Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74638 Waldenburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,4 km vom Suchpunkt

11,1 km vom Suchpunkt

18,2 km vom Suchpunkt

18,6 km vom Suchpunkt

20,6 km vom Suchpunkt

30,0 km vom Suchpunkt

Waldenburg · Baden-Württemberg
Waldenburger Unternehmen wählen Ausbildung und Fortbildung nach den vorhandenen Qualifikationen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorbildung zählt auch bei neu vorgesehenen Ersthelfern. Bei der Anfrage wird die konkrete Schulungsgruppe mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Offene Kurse oder vereinbarte Inhouse-Veranstaltungen können passen. Das Verfahren für berechtigte Lehrgangsgebühren wird vor einer verbindlichen Beauftragung geklärt.

Für Waldenburger Unternehmen lässt sich eine Erste-Hilfe-Schulung zunächst nach dem konkreten Bedarf planen. Anerkannte Qualifikationen zählen auch bei erstmals vorgesehenen Ersthelfenden; klären Sie damit die geeignete weitere Ausbildung oder Fortbildung. Teilen Sie diese Unterscheidung bei Ihrer Anfrage mit.
Wenn mehrere Personen teilnehmen sollen, können Sie neben offenen Lehrgängen auch eine Inhouse-Durchführung anfragen. Dafür werden Betriebsstandort, Raum und Gruppengröße mit der Schule abgestimmt. Die Kursgebühr eines berechtigten betrieblichen Lehrgangs kann die ermächtigte Ausbildungsstelle unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Besprechen Sie die notwendigen Angaben und mögliche weitere Kosten, bevor Sie den Auftrag bestätigen.
Eine neue Aufgabe allein verlangt nicht automatisch nochmals Grundausbildung.
Geeignete anerkannte Qualifikationen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend auswählen.
In der Regel alle zwei Jahre vorsehen.
Für die Organisation der Ersten Hilfe können Aufgaben auf geeignete Personen übertragen werden. Die DGUV empfiehlt, die übertragenen Aufgaben und Befugnisse schriftlich festzuhalten. Bei der Lehrgangsvorbereitung lässt sich so konkret zuordnen, wer Nachweise zusammenträgt, mit der Ausbildungsstelle Rücksprache hält und bestätigte Informationen weitergibt. Besprechen Sie diese Zuordnung innerhalb des Betriebs. Eine gewünschte Teilnehmerzahl allein macht noch nicht erkennbar, wer die einzelnen Vorbereitungsaufgaben übernimmt und welche Abstimmungen dafür erforderlich sind.
Grundlage
Voraussetzungen der Person
Grundlage
Konkret vorgesehene Teilnehmende
Grundlage
Verfahren des zuständigen Trägers
Für berechtigte Lehrgangsgebühren sieht das reguläre Verfahren die Abrechnung zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger vor. Der Mitgliedsbetrieb rechnet die Gebühr nicht selbst unmittelbar mit dem Träger ab. Klären Sie vor der Anmeldung, welche Bedingungen für Ihren Fall gelten. Je nach zuständigem Träger kann eine vorherige Beantragung der Übernahme erforderlich sein. Die nötigen Unternehmensangaben und der berücksichtigte Umfang werden auf dieser Grundlage abgestimmt.
Reguläre betriebliche Lehrgänge sehen praktische Übungen während einer Präsenzveranstaltung vor.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die Gebührenplanung des Betriebs werden die berechtigten Personen und das Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers geklärt. Die mit der Vorbereitung beauftragte Person sollte die dafür verlangten Unternehmensangaben mit der ermächtigten Ausbildungsstelle abstimmen.
Voraussetzungen und Unternehmensangaben prüfen.
Gesonderte Vereinbarungen ausdrücklich festhalten.

Beide regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Auswahl richtet sich nach der Qualifikation und dem Bedarf der Person. In Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden.
Nach den DGUV-Hinweisen gehören übliche Unterrichtsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung zum regulären Umfang. Weitere Leistungen sind gesondert zu vereinbaren. Prüfen Sie im Angebot, was zur Schulung gehört und welcher Umfang darüber hinaus beauftragt werden soll.
Arbeitsentgelt und Reisekosten der teilnehmenden Beschäftigten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Diese Aufwendungen sind vom Gebührenverfahren des Lehrgangs zu unterscheiden. Berücksichtigen Sie sie bei Ihrer eigenen Planung zusätzlich zu möglichen gesonderten Leistungen.