Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 29640 Schneverdingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,3 km vom Suchpunkt

14,9 km vom Suchpunkt

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Für Beschäftigte in Schneverdingen werden geeigneter Lehrgang und konkreter Besuch zusammen organisiert. Ein klarer Informationsstand hilft der Gruppe ebenso wie einzelnen öffentlichen Teilnehmenden. Geben Sie die bestätigten Veranstaltungsdaten weiter und halten Sie bei Änderungen Rücksprache mit der Ausbildungsstelle.
Zehn Ortschaften gehören zu Schneverdingen. Wenn Beschäftigte für einen gemeinsamen Ersthelferkurs zusammenkommen sollen, gehört die genaue Ortsangabe deshalb bereits in die Planung. Klären Sie zunächst, wer von welchem Standort aus teilnehmen wird.
Eine Schulung im eigenen Betrieb kann angefragt werden, wenn ein geeigneter Unterrichtsraum zur Verfügung steht. Die Ausbildungsstelle prüft Raum, Gruppengröße und Terminwunsch. Öffentliche Kurse sind eine weitere Möglichkeit, insbesondere für einzelne Anmeldungen.
Beschreiben Sie den Schulungsbedarf eindeutig. Fragen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger nach, ob und wie die berechtigte Kursgebühr direkt abgerechnet werden kann. So können Sie die Formulare beschaffen und zusätzliche Leistungen vor dem Auftrag besprechen.
Nach dem Besuch wird der absolvierte geeignete Lehrgang festgehalten. Eine Anmeldung allein belegt noch keine Teilnahme. Offene Bedarfe bleiben sichtbar; für die Fortbildung wird in der Regel ein Abstand von zwei Jahren berücksichtigt, auch bei später veränderter Gruppenzusammensetzung.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






| Information | Zweck |
|---|---|
| Benennung | Ersthelferrolle regeln |
| Erreichbarkeit | Örtliche Orientierung vermitteln |
| Änderungen | Die Belegschaft aktuell informieren |
Fragen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger nach Bedingungen und nötigen Unterlagen für die vorgesehene betriebliche Teilnahme. Bei Berechtigung kann die ermächtigte Schule reguläre Gebühren direkt nach dessen Verfahren abrechnen. Weitere bestellte Leistungen bleiben mit ihrer eigenen Kostenregelung im Firmenauftrag erkennbar.
Trägervorgaben für die Teilnahme klären.
Zusätzlichen Leistungsumfang mit Kosten prüfen.
Wenn eine andere Durchführung gewünscht wird, etwa an einem anderen Tag oder in einem anderen Raum, wird dies mit der Schule erneut abgestimmt. Prüfen Sie danach die vollständige Verfügbarkeit der Personen und geben Sie die aktualisierten Daten weiter. Eine frühere Zusage beschreibt den damaligen Stand. Die neue Planung sollte auf der bestätigten Änderung beruhen, damit nicht gleichzeitig verschiedene Nachrichten den Unterrichtsbesuch vorbereiten.
Die Daten gehören zur jeweiligen Veranstaltung.
Den geeigneten Lehrgang nennen.
Den tatsächlichen Besuch planen.
Angaben zur Teilnahme verfügbar halten.
Ein interner Kalendereintrag enthält nicht immer alles, was die Beschäftigten für ihren Besuch brauchen. Stellen Sie die konkreten Teilnahmeinformationen bereit und klären Sie, wohin organisatorische Rückfragen gehen. Persönliche Fragen zum Unterricht werden mit der Schule besprochen. So lassen sich offene Punkte vorab bearbeiten, statt die tatsächlichen Bedingungen erst am Kurstag zu vermuten. Bei verschiedenen öffentlichen Terminen erhält jede Person die zugehörigen Angaben.
Beziehen Sie anerkannte vorhandene Qualifikationen ein und klären Sie offene Nachweise vorab. Eine neue Benennung bedeutet nicht zwangsläufig erste Ausbildung. Der passende Lehrgang richtet sich nach den Voraussetzungen und dem betrieblichen Bedarf der Person.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär je neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Das ergibt 405 Minuten Unterricht; die Pausen kommen hinzu. Für die Freistellung verwenden Sie die vollständigen bestätigten Zeiten des Lehrgangs.
Die Beschäftigten sollen dem gesamten Unterricht folgen und praktische Aufgaben selbst bearbeiten können. Organisieren Sie deshalb vorher die Übernahme laufender Tätigkeiten. Unterricht am Standort bedeutet nicht, dass nebenher fortlaufend gewöhnliche Arbeit erledigt werden kann.
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