Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97909 Stadtprozelten sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,2 km vom Suchpunkt

10,8 km vom Suchpunkt

16,0 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

22,4 km vom Suchpunkt

23,1 km vom Suchpunkt

Ob offene Plätze oder eine eigene Gruppe passen, wird für den tatsächlichen Bedarf vereinbart. Berücksichtigen Sie geeignete anerkannte Vorqualifikationen der Personen: Eine neue Aufgabe verlangt nicht automatisch Grundausbildung. Die Auswahl einer ermächtigten Ausbildungsstelle und die betriebliche Entscheidung über die Ersthelferaufgabe gehören zur Vorbereitung der Schulung für Beschäftigte aus Stadtprozelten.
Für einen Stadtprozeltener Betrieb kann die Entscheidung zwischen einzelnen Kursbesuchen und einer eigenen Gruppe erst nach der internen Abstimmung fallen. Sammeln Sie die tatsächlich möglichen Zeiträume der Beschäftigten. Wenn kaum ein gemeinsamer Tag bleibt, fragen Sie nach geeigneten offenen Lehrgängen für die einzelnen Personen.
Eine Inhouse-Anfrage wird dagegen auf eine benannte Gruppe ausgerichtet. Die Schule braucht dafür Angaben zum vorgesehenen Raum und zum Ausbildungsbedarf. Lassen Sie die angebotene Lösung erläutern, bevor intern ein gemeinsamer Termin angekündigt wird. Arbeitgeberunterlagen und die Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren werden mit der ermächtigten Ausbildungsstelle zur konkreten Buchung besprochen.
Die DGUV nennt körperliche, geistige und persönliche Voraussetzungen für betriebliche Ersthelfer. Motivation spielt ebenfalls eine Rolle. Besprechen Sie die Aufgabe daher mit den vorgesehenen Beschäftigten. Auch der Unternehmer selbst kann bei erfüllten Voraussetzungen in Betracht kommen. Eine gemeinsame zeitliche Verfügbarkeit mehrerer Personen beantwortet diese Frage nicht allein. Die Eignung wird für die tatsächliche Person betrachtet und mit der passenden Qualifizierung verbunden.
Die Durchführung wird erst nach der Bedarfsklärung abgestimmt.
Eignung und vorhandene Nachweise berücksichtigen.
Tatsächlich mögliche gemeinsame oder einzelne Teilnahme benennen.
Offenen Platz oder eine eigene Gruppe ausdrücklich vereinbaren.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Lehrgangsgebühren rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Vor der Anmeldung werden die Voraussetzungen der konkreten Teilnahme und gegebenenfalls nötige vorherige Anträge nach dem zuständigen Verfahren geklärt.
Benötigte Arbeitgeberangaben nach den Vorgaben bereitstellen.
Arbeitsentgelt und Reisekosten als Aufwendungen des Arbeitgebers einplanen.
Die Bescheinigung des Lehrgangs dokumentiert die absolvierte Schulung. Der Betrieb bestimmt daneben, wer die Ersthelferaufgabe übernimmt. Nach DGUV ist dafür keine bestimmte Form vorgeschrieben, die schriftliche Bestellung wird empfohlen. Halten Sie die Zuordnung nachvollziehbar fest, damit für die Beteiligten erkennbar bleibt, wer diese Aufgabe tatsächlich wahrnimmt. Eine frühere Anmeldung allein beschreibt nicht zuverlässig die aktuelle Aufgabenverteilung, wenn sich die vorgesehenen Personen inzwischen geändert haben.

Eine reine Online-Schulung ersetzt den regulären betrieblichen Lehrgang mit eigenen Übungen nicht.
| Entscheidung | Grundlage |
|---|---|
| Personenauswahl | Eignung und Qualifikation |
| Schulung | Passender vereinbarter Lehrgang |
| Aufgabenübernahme | Betriebliche Bestellung |
Maßgeblich sind anwesende Versicherte. Bei zwei bis zwanzig ist mindestens ein Ersthelfer vorgesehen; bei mehr als zwanzig gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe fünf Prozent, sonst zehn Prozent. Besondere Einrichtungen sind gesondert geregelt. Diese Vorgaben bestimmen keine Lehrgangsgruppengröße.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. In Zweifelsfällen nennt die DGUV auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung als Möglichkeit; die Auswahl folgt dem tatsächlichen Bedarf.
Für die betriebliche Verwendung nennt die DGUV eine ermächtigte Ausbildungsstelle und einen höchstens zwei Jahre zurückliegenden Kurs als Voraussetzungen. Prüfen Sie den tatsächlichen Nachweis. Diese Bedingung betrifft die Ersthelferaufgabe im Betrieb und setzt keine allgemeine private Zweijahresablauffrist.
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