Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 16248 Oderberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
16,9 km vom Suchpunkt

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Oderberg · Brandenburg
Oderberger Betriebe wählen Ausbildung oder Fortbildung nach den tatsächlichen Voraussetzungen der vorgesehenen Personen. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Eine neue Aufgabe bedeutet nicht automatisch nochmals Grundausbildung. Reguläre Lehrgänge bei ermächtigten Stellen umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die laufende Qualifizierung ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; die betriebliche Aufgabenverteilung wird daneben organisiert.

Für Oderberger Beschäftigte kann die Anschrift auf einer allgemeinen Kontaktseite von der Unterrichtsstelle eines offenen Kurses abweichen. Fragen Sie bei der Buchung deshalb ausdrücklich nach dem Veranstaltungsraum des angebotenen Tages. Übernehmen Sie diese bestätigte Angabe in die betriebliche Information, bevor Fahrten verabredet werden.
Bei Rückfragen sollte die Schule wissen, auf welche konkrete Buchung Sie sich beziehen. Ausbildung oder Fortbildung werden nach dem Bedarf der vorgesehenen Personen ausgewählt. Eine eigene Inhouse-Gruppe benötigt eine separate Abstimmung mit dem tatsächlichen Betriebsstandort. Arbeitgeberangaben für Anmeldung und berechtigte betriebliche Kursgebühren werden passend zu dieser Durchführung geklärt.
Für die allgemeinen DGUV-Quoten sind anwesende Versicherte maßgeblich. Bei zwei bis zwanzig ist mindestens ein Ersthelfer vorgesehen. Bei mehr als zwanzig gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe fünf Prozent, für sonstige Betriebe zehn Prozent. Besondere Einrichtungen sind gesondert geregelt. Der gesamte Personalbestand und die Teilnehmerzahl einer einzelnen Schulung sind damit nicht pauschal dieselbe Berechnungsgrundlage.
Die bestätigte Anschrift gehört zur Buchung; daneben steht die betriebliche Aufgabenverteilung.
Eignung und anerkannte Vorqualifikationen der vorgesehenen Beschäftigten betrachten.
Die übertragenen Organisationsaufgaben und Befugnisse konkret festhalten.
Aktuelle Angaben zu Zuständigkeiten im Betrieb zugänglich machen.

Reguläre betriebliche Lehrgänge werden nicht durch eine reine Online-Schulung oder zugesandte Unterlagen ersetzt.
Nach den DGUV-Hinweisen können geeignete Personen mit Aufgaben der betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation betraut werden. Für die Übertragung wird eine schriftliche Festlegung der Aufgaben und der erforderlichen Befugnisse empfohlen. Beschreiben Sie daher konkret, was die Person übernehmen soll und welche Entscheidungsmöglichkeiten sie dafür benötigt. Eine bloße Kursanmeldung beantwortet diese organisatorische Frage nicht. Schulung, betriebliche Bestellung als Ersthelfer und die Übertragung weiterer Organisationsaufgaben haben jeweils ihren eigenen Inhalt.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Vor der Buchung werden dessen Anforderungen an die tatsächliche Teilnahme und gegebenenfalls notwendige vorherige Anträge geprüft.
Trägerzuständigkeit und Teilnahmevoraussetzungen feststellen.
Benötigte Arbeitgeber- und Personendaten bereitstellen.
| Entscheidung | Grundlage |
|---|---|
| Ersthelferbesetzung | Anwesende Versicherte und einschlägige Vorgaben |
| Kurswahl | Tatsächlicher Qualifikationsbedarf |
| Aufgabenübertragung | Beschriebene Aufgaben mit erforderlichen Befugnissen |

Ausbildung und Fortbildung haben regelmäßig jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Auswahl folgt den Voraussetzungen der Person. Die DGUV sieht für Zweifelsfälle auch vor, dass eine Ausbildung anstelle der Fortbildung besucht werden kann; ein allgemeiner Ausschluss besteht nicht.
Nach den DGUV-Hinweisen ist keine bestimmte Form für die Bestellung vorgeschrieben. Eine schriftliche Bestellung wird empfohlen. Der Lehrgangsnachweis dokumentiert die Schulung; die betriebliche Entscheidung, wer die Aufgabe übernimmt, wird daneben im Unternehmen getroffen.
Die DGUV nennt auch den Unternehmer als mögliche geeignete Person. Entscheidend sind die tatsächlichen Voraussetzungen einschließlich körperlicher, geistiger und persönlicher Eignung sowie die passende Qualifizierung. Ein automatischer Ausschluss allein aufgrund dieser Stellung besteht deshalb nicht.