Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 86830 Schwabmünchen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,4 km vom Suchpunkt

7,8 km vom Suchpunkt

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Schwabmünchen · Bayern
Für Beschäftigte Ihres Schwabmünchner Betriebs wird die passende Qualifizierung bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle vorbereitet. Berücksichtigen Sie vorhandene anerkannte Nachweise, bevor Sie neue Teilnahmen buchen. Für eine gemeinsame Inhouse-Gruppe werden Lehrgang, Standort und Bedingungen ausdrücklich vereinbart; öffentliche Veranstaltungen können ebenfalls den geeigneten Schulungsbedarf abdecken.

Wenn Beschäftigte während der Ersthelferschulung weiter betriebliche Aufgaben übernehmen sollen, entstehen vermeidbare Unterbrechungen. Sorgen Sie in Ihrem Schwabmünchner Unternehmen dafür, dass die Teilnahme durchgehend möglich ist. Das gilt bei offenen Lehrgängen ebenso wie bei Inhouse-Unterricht.
Die passende Lehrgangsart klären Sie anhand vorhandener Bescheinigungen mit der Ausbildungsstelle. Für eine eigene Gruppe werden Räume, Teilnehmerzahl und Durchführung gesondert vereinbart. Erfragen Sie vor der verbindlichen Anmeldung auch die Voraussetzungen für Kostenübernahme beim zuständigen Unfallversicherungsträger. Eine direkte Abrechnung durch die ermächtigte Schule folgt dessen Verfahren. Die dafür benötigten Angaben und Unterlagen sollten rechtzeitig vorbereitet werden, damit der betriebliche Auftrag eindeutig ist.
Eine betriebliche Ersthelferausbildung wird bei einer dafür ermächtigten Stelle durchgeführt. Beschreiben Sie Ihren betrieblichen Schulungsauftrag deshalb ausdrücklich, wenn Sie ein Angebot anfragen. Eine allgemeine Kursbezeichnung allein erläutert den vorgesehenen Lehrgang noch nicht. Die Schule kann mit Ihnen anhand der anerkannten bisherigen Qualifikation klären, welche Ausbildung oder Fortbildung passt. Diese fachliche Zuordnung bleibt auch dann nötig, wenn die Veranstaltung am eigenen Standort gewünscht ist.

Für Inhouse nennen Sie Personenzahl und Raumvorschlag. Die Ausbildungsstelle stimmt die Bedingungen für den gesamten Unterricht mit Ihnen ab. Der Betrieb organisiert freie Lernzeit und übernimmt laufende Aufgaben anderweitig, damit die Nähe zum Arbeitsplatz keine ständigen Unterbrechungen verursacht.
Geeignete Grundlage
Tatsächliche Bescheinigung mit Datum und ausstellender Stelle
Geeignete Grundlage
Einordnung von Ausbildung oder Fortbildung
Geeignete Grundlage
Passende öffentliche Teilnahme oder vereinbarte eigene Veranstaltung
Die DGUV erlaubt die Verwendung eines Erste-Hilfe-Kurses aus der Führerscheinvorbereitung für die betriebliche Ersthelferqualifizierung unter bestimmten Voraussetzungen: Er darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert worden sein. Legen Sie den tatsächlichen Nachweis für die Einordnung vor. Damit wird weder jede private Schulung pauschal übernommen noch automatisch ein zweiter Grundkurs verlangt. Der weitere Qualifizierungsweg richtet sich nach den anerkannten Voraussetzungen.
Die passenden Auskünfte werden vor der neuen Buchung eingeholt.
Die betriebliche Ermächtigung berücksichtigen.
Inhalt und Zeitpunkt des vorhandenen Belegs nachvollziehen.
Geeigneten Anschluss mit der Schule besprechen.
Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt die Bedingungen für berechtigte betriebliche Teilnahmen. Stellen Sie die verlangten Angaben der ermächtigten Schule nach dem vorgesehenen Verfahren bereit. Eine direkte Abrechnung regulärer Kursgebühren ist dann möglich. Weitere ausdrücklich bestellte Leistungen werden vor der Zusage mit ihrem Umfang und ihrer gesonderten Vergütung vereinbart.
Trägerbedingungen für die vorgesehenen Teilnahmen erfragen.
Den Schulungsauftrag und zusätzliche Bestellungen finanziell einordnen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Hinzu kommen die Pausen. Die Beschäftigten werden für die ganze bestätigte Veranstaltung eingeplant; bei externer Durchführung kommen die erforderlichen Wege zur betrieblichen Organisation hinzu.
Sie ist für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie fest, welchen Lehrgang die betreffende Person tatsächlich besucht hat. An diesem Stand kann die nächste Planung mit der Schule und den Arbeitsbereichen anknüpfen.
Der Unternehmer wählt die Personen aus und benennt sie. Die absolvierte Schulung belegt die Qualifizierung; im Unternehmen wird die Aufgabe zusätzlich zugeordnet. Informieren Sie die Beschäftigten über die vorgesehenen Ersthelfenden, damit deren Funktion bekannt ist.
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