer über Ablauf und benötigte Unterlagen und halten Sie organisatorische Rückfragen an einer zuständigen Stelle zusammen.
Unterrichtsrollen und Ausbildungsrahmen unterscheiden.
Die beschriebenen unterstützenden Unterrichtsaufgaben erkennen.
Fachliche Fragen im Unterricht zuordnen.
Personelle, sachliche und organisatorische Bereiche erkennen.
Die DGUV beschreibt für einen Ausbildungshelfer unterstützende Aufgaben bei praktischen Übungen und Gruppenarbeiten. Er kann beispielsweise moderieren, aufkommende Fragen an die Lehrkraft weitergeben oder bei der Vorbereitung von Stationen helfen. Wenn bei einer Veranstaltung ein solcher Helfer eingesetzt wird, erklärt dies eine zusätzliche unterstützende Rolle im Unterricht. Die Hinweise beschreiben damit konkrete Tätigkeiten der Begleitung. Sie sind keine Aussage, dass bei jedem von Ihnen angefragten Lehrgang automatisch ein zusätzlicher Helfer eingesetzt wird.
Der DGUV-Grundsatz nennt personelle, sachliche und organisatorische Voraussetzungen für die Ermächtigung einer Ausbildungsstelle. Dazu gehören unterschiedliche Gegenstände wie geeignete Lehrkräfte, erforderliche Unterrichtsmittel und die geregelte Durchführung des Lehrgangs. Die Voraussetzungen beziehen sich somit auf mehrere Seiten der Ausbildung. Ein einzelner Gegenstand, etwa ein vorhandenes Übungsgerät, beschreibt noch nicht den gesamten Rahmen. Die Ermächtigung ordnet die ausbildende Stelle innerhalb dieses geregelten Systems der betrieblichen Ersthelferqualifizierung ein.
Unter den jeweiligen Voraussetzungen übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die reguläre Lehrgangsgebühr. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten bleiben beim Arbeitgeber. Diese Aufwendungen werden deshalb unabhängig von der Zahl der übrigen Teilnehmenden für die eigenen Beschäftigten berücksichtigt.
Die Voraussetzungen des zuständigen Trägers klären.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten berücksichtigen.
Eine neue Ersthelferfunktion allein bedeutet nicht, dass jede Person erneut eine Grundausbildung besuchen muss. Vorhandene anerkannte Qualifikationen können berücksichtigt werden.
| Angabe | Bezug |
|---|---|
| Ausbildungshelfer | Unterstützung bei Übungen, Gruppen und Organisation |
| Lehrkraft | Fachliche Fragen im Unterricht |
| Ermächtigung | Voraussetzungen der ausbildenden Stelle |
Die DGUV nennt zehn bis fünfzehn Teilnehmende als üblichen Rahmen. Mehr als zwanzig dürfen es auch mit Ausbildungshelfer nicht sein. Die Obergrenze bezieht sich auf den gesamten regulären Lehrgang.
Jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten sind vorgesehen. Hinzu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen. Dieser Rahmen gilt für die regulären Lehrgänge auch dann, wenn ausdrücklich Inhouse-Unterricht vereinbart wird.
Die reguläre betriebliche Fortbildung enthält praktische Aufgaben und findet in Präsenz statt. Eine reine Onlinevermittlung von Informationen ersetzt diesen Lehrgang nicht. Die vorgesehenen Personen müssen die entsprechende Möglichkeit zur persönlichen Teilnahme erhalten.