Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17335 Strasburg (Uckermark) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
16,1 km vom Suchpunkt

22,8 km vom Suchpunkt

24,9 km vom Suchpunkt

31,9 km vom Suchpunkt

32,0 km vom Suchpunkt

33,2 km vom Suchpunkt

Eine Firma aus Strasburg in der Uckermark organisiert geeignete Ausbildungen oder Fortbildungen für ihre Beschäftigten. Der reguläre Lehrgang erfordert praktische Teilnahme in Präsenz. Eine Inhouse-Schulung ist nach Vereinbarung möglich; der spätere betriebliche Einsatz und die interne Notfallorganisation bleiben zusätzlich zu regeln.
Für einen Strasburger Betrieb kann ein gemeinsamer Überblick über geschulte Beschäftigte die nächste Anmeldung erleichtern. Sammeln Sie vorhandene Bescheinigungen und besprechen Sie mit der Schule, wer Ausbildung oder Fortbildung braucht. Die Anfrage wird damit am tatsächlichen Stand des Teams ausgerichtet.
Passende offene Kurse oder ein Inhouse-Tag können anschließend gewählt werden. Bei Unterricht im Betrieb werden Raum und Standort abgestimmt. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Arbeitgeberangaben und zusätzliche Leistungen gehören vor der verbindlichen Buchung in die geklärte Organisation.
Fortbildung schafft Gelegenheit, bekannte Handgriffe wieder aufzunehmen und Unklarheiten anzusprechen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Der Strasburger Betrieb klärt Zuständigkeit und benötigte Angaben vor der Beauftragung mit Träger und Ausbildungsstelle.
Den vorgesehenen Personenkreis prüfen.
Lehrgangsgebühren und Zusatzvereinbarungen auseinanderhalten.
Mit der absolvierten Schulung steht noch nicht fest, wie Ersthelfer intern eingesetzt werden. Die Auswahl geeigneter Personen und die eigene Notfallorganisation sind betriebliche Aufgaben. Klären Sie daher, wie Zuständigkeiten und Erreichbarkeit im Unternehmen geregelt werden. Das ersetzt keinen Lehrgang, ergänzt aber dessen praktische Bedeutung für den Standort. Beispiele aus dem Arbeitsalltag können im Unterricht Fragen verdeutlichen; die innerbetriebliche Organisation wird durch eine Teilnahmebescheinigung allein nicht festgelegt.
Die reguläre betriebliche Ersthelferqualifizierung besteht nicht nur aus der Weitergabe von Informationen. Beschäftigte sollen konkrete Handlungen im Kurs selbst üben können. Ein reiner Onlinekurs oder ein kurzer Vortrag ersetzt diese Teilnahme nicht. Für eine gemeinsame Veranstaltung braucht es deshalb eine geeignete Lernumgebung. Bei einer vereinbarten Inhouse-Schulung bespricht der Strasburger Betrieb die praktische Raumnutzung mit der Ausbildungsstelle und hält die Teilnehmenden von parallelen Arbeitsaufgaben frei.
Bereich
Tatsächlicher Qualifizierungsbedarf
Bereich
Offener Lehrgang oder Inhouse
Bereich
Betriebliche Organisation
Qualifikation, Durchführung und Einsatz brauchen klare Entscheidungen.
Vorhandene anerkannte Qualifikationen einbeziehen.
Benötigte Ausbildung oder Fortbildung wählen.
Betriebliche Zuständigkeiten nachvollziehbar regeln.
Für betriebliche Ersthelfer ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Eine neue interne Benennung verlangt nicht allein deshalb eine neue Grundausbildung. Berücksichtigen Sie den tatsächlichen Qualifikationsstand und die anerkannten vorhandenen Nachweise.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Eine Durchführung im Betrieb verändert diesen regulären Umfang nicht; sie ist eine Organisationsform und keine automatisch verkürzte Qualifizierung für die Gruppe.
Eine mögliche Übernahme richtet sich nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers und den berechtigten Teilnahmen. Weitere Leistungen sowie andere betriebliche Aufwendungen müssen gesondert betrachtet werden. Klären Sie den tatsächlichen Umfang, bevor Sie von einer vollständig kostenfreien Veranstaltung ausgehen.
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