Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 36179 Bebra sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

12,2 km vom Suchpunkt

13,2 km vom Suchpunkt

24,1 km vom Suchpunkt

24,4 km vom Suchpunkt

25,5 km vom Suchpunkt

Bebraer Unternehmen können ihre Schulungsanfragen über eine organisatorische Kontaktperson bündeln. Die Auswahl geeigneter Lehrgänge richtet sich dabei weiterhin nach den vorhandenen anerkannten Qualifikationen der vorgesehenen Beschäftigten. Klären Sie die benötigte Teilnahme und das konkrete Verfahren, bevor Plätze oder eine gemeinsame Durchführung verbindlich bestellt werden.
Ein Bebraer Betrieb möchte die Kursbuchung über eine zentrale Stelle bezahlen oder abrechnen lassen. Informieren Sie die Schule früh über den gewünschten organisatorischen Ablauf und fragen Sie nach den erforderlichen Unternehmensangaben. Unklare Zuständigkeiten sollten vor der Anmeldung gelöst sein.
Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger erfolgt über eine ermächtigte Ausbildungsstelle. Weitere Leistungen können gesondert zu vereinbaren sein. Für die Terminwahl bleibt der tatsächliche Bedarf maßgeblich: Einzelne Beschäftigte fragen offene Lehrgänge an, eine Gruppe kann einen Inhouse-Tag mit abgestimmtem Raum und Standort anfragen.
| Bestandteil | Einordnung |
|---|---|
| Standard | Unterrichtsmittel, Unterlagen und Bescheinigung enthalten |
| Zusätzlicher Wunsch | Tatsächlichen Mehrumfang erläutern lassen |
| Eigene Zusage | Gewünschte Ergänzung ausdrücklich vereinbaren |
Fragen Sie die Schule, welche Angaben sie für den gewählten Lehrgang und den betrieblichen Auftrag benötigt. Die zuständige BG oder Unfallkasse erläutert Voraussetzungen und Verfahren der Übernahme regulärer Gebühren. Stellen Sie die verlangten Informationen für die vorgesehenen Personen nachvollziehbar zusammen. Eine zentrale Bearbeitung im Unternehmen hilft bei Rückfragen, ersetzt aber nicht die Prüfung, ob die konkrete Teilnahme die Bedingungen des zuständigen Trägers erfüllt.
Berechtigte reguläre Gebühren rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Zusätzlicher ausdrücklich gewünschter Aufwand wird anhand seines tatsächlichen Umfangs gesondert vereinbart. Lassen Sie den eigenen Betrag vor einer ergänzenden Bestellung klar benennen.
Übernahmebedingungen und Trägerunterlagen klären.
Gewünschten zusätzlichen Umfang und eigenen Preis prüfen.
Praktisches Mitlernen braucht einen geeigneten Rahmen.
Kursart und Personenzahl benennen.
Einrichtung und verfügbare Fläche erläutern.
Gewöhnliche Arbeit während der Teilnahme abdecken.
Eine neue Benennung im Betrieb bedeutet nicht automatisch erste Ausbildung. Prüfen Sie einschlägige Nachweise und lassen Sie unklare Voraussetzungen einordnen. Reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; tatsächliche Abschlüsse bilden die Grundlage der weiteren persönlichen Planung.
DGUV Vorschrift 1 verbindet die Teilnahmebescheinigung mit regelmäßigem Besuch und den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten, von denen sich die Lehrkraft überzeugt. Eine Anmeldung ist deshalb noch kein erworbener Abschluss. Organisieren Sie den Einsatz der Beschäftigten so, dass sie am Unterricht und an den praktischen Aufgaben tatsächlich mitwirken können. Der Lehrgang ist Lernzeit; die Rückmeldung bei Übungen hilft, das erforderliche Verständnis aufzubauen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Einheiten à 45 Minuten. Das sind 405 Minuten Unterricht. Pausen verlängern den Aufenthalt. Für die Verfügbarkeit benötigen Sie den gesamten bestätigten Zeitraum und bei öffentlichen Veranstaltungen die erforderlichen Wege.
Entgeltfortzahlung und Fahrkosten trägt der Arbeitgeber. Diese Positionen werden nicht durch die Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren ersetzt. Beziehen Sie den eigenen Aufwand in die Vorbereitung der Teilnahmen ein und unterscheiden Sie ihn von der regulären Abrechnung des Unterrichts.
Der Unfallversicherungsträger übernimmt Lehrgangsgebühren nur für tatsächlich anwesende Personen. Die Schule kann Rücktritts- und Stornobedingungen vereinbaren. Lesen Sie die Regelungen für Ihren Auftrag vor der Zusage und teilen Sie eine Verhinderung entsprechend den vereinbarten Bedingungen mit.