Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 71739 Oberriexingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,2 km vom Suchpunkt

8,1 km vom Suchpunkt

10,2 km vom Suchpunkt

10,6 km vom Suchpunkt

11,9 km vom Suchpunkt

12,2 km vom Suchpunkt

Oberriexinger Betriebe ordnen passende Lehrgänge nach den Voraussetzungen ihrer Beschäftigten zu. Geeignete anerkannte Vorbildung wird berücksichtigt. Die erforderliche Zahl betrieblicher Ersthelfer und die Größe einer Kursgruppe sind unterschiedliche Fragen. Offene Lehrgänge oder vereinbarte Inhouse-Veranstaltungen können die Schulung ermöglichen. Für berechtigte Gebühren gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Wenn Aufgaben wechseln oder Beschäftigte neu hinzukommen, sollte Ihr Oberriexinger Betrieb auch seine Ersthelferplanung prüfen. Sammeln Sie die vorhandenen Schulungsnachweise und besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle, welche Personen eine Ausbildung oder Fortbildung benötigen.
Mehrere anstehende Teilnahmen können Anlass sein, nach einer eigenen Veranstaltung zu fragen. Ein Inhouse-Kurs wird ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart; geeignete Räume und die vorgesehene Gruppengröße gehören in die Anfrage. Klären Sie, wie der Betrieb während des Unterrichts weiterarbeitet. Für einzelne Mitarbeiter können offene Lehrgänge leichter passen. Halten Sie nach der Buchung fest, wer teilnimmt, welche Unterlagen verlangt werden und an wen Rückfragen zur Organisation gerichtet werden sollen.
Die neue Rolle allein bedeutet keine erneute Grundausbildung.
Geeignete anerkannte Vorqualifikationen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung nach Bedarf wählen.
Auffrischung in der Regel alle zwei Jahre vorsehen.

Reguläre betriebliche Lehrgänge sehen praktische Übungen während einer Präsenzveranstaltung vor.
Die allgemeine DGUV-Regel bezieht sich auf anwesende Versicherte: Bei zwei bis zwanzig ist ein Ersthelfer vorgesehen. Bei mehr als zwanzig nennt sie fünf Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben sowie zehn Prozent in sonstigen Betrieben. Das ist keine Vorgabe für die Größe eines einzelnen Lehrgangs. Prüfen Sie die tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse und beachten Sie gesonderte Regeln für bestimmte Einrichtungen.
Nach den DGUV-Hinweisen gehören übliche Unterrichtsmaterialien, Unterlagen und die Bescheinigung zum regulären Lehrgang. Weitere Leistungen werden davon getrennt vereinbart. Sehen Sie deshalb bei einer konkreten Anfrage nach, was als Schulung beschrieben ist und welche Position zusätzlich beauftragt werden soll. Eine unklare Kostenangabe lässt sich vor dem Auftrag erläutern. Entscheidend ist der erkennbare vereinbarte Umfang, nicht die Vermutung, dass jede Leistung automatisch eingeschlossen sei.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Nötige Angaben und Voraussetzungen sollten vor einer verbindlichen Kostenannahme geklärt sein.
Vorgesehene Personen und Unternehmensangaben prüfen.
Gesonderten Umfang ausdrücklich vereinbaren.
Bezugsgröße
Anwesende Versicherte und tatsächlicher Betrieb
Bezugsgröße
Voraussetzungen der Person
Bezugsgröße
Regulärer Umfang und gesonderter Auftrag
Beide regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Ihre Qualifizierungszwecke unterscheiden sich. Die gleiche Dauer macht sie nicht austauschbar; der passende Lehrgang richtet sich nach der Qualifikation und dem Bedarf der vorgesehenen Person.
Die DGUV sieht reguläre betriebliche Aus- und Fortbildung als Präsenzveranstaltungen vor. Praktische Handlungen sollen geübt werden können. Eine reine Onlinevermittlung von Wissen oder zugesandte Unterlagen entspricht nicht dieser vorgesehenen Qualifizierung.
Die Unterrichtsform begründet keine solche Zusage. Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Zusätzliche Leistungen und eigene Aufwendungen des Betriebs müssen von dieser möglichen Übernahme getrennt betrachtet werden.
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