Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 57334 Bad Laasphe sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,9 km vom Suchpunkt

16,9 km vom Suchpunkt

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Bad Laasphe · Nordrhein-Westfalen
Für Ihr Bad Laaspher Unternehmen haben Ausbildungsmaterialien im Lehrgang und Erste-Hilfe-Material am Arbeitsplatz unterschiedliche Aufgaben. Der reguläre Gebührenrahmen enthält die vorgesehenen Lehrgangsbestandteile. Der Betrieb organisiert daneben seinen tatsächlich benötigten, erreichbaren und nutzbaren Materialbestand. Sehen Sie beide Bereiche bei der Vorbereitung getrennt an.

In Ihrem Bad Laaspher Unternehmen sollte klar sein, wer den Kontakt zur Ausbildungsstelle hält. Diese Person kann Angaben zu Teilnehmern und bisherigen Kursnachweisen sammeln. So lässt sich Ausbildung oder Fortbildung passend zum Bedarf besprechen.
Eine eigene Inhouse-Gruppe benötigt geeignete Räume und durchgehend freie Lernzeit. Stimmen Sie Teilnehmerzahl und Durchführung mit dem Anbieter ab und vereinbaren Sie den Auftrag ausdrücklich. Einzelne Mitarbeiter können offene Lehrgänge besuchen. Geben Sie die bestätigten Kursinformationen rechtzeitig weiter und sorgen Sie für Vertretungen während des Unterrichts. Nach der Veranstaltung gehören die neuen Bescheinigungen in die betriebliche Übersicht. Das erleichtert eine spätere Schulungsplanung und weitere konkrete Anfragen bei einer Ausbildungsstelle.
Für die tatsächliche Auswahl.
Beschriebenen Ausbildungsumfang kennen.
Tatsächlichen Ort und Zugang im Betrieb ansehen.
Erreichbares und nutzbares Material vorsehen.
| Angabe | Ihre Aufgabe |
|---|---|
| Ausbildungsmaterial | Bestandteil des regulären Lehrgangs |
| Teilnehmerunterlagen | Begleitung der vermittelten Inhalte |
| Arbeitsplatzmaterial | Betriebliche Erste-Hilfe-Ausstattung bereitstellen |
Für das Erste-Hilfe-Material verlangt die DGUV Vorschrift 1 schnelle Erreichbarkeit und Schutz vor schädigenden Einflüssen. Prüfen Sie im Unternehmen, wo das tatsächlich bereitgehaltene Material liegt und wie der Zugang erfolgt. Offene Fragen zur örtlichen Organisation werden mit den zuständigen Fachleuten geklärt. Die Informationen zum Ausbildungsmaterial in einem Kursangebot beschreiben diese Bedingungen an Ihrem Arbeitsplatz nicht.
Zum regulären Gebührenrahmen gehören nach der DGUV erforderliche Ausbildungsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigungen. Diese Bestandteile beziehen sich auf den Lehrgang. Lesen Sie eine Materialposition im Angebot deshalb nach ihrem tatsächlichen Inhalt. Wird daneben eine weitere Leistung gewünscht, beschreiben Sie diese ausdrücklich im Auftrag und vereinbaren Sie deren zusätzliche Vergütung. Eine allgemeine Formulierung zu Kursmaterial beantwortet noch nicht, welche andere Bestellung Ihr Unternehmen beabsichtigt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen das Unternehmen. Diese Aufwendungen gehören neben der Lehrgangsgebühr in die Planung. Ob reguläre Gebühren übernommen werden können, wird anhand der Voraussetzungen der zuständigen BG oder Unfallkasse für die berechtigten Teilnahmen geklärt.
Entgelt und gegebenenfalls Fahrten berücksichtigen.
Berechtigung und Trägerverfahren für die Personen klären.
Der Unternehmer wählt die betrieblichen Ersthelfenden aus und benennt sie. Die DGUV schreibt dafür keine bestimmte Form vor, empfiehlt aber eine schriftliche Festlegung. Besprechen Sie mit den vorgesehenen Personen, dass sie diese Aufgabe im Unternehmen übernehmen sollen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Hinzu kommen mindestens 45 Minuten Pause. Für die Teilnahmeplanung werden die gesamten bestätigten Zeiten einschließlich aller Unterrichts- und Übungsanteile verwendet.
Die DGUV verlangt Präsenz mit praktischen Aufgaben. Eine reine Online-Wissensvermittlung ersetzt den regulären Lehrgang nicht. Bei einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Veranstaltung werden deshalb ebenso persönliche Teilnahme und praktische Mitarbeit der vorgesehenen Gruppe ermöglicht.
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers können unterstützen. Bereiten Sie die konkrete Frage Ihres Unternehmens für die Auskunft vor. Die geeignete Schulung und deren Durchführung werden mit der Ausbildungsstelle besprochen.
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