Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09456 Annaberg-Buchholz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,1 km vom Suchpunkt

9,8 km vom Suchpunkt

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Ein betrieblicher Erste-Hilfe-Kurs ist ein Teil Ihrer Vorsorge im Unternehmen. Bei Fragen zur Organisation können Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Unfallversicherungsträger unterstützen. Die passende Ausbildung oder Fortbildung vereinbaren Sie mit einer Ausbildungsstelle, für einzelne Beschäftigte öffentlich oder für eine abgestimmte Inhouse-Gruppe in Annaberg-Buchholz.
Für Ihren Betrieb in Annaberg-Buchholz sollte vor dem ersten Kontakt klar sein, wie viele Personen geschult werden sollen. Sammeln Sie die bisherigen Bescheinigungen und unterscheiden Sie den Anlass: Ausbildung oder Fortbildung. Eine Ausbildungsstelle kann dazu die passende Durchführung erläutern.
Wenn Sie Unterricht im Unternehmen wünschen, beschreiben Sie die verfügbaren Räume und mögliche Termine. Praktische Übungen müssen dort möglich sein; die Schule muss den Auftrag bestätigen. Die Verantwortlichen stimmen Vertretungen für die gesamte Lernzeit ab. Offene Lehrgänge bleiben eine Möglichkeit für einzelne Beschäftigte.
Fragen Sie Ihren Unfallversicherungsträger vorab nach Übernahmebedingungen und dem Verfahren, das eine ermächtigte Schule bei direkter Abrechnung einzuhalten hat.
Für eine Inhouse-Anfrage beschreiben Sie der Schule die geplante Gruppe und den vorgesehenen Unterrichtsort. Stimmen Sie ab, welche Bedingungen für den Unterricht und die Übungen gebraucht werden. Erst der vereinbarte Auftrag legt fest, welche Schulung für Ihr Unternehmen durchgeführt werden soll.
| Planungsfrage | Ausgangspunkt |
|---|---|
| Ausbildung oder Fortbildung? | Vorhandene Qualifikation der Personen |
| Wann weiterlernen? | Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre |
| Wo teilnehmen? | Geeignete öffentliche oder abgestimmte eigene Veranstaltung |
Vor einer Kursbuchung muss der Betrieb seinen tatsächlichen Bedarf einordnen. Wenn dabei Fragen zur Erste-Hilfe-Organisation offenbleiben, können der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers unterstützen. Bereiten Sie dafür Ihre Fragen zum eigenen Unternehmen vor. Die Beratung hilft bei der Organisation; der anschließende Schulungsauftrag braucht zusätzlich die passenden Angaben zu Ausbildung oder Fortbildung und den vorgesehenen Personen. Beides erfüllt unterschiedliche Aufgaben in der Vorbereitung.
Nach der Schulung sollen die Beschäftigten wissen, wer im Unternehmen als Ersthelfer vorgesehen ist. Der Unternehmer nimmt die Benennung vor und organisiert die Bekanntgabe. Denken Sie bei Änderungen auch daran, die Informationen am Arbeitsort auf den aktuellen Stand zu bringen. Für neue Kolleginnen und Kollegen werden dadurch die vorgesehenen Hilfewege verständlich. Eine Teilnahmebescheinigung ist eine Grundlage für den Qualifikationsstand, übernimmt aber nicht die Verständigung innerhalb Ihrer Belegschaft.
Betriebsorganisation und Unterricht greifen ineinander.
Offene Organisationsfragen mit zuständigen Fachleuten besprechen.
Geeigneten Lehrgang für die vorgesehenen Personen wählen.
Die benannten Ersthelfenden im Betrieb bekannt machen.
Bei einem Angebot für Ihr Unternehmen können neben der regulären Lehrgangsgebühr weitere bestellte Leistungen stehen. Lesen Sie diese Positionen mit, auch wenn für berechtigte Teilnahmen eine Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger vorgesehen ist. Dessen Übernahmebedingungen sind keine pauschale Zusage für sämtliche Bestandteile Ihres Auftrags. Klären Sie die zusätzliche Vergütung mit der Schule, bevor Sie das Angebot annehmen.
Die Voraussetzungen einer möglichen Trägerabrechnung kennen.
Die Bezahlung ergänzend bestellter Leistungen im Auftrag klären.
Die reguläre Ersthelferausbildung und die Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Die Schule teilt den Ablauf einschließlich Pausen mit. Stellen Sie sicher, dass die vorgesehenen Beschäftigten für die vollständige Veranstaltung eingeplant sind.
Das lässt sich nicht allein aus einem Arbeitsplatzwechsel ableiten. Vorhandene anerkannte Qualifikationen sind bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Lassen Sie anhand der Belege klären, welche Schulung für die betreffende Person als nächster Schritt geeignet ist.
Fragen Sie die zuständige BG oder Unfallkasse nach dem Verfahren und den Voraussetzungen für die geplanten Teilnahmen. Eine ermächtigte Schule kann bei erfüllten Bedingungen direkt abrechnen. Geben Sie deshalb den gewünschten Abrechnungsweg bereits bei der Planung an.
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