Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 35110 Frankenau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Frankenau · Hessen
Die betriebliche Ausbildung oder Fortbildung wird nach den Voraussetzungen der Beschäftigten gewählt. Für eine Frankenauer Gruppe zählen geeignete vorhandene Schulungen zum Ausgangsstand. Im Lehrgang gehören praktische Fähigkeiten und Grundlagen zusammen. Die regelmäßige Fortbildung soll die Qualifikation erhalten; ein eigener Standort verändert den regulären Unterrichtsrahmen nicht.

Ein Frankenauer Unternehmen fragt einen Kurs am eigenen Standort an. Beschreiben Sie den Raum und die vorgesehene Gruppe, bevor ein Termin festgelegt wird. Die Schule kann damit den Ausbildungsbedarf und die Durchführung der praktischen Übungen abstimmen.
Für die Organisation vor Ort wird eine Ansprechperson benannt. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle erklärt die benötigten Arbeitgeberunterlagen und die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen sowie mögliche weitere Kosten gehören in das konkrete Angebot. Einladungen an die Beschäftigten sollten die bestätigte Anschrift und den vereinbarten Beginn nennen.
Klären Sie mit der Ausbildungsstelle, welche Unterlagen Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger für die berechtigte Teilnahme verlangt.
Das Verfahren der eigenen BG oder Unfallkasse beachten.
Gesonderte Leistungen vor dem Auftrag prüfen.
Beschäftigte sollten während des Lehrgangs den Erklärungen folgen und praktisch üben können. Klären Sie die Übernahme laufender Aufgaben, damit die Veranstaltung im eigenen Gebäude nicht ständig durch Arbeit unterbrochen wird.
Grundlage
Persönliche Voraussetzungen
Grundlage
Vollständige Veranstaltung
Grundlage
Interne Zuständigkeiten und Abläufe
Eigenschutz und Hygiene stehen im allgemeinen DGUV-Ausbildungsrahmen. Diese Themen ergänzen die praktischen Inhalte und machen deutlich, dass der Lehrgang mehrere Grundlagen des Helfens behandelt. Beschäftigte können vorgesehene Aufgaben angeleitet bearbeiten und Fragen dazu stellen. Die eigenen Zuständigkeiten und Abläufe am Arbeitsplatz werden daneben im Unternehmen vermittelt. Die allgemeine Qualifizierung wird so in die örtliche Organisation eingebunden, ohne diese betrieblichen Einzelheiten automatisch aus dem Kurs abzuleiten.
Für die Gruppe bleiben die einzelnen Qualifikationsstände wichtig.
Geeignete frühere Ausbildung einbeziehen.
Den regelmäßigen Bedarf berücksichtigen.
Zeit zur eigenen Mitarbeit ermöglichen.
Eine neue Ersthelferaufgabe verlangt nicht für sich allein eine wiederholte Grundausbildung. Geeignete bereits absolvierte Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen können bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden. Für regelmäßig eingesetzte betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Nutzen Sie die vorhandenen Nachweise, um den nächsten Lehrgang passend auszuwählen. Die gemeinsame Durchführung hebt unterschiedliche persönliche Voraussetzungen der vorgesehenen Beschäftigten nicht auf.
Regulär sind neun Einheiten zu jeweils 45 Minuten vorgesehen. Pausen kommen hinzu. Eine Inhouse-Vereinbarung reduziert diesen Ausbildungsrahmen nicht; Beschäftigte benötigen den vollständigen Veranstaltungszeitraum, um die vorgesehenen praktischen Inhalte selbst unter Anleitung bearbeiten zu können.
Die reguläre betriebliche Qualifizierung ist auf Präsenz und praktische Übungen angelegt. Ein Video allein erfüllt diese Anforderungen nicht. Für die Beschäftigten wird ein passender Lehrgang benötigt, in dem eigene angeleitete Mitarbeit und Verständnisfragen möglich sind.
Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Weitere vereinbarte Leistungen sind gesondert zu beurteilen. Nach den DGUV-Hinweisen bleiben Arbeitsentgelt und Fahrtkosten beim Arbeitgeber und werden in dessen eigene Planung einbezogen.