Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 85072 Eichstätt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

1,2 km vom Suchpunkt

17,4 km vom Suchpunkt

18,2 km vom Suchpunkt

20,3 km vom Suchpunkt

21,1 km vom Suchpunkt

Eichstätt · Bayern
Eichstätter Unternehmen planen passende Lehrgänge für ihre vorgesehenen Ersthelfenden. Anerkannte Voraussetzungen werden vor der Kurswahl berücksichtigt. Die Qualifizierung unterstützt die betriebliche Hilfeorganisation, zu der tatsächliche Anwesenheit und verständliche Zuständigkeiten gehören; öffentliche Besuche oder Inhouse-Gruppen werden vollständig vorbereitet.

Prüfen Sie vor der Terminwahl, welchen Schulungsstand die vorgesehenen Beschäftigten haben. Eine erste Ausbildung und eine Fortbildung sind unterschiedliche Aufträge. Nennen Sie den jeweiligen Bedarf in der Anfrage.
Für einzelne Personen können öffentliche Kurse geprüft werden. Für Inhouse-Unterricht muss das Unternehmen geeignete Räume vorstellen und die Gruppengröße nennen. Die Ausbildungsstelle prüft die Bedingungen und sagt die Durchführung zu.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kommt eine direkte Abrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers infrage. Fragen Sie nach seinen Nachweisen und vereinbaren Sie zusätzliche Leistungen gesondert mit dem Anbieter.
Eine neue Benennung allein legt nicht erste Ausbildung fest.
Einschlägige Voraussetzungen nennen.
Schule oder Träger zur Einordnung fragen.
Geeigneten Lehrgang auswählen.
Weitere Planung
Absolvierten Lehrgang ergänzen
Weitere Planung
Geeigneten weiteren Besuch vorsehen
Weitere Planung
In der Regel alle zwei Jahre einplanen
Organisieren Sie die Ersthelferbenennung und informieren Sie über die Erreichbarkeit der Personen. Die DGUV empfiehlt, die Bestellung schriftlich festzuhalten; Formvorschriften bestehen dafür nicht. Halten Sie die Zuständigkeiten bei Veränderungen aktuell, damit die Angaben zur tatsächlichen Organisation im Unternehmen passen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Unfallversicherungsträger übernehmen Lehrgangsgebühren nur für Personen, die tatsächlich am Lehrgang anwesend waren. Ausbildungsstellen können Regelungen für Rücktritt und Stornierung vereinbaren. Lesen Sie diese vor der Anmeldung und klären Sie die reguläre Gebührenabwicklung mit Ihrer BG oder Unfallkasse; die ermächtigte Schule rechnet berechtigte reguläre Gebühren direkt ab.
Übernahmeverfahren und Buchungsbedingungen klären.
Vereinbarte Rücktritts- und Stornoregelungen beachten.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens eine ersthelfende Person vorgesehen. Bei mehr als zwanzig gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe fünf Prozent, für sonstige Betriebe zehn Prozent der anwesenden Versicherten. Für besondere Einrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen gelten eigene Vorgaben. Diese Bezugsgröße ist wichtig, wenn aus einer Beschäftigtenzahl der konkrete Bedarf ermittelt wird. Für die Zuordnung Ihres Betriebs und offene Anwendungsfragen beziehen Sie den zuständigen Unfallversicherungsträger ein. Die geeigneten Schulungen der vorgesehenen Personen werden auf dieser Grundlage vorbereitet.
Prüfen Sie die passende Ermächtigung und lassen Sie den benötigten betrieblichen Lehrgang bestätigen. Für einen Inhouse-Tag werden Personenzahl und geeignete Raumbedingungen abgestimmt. Ein zusätzliches Trainingsziel beschreibt die Firma ausdrücklich. Die Schule kann dafür einen ergänzenden Umfang anbieten; eigene Kosten werden vor der Zusage entschieden. Der Auftrag soll erkennen lassen, welche reguläre Schulung vereinbart ist und welche weitere Leistung bewusst zusätzlich bestellt wird.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten. Die 405 Minuten Unterricht werden durch Pausen ergänzt. Für die Verfügbarkeit der Beschäftigten verwenden Sie daher den ganzen bestätigten Zeitraum der Veranstaltung und bei öffentlichen Besuchen die Wege.
Das Unternehmen trägt beispielsweise die Entgeltfortzahlung und die Fahrkosten der Beschäftigten. Die Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren durch den Unfallversicherungsträger bedeutet daher keine Erstattung sämtlicher interner Aufwendungen. Berücksichtigen Sie diese Kostenarten bei der Entscheidung für den konkreten Kursbesuch.
Nein. Die regulären betrieblichen Lehrgänge werden in Präsenz durchgeführt und benötigen praktische Aufgaben. Die vorgesehenen Beschäftigten müssen tatsächlich am Unterrichtsort mitmachen können. Organisieren Sie die gewöhnlichen Arbeiten währenddessen anderweitig, damit die vollständige Lernzeit verfügbar ist.