Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 70173 Stuttgart sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,3 km vom Suchpunkt

2,1 km vom Suchpunkt

2,7 km vom Suchpunkt

3,1 km vom Suchpunkt

3,6 km vom Suchpunkt

3,8 km vom Suchpunkt

Stuttgart · Baden-Württemberg
Ein eigener Ersthelferkurs in Stuttgart wird für eine konkrete Gruppe vereinbart. Neben geeigneten Räumen sind deren Vorbildung, Unterrichtssprache und Teilnahmebedingungen wichtig. Klären Sie diese Punkte vor der Buchung mit der Ausbildungsstelle. Für betriebliche Ausbildung und Fortbildung gilt das Verfahren des jeweils zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Der große Tisch eignet sich für Besprechungen, lässt aber kaum freie Fläche im Raum. Bevor der Stuttgarter Betrieb dort einen Inhouse-Kurs zusagt, sollte die Ausbildungsstelle die tatsächlichen Bedingungen kennen. Beschreiben Sie, welche Möbel beweglich sind und welche Fläche nach einer Umstellung nutzbar wäre.
Klären Sie, wer das Umstellen übernimmt und wann der Raum bereitsteht. Halten Sie ihn anschließend für den vollständigen Lehrgang frei. Ob die Räume zur vorgesehenen Gruppe passen und die Durchführung möglich ist, wird vor der Buchung individuell mit der Schule abgestimmt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Teilen Sie der Ausbildungsstelle mit, welche betriebliche Qualifikation beauftragt werden soll. Für die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren ist die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse verantwortlich. Deren Verfahren klären Sie vorab, einschließlich notwendiger Unterlagen oder Genehmigungen.
Ausbildung, Fortbildung oder ein geforderter Einrichtungslehrgang müssen zur vorgesehenen Teilnahme passen.
Trägerverfahren und mögliche weitere vereinbarte Kosten vor der verbindlichen Beauftragung zusammenführen.
Angabe für die Anfrage
Grundausbildung benötigt
Ziel der Abstimmung
Geeigneten vollständigen Lehrgang auswählen
Angabe für die Anfrage
Vorhandene Kursdaten
Ziel der Abstimmung
Passende Fortbildung zuordnen
Angabe für die Anfrage
Direkter Kontakt zur Ausbildungsstelle
Ziel der Abstimmung
Konkrete Durchführung vorher besprechen
Wenn ein Team den Unterricht auf Englisch oder in einer anderen Sprache benötigt, gehört das bereits in die Anfrage. Eine übersetzte Website oder ein fremdsprachiges Formular sagt noch nichts über die Sprache der Lehrveranstaltung. Entscheidend ist die bestätigte Durchführung des vollständigen betrieblichen Lehrgangs.
Berücksichtigen Sie dabei auch praktische Rückfragen. Die Beschäftigten sollen nicht nur einen Vortrag verfolgen, sondern Aufgaben bearbeiten und Erklärungen verstehen können. Beschreiben Sie die benötigte Unterrichtssprache daher konkret, ohne aus der internationalen Zusammensetzung einer Belegschaft automatisch einen besonderen Kursanspruch abzuleiten.
Für praktische Übungen können einzelne Beschäftigte besondere Teilnahmebedingungen benötigen. Geben Sie ihnen die Möglichkeit, dies frühzeitig mit der Ausbildungsstelle zu besprechen. Eine geeignete Ansprechperson und eine direkte Absprache sind hilfreicher als die Erwartung, dass jede Aufgabe für alle auf dieselbe Weise möglich sein muss.
Beschränken Sie die interne Planung auf die Informationen, die tatsächlich gebraucht werden. Das Unternehmen muss keine Gesundheitsdetails im gesamten Teilnehmerkreis verteilen. Ob und wie eine konkrete Teilnahme durchgeführt werden kann, klärt die betroffene Person mit der Ausbildungsstelle. Der bestätigte Lernauftrag bleibt dabei maßgeblich.
Ein Betrieb in Feuerbach, Möhringen oder Zuffenhausen kann die Anfrage mit diesen Angaben vorbereiten.
Für die vorgesehenen Beschäftigten nachvollziehen, wer erstmals lernt und wer eine Fortbildung benötigt.
Den eigenen Standort und einen möglichen Unterrichtsraum benennen. Geeignetheit und endgültigen Kursort konkret bestätigen lassen.
Bei Bildungs- oder Betreuungseinrichtungen den dafür verlangten Lehrgang ausdrücklich angeben. Ein privater Kinderkurs wird dadurch nicht automatisch passend.

Die eine Person möchte eine Erklärung noch einmal hören, eine andere benötigt eine verdeutlichte Aufgabenstellung. Lassen Sie im Unterricht diese Unterschiede zu. Eine Rückfrage kann den fachlichen Zusammenhang für mehrere Beschäftigte verständlicher machen, auch wenn nur eine Person sie ausspricht.
Das folgt nicht allein aus verschiedenen Stadtbezirken. Prüfen Sie, welche Beschäftigten denselben passenden Lehrgang benötigen und gemeinsam teilnehmen können. Ein Standort in Degerloch und einer in Bad Cannstatt können in einer Anfrage berücksichtigt werden; die konkrete Durchführung wird vereinbart.
Für betriebliche Ersthelfende ist die Fortbildung in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren vorgesehen. Halten Sie bisherige Teilnahmen nachvollziehbar fest und planen Sie den Anschluss rechtzeitig. Ausbildung und Fortbildung werden nach dem tatsächlichen Stand der Beschäftigten zugeordnet.
Nein. Die betriebliche Qualifikation entsteht durch die vorgesehene Schulung und tatsächliche Teilnahme. Planen Sie die Personen für den vollständigen Unterricht ein. Die Anmeldung organisiert den Platz, sie ersetzt weder Erklärungen noch praktische Mitarbeit im Lehrgang.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.