Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 69198 Schriesheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,6 km vom Suchpunkt

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13,3 km vom Suchpunkt

Ausbildungsstand und betriebliche Aufgabe gehören bei der Planung zusammen. Schriesheimer Unternehmen wenden sich für die geeignete Schulung an eine ermächtigte Ausbildungsstelle. Öffentliche Teilnahmen oder eine Inhouse-Veranstaltung werden für den tatsächlich benötigten Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgang abgestimmt.
Zwei interne Stellen verbinden mit derselben Ersthelfer-Anfrage unterschiedliche Erwartungen. Lesen Sie im Schriesheimer Betrieb vor der Beauftragung gemeinsam, welcher Unterricht tatsächlich angeboten wurde. Zusätzliche Wünsche sollten der Ausbildungsstelle genannt werden und nicht stillschweigend als zugesagte Leistung gelten.
Bei Inhouse-Unterricht werden Ort und organisatorische Bedingungen individuell abgestimmt. Ob Ausbildung oder Fortbildung passend ist, richtet sich nach dem geklärten Bedarf. Öffentliche Lehrgänge haben ihren jeweils beschriebenen Umfang. Lassen Sie Unklarheiten vor der Bestätigung beantworten, damit die Einladung der Beschäftigten auf dem tatsächlich vereinbarten Lehrgang und nicht auf unterschiedlichen internen Vorstellungen beruht.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist ein Ersthelfer erforderlich. Für eine größere Zahl anwesender Versicherter kommt es zusätzlich auf die Art des Betriebs an.
Die Personen werden vom Arbeitgeber ausgewählt und benannt; die DGUV empfiehlt die schriftliche Form. Die Beschäftigten sollen ihre Ansprechpersonen kennen. Organisieren Sie diese interne Information zusätzlich zur Teilnahme am Lehrgang.
Worauf achten?
Personen und Teilnahme organisieren
Worauf achten?
Lehrgang und Durchführung abstimmen
Worauf achten?
Die Gebührenübernahme klären
Die regulären betrieblichen Lehrgänge werden in Präsenz durchgeführt. Reines Online-Lernen ersetzt diese Ausbildung oder Fortbildung nicht. Die Beschäftigten brauchen Zeit für die praktische Arbeit im Unterricht.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Ihre BG oder Unfallkasse nennt die Voraussetzungen für die Gebührenübernahme. Erfragen Sie die Berechtigung der vorgesehenen Personen und die erforderlichen Arbeitgeberangaben. Die Inhouse-Durchführung allein begründet keine allgemeine Übernahme sämtlicher Kosten.
Die Voraussetzungen der Teilnahme klären.
Unterlagen und Abrechnungsweg mit der Schule vorbereiten.
Eine neue Benennung als Ersthelfer verlangt allein keine neue Grundausbildung. Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden bei der Einordnung berücksichtigt; offen gebliebene Nachweisfragen klären Sie mit der Ausbildungsstelle.
Für betriebliche Ersthelfer sieht die DGUV in der Regel eine Fortbildung alle zwei Jahre vor. Nutzen Sie die vorhandenen Angaben zum Schulungsstand, um die weitere Qualifizierung der vorgesehenen Beschäftigten vorzubereiten.
Die Schule klärt mit Ihnen die tatsächlichen Bedingungen.
Die vorgesehene Personenzahl mitteilen.
Praktische Arbeit ermöglichen.
Die vollständige Teilnahme organisieren.
Für Ausbildung und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten vorgesehen. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die tatsächlichen Anfangs- und Endzeiten der Veranstaltung bilden die Grundlage für die betriebliche Freistellung.
Die DGUV nennt unter anderem Lehrkräfte, Lehrmittel, Teilnehmerinformationen und Teilnahmebescheinigungen. Zusätzlich berechnete Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Lassen Sie deren Umfang und die tatsächlichen zusätzlichen Aufwendungen vor dem Auftrag erläutern.
Entgeltfortzahlung während der Schulung und gegebenenfalls Fahrtkosten werden vom Arbeitgeber getragen. Eine mögliche Übernahme regulärer Kursgebühren umfasst diese Positionen nicht. Beziehen Sie sie daher in die eigene betriebliche Planung ein.
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