Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 65510 Idstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,6 km vom Suchpunkt

10,2 km vom Suchpunkt

11,0 km vom Suchpunkt

14,2 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

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Idstein · Hessen
Ein betrieblicher Lehrgang in Idstein beginnt mit dem Qualifizierungsbedarf Ihrer Beschäftigten. Stimmen Sie Ausbildung oder Fortbildung anhand vorhandener anerkannter Nachweise ab. Für einen Inhouse-Termin werden Raum und Teilnehmerkreis vereinbart, während der Betrieb vollständige Teilnahme ermöglicht und die Abrechnung vorab vorbereitet.

Prüfen Sie in Ihrem Idsteiner Unternehmen die vorhandenen Bescheinigungen. Mit einer Übersicht der vorgesehenen Beschäftigten kann die Schule den Lehrgangsbedarf einordnen. Die Verantwortlichen stimmen mögliche Tage und Vertretungen für die vollständige Unterrichtszeit ab.
Für einen Inhouse-Kurs gehören Angaben zu Räumen und Gruppengröße in die Anfrage. Lassen Sie die Durchführung mit praktischen Übungen bestätigen. Einzelne Personen können gegebenenfalls offene Lehrgänge nutzen. Vor der Teilnahme klären Sie die Gebührenübernahme mit Ihrem Unfallversicherungsträger. Seine Voraussetzungen und das vorgesehene Verfahren entscheiden, ob eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abrechnen kann und welche Unterlagen dafür benötigt werden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Ob die Lehrgangsgebühren vom Unfallversicherungsträger getragen werden, wird anhand seines Verfahrens und der persönlichen Voraussetzungen geklärt. Holen Sie die nötigen Angaben für die gewählten Personen rechtzeitig ein. Bei berechtigter Teilnahme kann die ermächtigte Ausbildungsstelle unmittelbar mit BG oder Unfallkasse abrechnen; lassen Sie sich zusätzlich berechnete Leistungen getrennt erläutern.
Das Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse heranziehen.
Geforderte Unterlagen und Kostenpositionen mit der Schule abstimmen.
Eine Veranstaltung im Unternehmen erleichtert die räumliche Organisation, braucht aber weiterhin ungestörte Lernzeit. Legen Sie Arbeitsvertretungen so fest, dass die vorgesehenen Teilnehmenden den ganzen Lehrgang besuchen können. Teilen Sie der Schule die Bedingungen im geplanten Raum mit und vereinbaren Sie die praktische Durchführung. Erst der abgestimmte Ablauf wird an die Gruppe weitergegeben. So wissen die Beschäftigten, wann sie von anderen Aufgaben freigestellt sind.
Die interne Organisation unterstützt die fachliche Schulung.
Vorhandene anerkannte Qualifikationen bei der Anfrage nennen.
Nutzung und Ausstattung mit der Lehrkraft vereinbaren.
Anwesenheit über den gesamten Lehrgang ermöglichen.
Legen Sie fest, welche Beschäftigten für die betriebliche Erste Hilfe vorgesehen sind, und prüfen Sie deren bisherigen Ausbildungsstand. Die Kursart folgt dem tatsächlichen Bedarf der jeweiligen Person. Fragen Sie mit diesen Angaben nach einer geeigneten gemeinsamen Schulung. Reicht der Bedarf nicht für einen eigenen Termin oder passen die Zeiten nicht zusammen, können einzelne Buchungen eine andere organisatorische Lösung sein. Die fachliche Eignung des Lehrgangs bleibt dabei maßgeblich.
| Ebene | Zu klärende Aufgabe |
|---|---|
| Fachlicher Bedarf | Ausbildung oder Fortbildung bestimmen |
| Durchführung | Zeit, Raum und Gruppe zusammenbringen |
| Finanzierung | Verfahren des zuständigen Trägers berücksichtigen |
Nach dem Kurs ordnet das Unternehmen die qualifizierten Personen in seine Erste-Hilfe-Organisation ein. Die Benennung durch den Unternehmer und die Information an die Beschäftigten machen deutlich, an wen sie sich vor Ort wenden können.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Für die reguläre Ausbildung und die Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten vorgesehen. Halten Sie den mit der Schule vereinbarten gesamten Veranstaltungsrahmen frei. Praktische Übungen und Pausen lassen sich nicht durch bloßes Einplanen der Unterrichtssumme ersetzen.
In der Regel ist ein Abstand von zwei Jahren vorgesehen. Führen Sie die tatsächlichen Qualifizierungsdaten der Beschäftigten intern weiter und sprechen Sie offene Einzelfragen frühzeitig an. Damit wird die Kursplanung auf den vorhandenen Ausbildungsstand abgestimmt.
Die Bedingungen der Gebührenübernahme gelten auch bei einer Veranstaltung im Unternehmen. Fragen Sie nach dem konkreten Leistungsumfang und möglichen zusätzlichen Positionen. Der betriebliche Veranstaltungsort allein sagt noch nichts über eine vollständige Kostenübernahme aus.